Praktikum nach dem Abitur - Anspruch auf Unterhalt?

5 Antworten

wenn du praktikum oder fsj machst bist du nicht unterhaltsberechtigt für diese zeit, du kannst nur hoffen das er dich freiwillig weiter unterstützt........dein unterhaltsanspruch setzt erst wieder ein wenn dein studium begint , übrigens von BEIDEN elternteilen , nicht nur dein vater muß zahlen......

MysterioserMann 
Beitragsersteller
 24.06.2013, 14:11

Okay, das wusste ich noch nicht... also habe ich danach wieder Anspruch auf das Geld?

Na, was hast du denn für einen Vater!

Sag' ihm doch mal, du wünscht dir von ihm Hilfe und Unterstützung in deiner Zukunftsplanung, und nicht Überlegungen, was, wie und wieviel er für dich zahlen muß! Setz dich mit ihm zusammen, und überlegt gemeinsam, was jetzt die beste Lösung wäre. Ein, aus der Not geborenes Studium, wäre auf jeden Fall die schlechteste Lösung, da hast du vollkommen recht. Aber ich bin auch der Meinung, sinnvoller als ein Betriebspraktikum wären ein FSJ oder FÖJ, weil das auf jeden Fall horizonterweiternder wäre.

Hat er damit Recht oder steht mir das Geld auch bei einem Praktikum rechtlich zu?

Ja, dein Vater hat Recht.

Wie sieht es aus, wenn ich ein FSJ oder FÖJ oder ein Auslandsjahr machen würde?

Da müsste jeweils der Träger der Maßnahme für deinen Lebensunterhalt aufkommen.
Ein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht hier grundsätzlich auch nicht.

Sobald du das Studium beginnst lebt der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern wieder auf.

Er hat Recht und du solltest dir ein Praktikum suchen, dass Voraussetzung für dein Studium ist oder mach ein FSJ/FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst. Dann hast du ein geringes Einkommen und kannst ohne die Unterhaltszahlung auskommen.

Da hat dein Vater Recht! Unterhaltsanspruch hast du als über 18-jähriger nur bei einer Ausbildung oder einem Erststudium