Unterhalt ab 18 während dualem Studium?
Hallo :),
ich werde Januar 2016 18 Jahre alt. Dementsprechend steht nun die Unterhaltsneuberechnung meines Vaters an. Ich wohne noch immer bei meiner Mutter und der bisherige Unterhalt meines Vaters belief sich auf 450 pro Monat. Ich übe aktuell jedoch noch ein bezahltes duales Studium aus. Der Nettoverdienst hierbei beläuft sich auf 680€, muss jedoch auch noch für die Wohnung an der Uni aufkommen (365€ Miete, 100€ NK). Wie kann ich nun grob den Unterhalt ausrechnen der mir zusteht?
Danke bereits im Vorraus
3 Antworten
nun dein vater zahlt dir jetzt schon viel zu viel. in zukunft wirst du garkeinen unterhalt mehr von deinen eltern erwarten. du hast einkommen in höhe von 680 euro gehalt und 190 euro kindergeld. das ist genügend geld um dich zu ernähren.
es könnte auch bedeuten das du einsparen musst um dir eine günstigere wohnung zu suchen. 465 euro ist schon sehr teuer. such dir wohnraum für die hälfte oder ein zimmer. unterhalt steht dir jedenfalls keiner mehr zu.
für alleinwohnende ab Januar 725 Euro ca. also ist dein bedarf mit Kindergeld gedeckt.
das ist uninteressant. kind verdient weit über bedarf. somit bekommt er keinen unterhalt mehr.
Nunja ich studiere in Frankfurt, da ist es nunmal schwierig günstige Wohnungen zu bekommen, desweiteren habe ich nunmal die Nebenkosten und die Ausgaben für Essen, Kleidung etc.
Anders ausgedrückt:
Sobald Du 18 bist musst Du Dich selbst um Unterhalt von BEIDEN ELTERNTEILEN kümmern.
Dein Unterhaltsanspruch ist aber abhängig vom eigenen Einkommen wie schon geschrieben.
Da Du eh eine eigene Wohnung, Zimmer in WG hast liegt es bei Dir ob Du zu Deiner Mutter fährst oder nicht. Müssen tust Du ja nicht. Aber da Du eben anderweitig einen Wohnort hast -
sind Deine Eltern freiwillig wenn überhaupt bereit Dich weiterhin zu unterstützen. Entsprechend freundlich würde ich dann verhandeln um möglichst gut abschneiden zu können.
Da du beim dualen Studium ja ein Gehalt hast, wird dein eigenes Einkommen, wie auch das Kindergeld teilweise auf deinen Anspruch angerechnet.
Der Anspruch dürfte gegen NULL gehen
Ob der Vater zu viel zahlt, kann man nicht sagen. Oder weißt du was dieser verdient?