Neuer Job - Unterhalt - Muss ich meine Ex darüber informieren?

3 Antworten

Du bist verpflichtet Unterhalt nach deinem relevanten Nettoeinkommen zu zahlen,den Unterhaltsanspruch hat nicht deine EX - sondern dein Kind,sie soll diesen Anspruch nur fürs Kind geltend machen,sie kann bzw.sollte also nicht auf zustehenden Unterhalt  verzichten !

Solange sie keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt könnt ihr normalerweise untereinander ausmachen was wir wollt,solange euer Kind nicht darunter zu leiden hat.

Ich würde es ihr auf jeden Fall mitteilen und nachweisen,dann bist du zumindest deiner Pflicht nachgekommen,dann ist es ihre Entscheidung ob sie es dann beim bisher gezahlten Unterhalt belässt oder dann eine neue Berechnung möchte.

Du selbst bist zwar nicht verpflichtet, deine Einkommenserhöhung mitzuteilen, aber die Mutter des Kindes wäre ggf. berechtigt, dein Einkommen regelmäßig (in der Regel alle zwei Jahre)  hinsichtlich einer Veränderung überprüfen zu lassen....

Sollte bei der Überprüfung eine Einkommenserhöhung festgestellt werden, so könnte der "Unterhaltstitel", in dem der zu zahlende Betrag festgelegt ist, entsprechend angepasst (der Betrag erhöht) werden.

Solange über den Unterhalt aber kein "Titel" erstellt wurde, kann kein bestimmter Betrag von dir eingefordert werden, könntest du also einen beliebigen Betrag zahlen...

Ja, da sich der Unterhalt nach Deinem Netto richtet, mußt Du Änderungen natürlich mitteilen.

DFgen  18.11.2016, 07:33

mußt Du Änderungen natürlich mitteilen.

Nein - eine rechtliche Verpflichtung dazu, sich selbst  "schlechter zu stellen", besteht nicht.

Es besteht lediglich ein Anspruch auf Auskunft nach §1605 BGB....

Fr3akSh0wx3 
Beitragsersteller
 17.11.2016, 18:19

Auch, obwohl wir uns ohne Jugendamt geeinigt haben?