Unterhalt ohne Vaterschaftsanerkennung bezahlen?
Hallo zusammen,
Die "nette" Ex meines Freundes, hat ihr angebliches gemeinsames Kind zur Welt gebracht. Bei dem es ernsthaft fraglich ist ob es wirklich sein ist.
Jetzt möchte die Dame unterhalt haben und das er blindlings die Anerkennung unterschreibt. Dies hat er abgelehnt aber sich bereit erklärt auch ausgerichtlich einen Vaterschaftstest zu machen, da er sich erst sicher sein will das es seins ist. Daruf lässt sie sich nicht ein, aber will das Geld. Natürlich veranlasst das JUgendamt das der Test jetzt gerichtlich angeordnet wird.
Aber jetzt kommt ein Brief vom Jobcenter er soll seine Finanzen offen legen und Unterhalt zahlen.
Meine FRage ist muss er das jetzt oder nicht? Weil JObcenter bzw Ämter sind ja schnell, wenn sie Geld kriegen können. '
Es ist ja nicht so das er sich komplett quer stellt, aber er will erst zu 100% wissen ob es seins ist und das ist doch sein gutes recht.
LG
Fluppy
8 Antworten
1 Erstmal sollte er dem Jobcenter mitteilen das er wohl nicht der Vater ist und er deswegen erst mal nichts offen legt bis der Vaterschafts Test da ist.
2 Er kann sich erst mal auch auf das Datenschutzgesetz berufen solange nicht feststeht das er der Vater ist und da schon einmal der Test von der Mutter verweigert worden ist ist es sehr wahrscheinlich das er das nicht ist.
3 Am besten ist er nimmt sich einen Anwalt bevor es zum schlimmsten kommt.!
Die Mutter verweigert einen privaten Test.
Sie will einen gerichtsfesten. Das spricht eher dafür, dass sie ganz genau weiß, dass er der Vater ist.
waren sie verheiratet oder "nur so" zusammen?
Er kann zurückschreiben, dass bis jetzt noch gar nicht klar ist, ob er der Vater ist.
Aber - sobald ein unerwünschtes Kind unterwegs ist behaupten ca. 70 Prozent aller Väter wieder besseres Wissen, dass das Kind ja gar nicht von ihnen sein kann.
Er muß den Unterhalt für Kind und Mutter aber nachzahlen, wenn dann festgestellt wird, dass er der Vater ist.
Und das ganze Verfahren zahlt er auch, wenn dann festgestellt ist, dass er der Vater ist.
Er sollte in sich gehen und das Kind anschauen, ob es nicht doch von ihm ist. Würde ihm eine Menge Geld sparen.
Die Mutter muß sich auf einen außergerichtlichen Test nicht einlassen.
Meine FRage ist muss er das jetzt oder nicht? Weil JObcenter bzw Ämter sind ja schnell, wenn sie Geld kriegen können.
Das Jobcenter hat da keine Sonderrechte, sondern kann lediglich den Unterhalt nach BGB auf sich überleisten, sofern es leistet.
Grundsätzlich kann der Unterhalt erst nach der Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft geltend gemacht werden, dann allerdings auch rückwirkend.
Dies hat er abgelehnt aber sich bereit erklärt auch ausgerichtlich
einen Vaterschaftstest zu machen, da er sich erst sicher sein will das
es seins ist.
Das ist durchaus sinnvoll, denn einmal anerkannt ist es sehr schwer die Vaterschaft wieder aufzuheben. Insbesondere gibt es für die Anfechtung der Vaterschaft sehr kurze Fristen.
Ich bin ohne leiblichen Vater wegen so einer Geschichte groß geworden. Er hat sich geweigert Unterhalt zu zahlen , aber er hatte die Vaterschaft anerkannt. Ich glaube solange es nicht bewiesen ist,dass er der Vater ist muss er nichts zahlen und wenn die alte an ihr Geld will , dann muss sie den Test machen lassen . Ganz einfach!
Genau!
Er muß den Test machen lassen.
Er macht auch nix falsch aber sie verstehe ich nicht
Sowas ist natürlich doof.
Er will sich ja drum kümmern und auch zahlen unter der Voraussetzung es ist seins. Daran ist ja nichts falsches