Unterhalt trotz Ausbildung von Minderjährigen?

6 Antworten

Solange ihr noch minderjährig seid,wird der Naturalunterhalt den eure Mutter mit Unterkunft / Verpflegung usw.leistet mit dem Barunterhalt des Vaters gleichgesetzt !

Das bedeutet,dass dann von den ca. 570 € Netto Vergütung in der Regel 90€ für Aufwendungen ( Fahrkosten / Schulbedarf ) durch die Ausbildung abgezogen werden müssen.

Es blieben dann noch ca. 480 € übrig und dieser Betrag muss dann auf beide Eltern aufgeteilt werden,also jeweils ca. 240 €.

Zahlt der Vater weniger bzw.genau soviel,dann entfällt der Unterhaltsanspruch,ansonsten würde er dann noch die Differenz zu zahlen haben.

xoSophieLaraxo 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 18:16

danke für die antwort :)

Erstmal ist dein Erzeuger im Unrecht, weil er generell bis zum Abschluss einer Ausbildung noch unterhaltspflichtig ist.
Um die Höhe kann man noch feilschen, weil das Ausbildungsgeld natürlich mitzählt, aber einfach so einstellen kann er Unterhalt nicht. Wird neu berechnet und dann mal schauen.

Himbraut  10.09.2015, 18:06

Die Ausbildungsvergütung ist für den Unterhaltssatz absolut unwichtig und wird nicht berücksichtigt. Eine Berücksichtigung liegt aber beim Kindergeld vor. Der Unterhaltssatz entsteht durch Regelsat abzgl. hälftiges Kindergeld

Ranzino  10.09.2015, 18:08
@Himbraut

In der anderen Antwort steht was über Ausbildungsvergütung wird zur Hälfte angerechnet. Hmm, was denn nu ?

isomatte  10.09.2015, 18:14
@Himbraut

Natürlich spielt die Höhe der Ausbildungsvergütung bei der Berechnung eines evtl.Unterhaltsanspruchs des Kindes eine Rolle !

isomatte  10.09.2015, 18:16
@Ranzino

Und das ist auch korrekt,solange die Kinder noch minderjährig sind und im Haushalt eines Elternteils leben !

xoSophieLaraxo 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 18:07

Okay, vielen Dank für die schnelle Antwort.!!

So lange ihr noch nicht volljaehrig seid, wird nur das halbe Ausbildungsgehalt auf den Unterhalt angerechnet abzueglich einer Pauschale. Er wird daher den Unterhalt vielleicht etwas kuerzen koennen, aber ganz streichen geht schon mal gar nicht, vor allem nicht, wenn ein Titel besteht oder eine Unterhaltsvereinbarung. Dann muss er sogar voll weiter zahlen und erst versuchen, den Unterhaltstitel abaendern zu lassen. Erst danach darf er weniger zahlen.

Ab 18 sieht es anders aus, da habt ihr hoechstens einen Bedarf von 670 Euro im Monat, Kindergeld und Ausbildungsverguetung werden aber abzueglich einer Pauschale von 90 Euro voll angerechnet und das Einkommen der Mutter wird auch beruecksichtigt.

Dann muesstest ihr selbst Unterhalt von ihm einfordern und er muesste neu berechnet werden und vermutlich steht euch dann nichts mehr zu.

Ihr müsst euch euer eigenes Einkommen, abzüglich eines Mehrbedarfs von 90 €,  auf den Unterhaltsanspruch anrechnen lassen.

xoSophieLaraxo 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 18:16

danke für die antwort :)

Unterhalt muss geleistet werden während Ausbildung! Bis zum Ende dieser, und wenn du die erst mit 25 fertig machst, dann eben so lange!

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html

Ausdrucken, hinlegen. Zur Not einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn du während der Ausbildung BAB beantragst, wird man ohnehin an deine Eltern herantreten.

Erst wenn das Einkommen unter der Grenze liegt, muss nicht gezahlt werden.

xoSophieLaraxo 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 18:15

danke für die Antwort :)

Himbraut  10.09.2015, 18:19
@xoSophieLaraxo

Kein Problem, habe leider Ähnliches hinter mir, musste letztlich allerdings doch einen Anwalt mit Vollstreckung beauftragen. Schlimm eigentlich für das Kind, denn das gerät so von Anfang an in eine Schuldenfalle... Sollte dein Vater nicht zahlen könne, so kann dir das Landratsamt weiterhelfen, denn diese leisten Unterhaltsvorschuss. So seid ihr abgesichert und die kümmern sich dann um die Rückzahlung direkt bei eurem Vater. Kann isomatte nur Recht geben, genau so verhält es sich.