UNterhalt lt SBG an volljährigen Sohn
Hallo,
kann man vom Jobcenter verpflichtet werden an einen 23 jährigen Sohn Unterhalt zu zahlen - wenn dieser - keinerlei Familienkontakt zu seinem Vater führt ( seit über 2 Jahren)- keine Bewerbungen schreibt und selbstverschuldet schon mehrere Job s verloren hat? ...einfach nur faul ist und rumgammelt?
HILFE !!
10 Antworten
Nein das Jobcenter kann euch nicht zur Zahlung heranziehen. Das sagen die immer das die Elrernn zahlen müssten , weil es dann Eltern gibt die bekommen auch hier im Forum gesagt Unterhalt müsse man bis 25 zahlen. Volljährige bekommen nur Ausbildungsunterhalt, das heißt gehen die zur schule oder sind in Ausbildung müssen die Eltern die 1. Ausbildung bezahlen, wenn sie leistungsfähig ist. Da euer Sohn aber nichts tut gibt es keinen UH. Die Arge kann nur einen Anspruch auf UH aus sich überleiten, wenn nach BGB ein Anspruch auf UH bestellt gegen die Eltern. das ist aber hier nicht der Fall. Faule Volljährige müssen Eltern nicht finanzieren, auch wenn sie noch keine 25 sind
Die ARGE kann das Geltendmachen von Unterhalt nur im Rahmen der BGB-Vorschriften fordern, wobei Alg2-Bezug grundsätzlich keinerlei Unterhaltspflichten bspw. nach der "Generalnorm" 1601 BGB begründet.
Nach obiger Darstellung, dürfte unter den gegebenen Umständen also keine Unterhaltspflicht bestehen.
Wendet sich die ARGE an die Eltern, einfach die Unterhaltsansprüche in Abrede stellen, keine Vermögens- und Einkommensauskünfte geben und warten, was da kommt. In der Regel nichts, denn solche ARGE-Forderungen sind oft kaum mehr als heiße Luft.
Ja, aber ab dem 25. Lebensjahr hat sich das auch erledigt.
Verpflichtung besteht nur, wenn er in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung steht!
Der Familienkontakt spielt keine Rolle, aber Unterhalt muß gezahlt werden bis zum 25. Lebensjahr, wenn der Sohn noch zur Schule geht oder in Ausbildung ist. Erhebe Widerspruch gegen den Bescheid.
kein Unterhalt wenn ein Volljähriger nichts tut und auch nicht wenn er noch keine 25 ist. Woher hast du diesen Unsinn, wo steht das im BGB?
so ein Unsinn keine Schule keine usbildung - kein Unterhalt. Bis 25 das gibt es im Unterhaltsrecht nicht
er zieht es vor garnichts zu tun - keine Ausbildung -keine Schule
er zieht es vor garnichts zu tun - keine Ausbildung -keine Schule
Leider ja, aber es gibt rechtliche Mittel sich dagegen zu wehren.