Miete/Unterhalt

10 Antworten

Du kannst das nicht verrechnen - die Miete betrifft die Mutter, der Unterhalt ist fürs Kind. Du könntest sie vielleicht verklagen... Ansonsten, gibt es nicht die Möglichkeit, eher aus dem Mietvertrag herauszukommen? Die meisten Vermieter haben kein Problem, wenn man eher geht - vorausgesetzt du kannst einen solventen Nachmieter präsentieren. Ansonsten: Untermieter für die 3 Monate. Übrigens: für die Kündigung des Mietvertrages braucht es auch die Unterschrift deiner Ex, wenn sie mit im Mietvertrag steht.

Hallo Mike987,

das kommt darauf an ob es einen Unterhaltstitel oder eine Berechnung vom Jugendamt gibt (Beistandschaft) dann geht es nicht. Wenn ihr den Unterhalt allerdings nur privat geregelt habt sehe ich da kein Problem wenn ihr euch einig seid. Wenn sie allerdings auf den Unterhalt besteht, gleichzeitig aber ihren Mietanteil nicht zahlen möchte würde ich es so machen: Da sie im Mietvertrag mit drin steht zahlst du einfach nur die Hälfte der Miete an den Vermieter und weisst ihn auf die neue Anschrift deiner Ex hin, dann muss er sich damit rumärgern. Besser Lösung wäre allerdings sich zu einigen. Was sagt sie denn zu dem Ganzen? Das ist ja nicht die feine Art wie sie sich verhält.

Nein kannst du nicht, du kannst ihren Anteil höchstens einklagen, Unterhalt zahlen musst du trotzdem. Der Unterhalt gehört dem Kind und nicht der Mutter, das eine hat mit dem anderen also nichts zu tun.

Die viel spannendere Frage ist, was mit den Kind ist. Sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben, darf Ihre Frau ihnen nicht einfach das Kind entziehen indem sie einfach mit den Kind auszieht. Sofern sie wollen, das das Kind bei Ihnen bleibt, müssen Sie umgehend reagieren und sollten sofort sich von einen Rechtanwalt für Familienrecht beraten lassen. Wenn sie jetzt einfach nicht reagieren, dann akzeptieren sie nämlich den Auszug stillschweigend.

Frage. Kann ich das die 3Monate bis zum Miet Ende Verrechnen lassen.

Jain. Nur der Teil der Miete, der auf das Kind entfällt, könnte eventuell verrechnet werden. Ansonsten besteht ein Anspruch gegen die Frau. Den Unterhaltsanspruch hat hingegen das Kind nicht die Frau, daher kann man da nix mit Forderungen gegen die Frau verrechnen.

Kann sie das Nicht

Dann bleibt nur mittels gerichtlichen Mahnbescheid die Forderung zu titulieren und durchzusetzen, sobald die Frau wieder Geld hat.

Mike987 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 09:30

swie hat das alleinige sorgerecht ich habe nur die Vaterschat anerkannt.

habe aber den zwerg seit 2 Monaten nicht gesehen den sie Wohnt 400 km weg

Mike987 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 09:30

swie hat das alleinige sorgerecht ich habe nur die Vaterschat anerkannt.

habe aber den zwerg seit 2 Monaten nicht gesehen den sie Wohnt 400 km weg

Mike987 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 09:30

swie hat das alleinige sorgerecht ich habe nur die Vaterschat anerkannt.

habe aber den zwerg seit 2 Monaten nicht gesehen den sie Wohnt 400 km weg

magdabks  04.03.2013, 08:44

Den Auszug des Kindes auf gar keinen Fall hinnehmen !

magdabks  04.03.2013, 08:44

Den Auszug des Kindes auf gar keinen Fall hinnehmen !

Nein. Der Kindesunterhalt ist unantastbar und somit nicht verrechenbar.