Zwischen Bachelor und Master Praktikums Jahr einlegen- Unterhalt?
Hallo,
ich habe gerade meinen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre an der LMU abgeschlossen ( Bachelor mit 2,1) Ich bin momentan 26,5 Jahre alt. Meine Intention ist es definitiv den Master anzuschließen, allerdings bräuchte ich dafür auf jeden Fall den GMAT, der mich dann zum Master - Studium- bei bestimmter Punktzahl- berechtigen würde.
Für diesen braucht man durchschnittlich 2-3 Monate in Vollzeit. Da ich die Zeit nicht während des Bachelors habe, habe ich überlegt, zwischen dem Bachelor und dem Master ein Gap Year einzulegen , auch um dringend erforderliche Praktika zu machen.
bis jetzt habe ich Unterhalt von meinen Eltern bekommen ( keiner will mir freiwillig etwas zahlen). Erlischt der Unterhaltsanspruch im Master, wenn ich dieses Jahr einlege oder müssen sie mir zu Beginn des Masters wieder Unterhalt zahlen?
liebe Grüße!
3 Antworten
Der Bachelor gilt als abgeschlosse Berufsausbildung und du bist über 25 damit sind deine Eltern prinzipiell nicht mehr verpflichtet deine weitere Ausbildung zu unterstützen.
Nicht bei BWL , da braucht man einen Master.
Wenn man bedenkt, dass ein Gap Year den Anspruch auf BAföG ausschließt, ist davon auszugehen, dass Unterhaltsansprüche gegen die Eltern ebenso auszuschließen sind. Wenn es sich max. um eine Übergangszeit von einem Monat handeln würde, dann wäre es etwas anderes. Aber so darfst du dir deinen Lebensunterhalt selbst verdienen zwischen Bachelor und Master.
Und ob der Master überhaupt noch finanziert werden muss von den Eltern: siehe die Antwort von sassenach4u...
Im Zweifelsfall solltest du einen Anwalt zu rate ziehen. Da du derzeit von den Eltern Unterhalt erhältst, gehe ich mal davon aus, dass du keinen Anspruch auf BAföG hast? Das wäre nämlich vorrangig zu beantragen...
Und du solltest deine Eltern eingehend über deine Pläne informieren.
Wenn du in dem Jahr kein eingeschriebener Student mehr bist, dann erlischt der Anspruch auf Unterhalt. Ob er wieder aufgenommen werden muss, wenn du den Master machst, hängt davon ab, ob dieser erforderlich ist, damit du überhaupt in deinem zukünftigen Beruf arbeiten kannst.
So haben Familiengerichte mittlerweile entschieden, daß auch der Master noch zur Erstausbildung gehören kann.
Bei Medizin z.b. ist er unverzichtbar, oder bei Psychologie, denn um psychologischer Psychotherapeut oder die Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychologen machen zu können, benötigt man zwingend den Master.
D.h. erkundige Dich, ob der Master für dich zwingend ist oder du nur denkst, damit hättest du bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bei dem 2. sind deine Eltern raus aus der Unterhaltspflicht.