Ich studiere und meine Ex-Freundin bekommt ein Kind, muss ich während dem Studium Unterhalt zahlen?
Meine Ex-Freundin bekommt bald ein Kind und ich habe erst angefangen zu studieren, da ich nicht wirklich eine aktuelle Antwort bekommen habe wollte ich mich mal hier schlau machen. Ich wohne noch bei meinen Eltern. Muss ich auch schon während des Studiums Unterhalt zahlen (Es ist meine erste Ausbildung) oder wird das vom Staat übernommen? Oder ist es wirklich so, dass ich verpflichtet bin zu zahlen und während des Studiums arbeiten muss bzw. mein Studium aufgeben muss. Und wenn es mir gezahlt wird muss ich es dann zurück zahlen oder wird es komplett übernommen? Ich bedanke mich im Vorraus für die Antworten.
Meine Ex-Freundin* im Titel ist ein Fehler
4 Antworten
In der Theorie musst du natürlich Unterhalt zahlen für Mutter (zumindest die ersten 3 Jahre) und Kind. Aber da du noch studierst, kannst du das natürlich nicht. Auch einen Nebenjob musst du ggf. nicht machen, da das Studium deine gesamte Zeit in Anspruch nimmt und die zeitliche Verzögerung u.U. dazu führt, dass irgendwann kein BAföG mehr gezahlt wird oder die Eltern dich als "Bummelstudent" nicht mehr unterstützen müssen. Vorhandenes Vermögen ist allerdings einzusetzen.
Kläre es mit dem Amt wie sie die Sachlage bewerten. Das ist unterschiedlich und manche Ämter geben sich auch relativ schnell mit einem: "ich kann derzeit nicht zahlen" zufrieden. Genau wie die Gerichte mal so und mal so entscheiden. Es ist eben immer eine Einzelfallentscheidung und oberste Priorität hat eben das Kind.
Bei Zahlung von Unterhaltsvorschuss solltest du aber darauf achten, dass man dir nicht irgendeinen Stundungswisch vor die Nase hält. Denn dann müsstest du den Unterhalt später zurück zahlen. Kläre mit dem Jugendamt bzw. der Unterhaltsvorschusskasse ob du zurück zahlen musst oder nicht. Lasse es dir schriftlich geben! Normalerweise handelt es sich ja um einen "Vorschuss", aber es liegt im Ermessen des Amtes, ob eine Rückforderung stattfinden wird.
Sobald du aber leistungsfähig bist, musst du unverzüglich die Zahlungen selbst leisten. Dein Studium musst du natürlich auch nicht aufgeben!
Ggf. können auch alle Großeltern in die Pflicht genommen werden bis zu deiner Leistungsfähigkeit den Unterhalt zu übernehmen.
Das ist natürlich Grundvoraussetzung ;-).
Das hat der FS nicht in Abrede gestellt!
Dir bleibt ein Selbstbehalt u derzeit muss du nicht Unterhalt leisten u auch nicht zurück zahlen bei unterhaltsvorschuss weil du selber noch in der Erstausbildung bist. Erst wenn du damit fertig bist.
Ja du MUSST Unterhalt zahlen wenn du ein Kind in die Welt setzt, dabei ist es egal ob du studierst oder eine Ausbildung machst.
Wenn du nicht genug EInkommen hast kannst du dich an das Jugendamt wenden. Es gibt Unterhaltsvorschuss. Den die Mutter dann vom Amt bekommt.
Aber den musst du irgendwann zurück zahlen.
Zumindest der Kindesunterhalt geht der eigenen Lebensplanung vor. Du musst also mindestens den Unterhalt nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen (""Mindestunterhalt"). Zu diesem Zweck kann man von Dir verlangen, dass Du einen Nebenjob machst, selbst wenn das Studium dadurch vielleicht länger dauert oder anderweitig leidet.
Es kann aber auch sein, dass Du Glück hast und das Jugendamt keine hohen Anforderungen an Dich stellt. Sollte das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten und der Auffassung sein, dass Du aktuell nichts beisteuern musst, dann musst Du auch später nichts nachzahlen. Insofern ist der Begriff "UnterhaltsVORSCHUSS" irreführend.
Aber nur, wenn Sie der Erzeuger sind.