Praktikum nach dem Abitur - Anspruch auf Unterhalt?
Hallo,
ich bin 18 und habe grade mein Abitur gemacht. Meine Eltern sind geschieden und mein Vater zahlt mir Unterhalt. Da ich meinen Wunschstudienplatz nicht bekommen habe, denke ich darüber nach, ersteinmal ein Jahrespraktikum in einem Betrieb zu machen. Mein Vater meinte nun zu mir, dass ich dann kein Anspruch mehr auf seine Unterhaltszahlungen hätte, da er diese bei erwachsenen Kindern nur zahlen müsse, wenn sie eine Ausbildung oder ein Studium antreten, bzw. ein Praktikum machen, das eine Vorraussetzung für das Studium ist (was bei mir nicht der Fall ist). Hat er damit Recht oder steht mir das Geld auch bei einem Praktikum rechtlich zu?
Wie sieht es aus, wenn ich ein FSJ oder FÖJ oder ein Auslandsjahr machen würde? Ich möchte lieber etwas sinnvolles machen, als jetzt unter Druck irgendetwas zu studieren, mit dem ich dann nicht zufrieden bin.
5 Antworten
wenn du praktikum oder fsj machst bist du nicht unterhaltsberechtigt für diese zeit, du kannst nur hoffen das er dich freiwillig weiter unterstützt........dein unterhaltsanspruch setzt erst wieder ein wenn dein studium begint , übrigens von BEIDEN elternteilen , nicht nur dein vater muß zahlen......
ja hast du , wenn dein studium beginnt......
Na, was hast du denn für einen Vater!
Sag' ihm doch mal, du wünscht dir von ihm Hilfe und Unterstützung in deiner Zukunftsplanung, und nicht Überlegungen, was, wie und wieviel er für dich zahlen muß! Setz dich mit ihm zusammen, und überlegt gemeinsam, was jetzt die beste Lösung wäre. Ein, aus der Not geborenes Studium, wäre auf jeden Fall die schlechteste Lösung, da hast du vollkommen recht. Aber ich bin auch der Meinung, sinnvoller als ein Betriebspraktikum wären ein FSJ oder FÖJ, weil das auf jeden Fall horizonterweiternder wäre.
Hat er damit Recht oder steht mir das Geld auch bei einem Praktikum rechtlich zu?
Ja, dein Vater hat Recht.
Wie sieht es aus, wenn ich ein FSJ oder FÖJ oder ein Auslandsjahr machen würde?
Da müsste jeweils der Träger der Maßnahme für deinen Lebensunterhalt aufkommen.
Ein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht hier grundsätzlich auch nicht.
Sobald du das Studium beginnst lebt der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern wieder auf.
Er hat Recht und du solltest dir ein Praktikum suchen, dass Voraussetzung für dein Studium ist oder mach ein FSJ/FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst. Dann hast du ein geringes Einkommen und kannst ohne die Unterhaltszahlung auskommen.
Da hat dein Vater Recht! Unterhaltsanspruch hast du als über 18-jähriger nur bei einer Ausbildung oder einem Erststudium
Okay, das wusste ich noch nicht... also habe ich danach wieder Anspruch auf das Geld?