Unterhaltsansprüche, wenn Kind im Haushalt lebt?

8 Antworten

Die Aufwendungen, die fürs "tägliche Leben" aufkommen, werden als sogenannter "bar-Unterhalt" gewertet. Bedeutet, es wird nicht eine festgelegte Summe gezahlt, sondern eben in Form von Lebensmitteln, Miete, Strom, Kleidung, Spielzeug etc. In den meisten Fällen geht ja der Vater arbeiten und die Mutter bleibt zunächst zu Hause - von seinem Einkommen wird ja das meiste bezahlt.

Das Kind, das nicht in seinem Haushalt lebt, bekommt Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Der Vater hat ja einen Selbstbehalt und von dem zahlt er die anfallenden Kosten für Kind 2 (welches in seinem Haushalt lebt) und im Zweifel die für die Mutter.

Das erste Kind hat somit immer den Vorteil, daß zuerst dafür gezahlt wird und eine evtl. neue Familie mit dem Rest klarkommen muß.

lilli2007  24.11.2011, 10:18

Wo hast du denn diesen Unfug gelesen, alle Kinder sind unterhaltsrechtlich gleich ega aus welcher Ehe oder Beziehung sie stammen. Die Erstgeborenen sind nicht gleicher und kommen auch nicht zuerst.

diewildeHilde  24.11.2011, 12:12
@lilli2007

Lies dir meine Antwort einfach noch mal durch; sie ist bezogen auf den Fall, daß die Zweitfamilie mit dem Unterhaltsverpflichteten in einem Haushalt lebt. Und in so einer Situation lebe ich seit Jahren, weiß also, daß es kein Unfug ist, sondern eine Originalaussage eines Anwalts. Sogar die Düsseldorfer Tabelle ist gestaffelt nach 1. Kind, 2. Kind etc. - natürlich sind alle unterhaltsberechtigt, aber es wird kein Unterhalt ausgezahlt, wenn man zusammenlebt.

timbatal  24.11.2011, 12:50
@diewildeHilde

die kinder sind unterhaltstechnisch gleich gestellt. unter umständen kann der selbstbehalt des unterhaltsverpflichteten durch das zusammenleben mit einem anderen partner auch gemindert werden. er spart ja mietkosten. die dd-tabelle ist nicht nach erstem und zweiten kind gegliedert.

diewildeHilde  24.11.2011, 13:47
@timbatal

Ich hab mich missverständlich ausgedrückt.

Es stimmt schon, was ihr sagt. Nun gehen wir aber mal davon aus, daß nach Gehaltsstufe 1 fürs 1. Kind, das nicht im Haushalt lebt und was 10 Jahre alt ist, etwa 360 Euro zu zahlen sind (jetzt mal ohne Berücksichtigung des Kindergelds), Kind 2, welches im Haushalt lebt, stünden 317 Euro zu (vermuten wir, das Kind ist 2 Jahre alt), die aber nicht auf ein Konto überwiesen werden. Sind im Monat aber keine 317 Euro "übrig", wird Kind 2 gebrauchte Klamotten gekauft kriegen, wird nicht zur teuren Musikschule gefahren werden können und wird nicht die neusten teuersten Spielzeuge bekommen können und auch mal "arme-Leute-Essen" kriegen, und man kann sich auch nicht dauernd teure Urlaube leisten.

Als erstes geht der Unterhalt für Kind 1 weg und keiner fragt, ob die Kinder aus der zweiten Familie vielleicht auf Klassenfahrt müssen oder neue Schuhe brauchen. Und das ist die Realität.

War aber hier nicht die Frage; gefragt wurde, ob für das im Haushalt lebende Kind ein tatsächlicher Unterhalt irgendwohin überwiesen werden muß - und darauf heißt die Antwort "nein".

laurastern123 
Beitragsersteller
 24.11.2011, 14:07
@diewildeHilde

danke für die antworten.

FrauMutter  24.11.2011, 16:02
@lilli2007

@lilli2007, Du erzählst hier den "Unfug"!

lilli2007  24.11.2011, 16:53
@diewildeHilde

er wird aber mitberechnet, ich arbeite an einem OLG glaub mir ich weiss das

lilli2007  24.11.2011, 16:54
@FrauMutter

Du willst also sagen eine Richterin am OLG hat keine Ahnung!!

FrauMutter  24.11.2011, 23:28
@lilli2007

Nein, damit will ich sagen, dass Du keine Ahnung hast!

diewildeHilde  25.11.2011, 07:46
@FrauMutter

Dem pflichte ich mittlerweile bei. Die Aussage von lilli2007 "Dem Pflichtigen müssen 950 plus der Uh für das Kind im Haushalt verbleiben" ist nichts mehr hinzuzufügen. Das ist schlicht falsch.

Ich habe eine Unterhaltsberechnung hier liegen, die was anderes sagt. Der Selbstbehalt bleibt ihm - und mehr nicht. Von diesem Selbstbehalt sind die Lebenskosten für ihn UND die 2. Familie zu zahlen - wie viel müßte einer denn verdienen, wenn er weitere Kinder hat und für jedes den Selbstbehalt + die Unterhaltssummen für die Kinder einbehalten dürfte? Am besten gleich noch den Unterhalt für die bei ihm lebende zweite Ehefrau mit dabei?

Das ist vollkommen an der Realität vorbei - wenn es auch schön wäre....

Kann ich nicht ganz nachvollziehen Deine Frage!! An ein Kind, mit dem er zusammen im Haushalt lebt, muß er sicher keinen Unterhalt extra zahlen.

Es hat jedoch auf die Höhe des Unterhalts für das Kind, das nicht im Haushalt lebt, einen Einfluß. Denke, das wolltest Du wohl wissen??

laurastern123 
Beitragsersteller
 24.11.2011, 08:51

ja aber wenn die zwei zusammenleben, wird der mutter ihr einkommen auch mitgerechnet oder etwa nicht?? die kann ja auch fürs kind mitsorgen.. es muss ja da dann ein mangelfall angezeigt werden, und es kommt dann zur überprüfung (verschärfte) des einkommens beider. also vom vater und der mutter des kindes. (eheähnliche gemeinschaft) oder????

amdros  24.11.2011, 12:40
@laurastern123

Ja..so ist es wohl, daß das Einkommen mitgerechnet wird.

Alle Kinder sind unterhaltsrechtlich gleich. Das Kind das im Haushaklt lebt wird genauso mit Barunterhalt gerechnet wie das Kind das nicht im Haushalt lebt. Der Vater hat für beide Kinder den Mindestunterhalt zu zahlen. das Einkommen der Kindesmutter die mit ihm im Haushalt lebt wird nciht angerechnet, es wird auch nicht zusammen gezählt. Kann der Vater trotz aller Bemühungen den Mindestunterhalt nicht zahlen bekommen beide Kinder weniger Uh, auch dass das nicht im Haushalt lebt.

FrauMutter  24.11.2011, 15:57

Wenn beide Eltern mit einem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, wird diesem Kind sicher kein Barunterhalt gezahlt! Das bekommt nur das Kind, welches außerhalb des gemeinsamen Haushaltes lebt und sich in einer Berufsausbildung bzw. einem Studium befindet.

Eltern haben für ihre Kinder im eigenen Ermessen zu sorgen, meine Tochter erhält zusätzlich zum TAschengeld einen Teil des Kindergeldes!!!

über den Rest entscheiden die Ämter

Wenn die Drei zusammen wohnen bekommt das keinen monitärllem Notween Unterhalt. Es wird ja mit andigen hinreichend versorgt. Das bedeutet dass hierfür ein gewisser Geldbetrag aufgewendet werden muss z.B. größere Wohnung, Kleidung, Taschengeld, Lebensmittel etc. Da nur eine gewisse Summe (Verdienst des Vaters) zur Verfügung steht, verringert sich automatisch der Unterhalt des weiteren Kindes.

Anettchen2010  24.11.2011, 08:47

Was bitte ist "monitärllem Notween"?Was ist das für ne Sprache?