Unterhalt behindertes Kind?
Hallo zusammen!
Ich habe ein dringendes Anliegen.. ich habe einen Mann kennen gelernt, der aus einer früheren Beziehung ein schwer behindertes Kind hat (ich denke Pflegestufe III). Aktuell ist er mit der Kindesmutter noch verheiratet und unterstützt sie finanziell wo er nur kann. Er selbst behält kaum etwas für sich. Nun frage ich mich, wie eine gemeinsame Zukunft aussehen könnte... Würden wir es uns jemals leisten können, gemeinsam eine Familie zu gründen? Wenn er sich scheiden lässt bekommt er wohl eine schlechtere Steuerklasse und noch weniger Geld. Ich mag diesen Mann wirklich gerne und möchte mit ihm zusammen sein. Aber ich habe sehr viel Angst vor der Zukunft und mache mir große Sorgen. Wie sähe das auch mal mit den Rentenansprüchen aus? Er muss ja nicht nur das Kind sondern auch seine Ex-Frau Unterhalt bezahlen. Hilft da irgendwie der Staat etwas weiter?
Über ein wenig Mutzuspruch würde ich mich sehr freuen. Es geht mir nicht darum, mit ihm im Luxus zu leben, ich würde nur gerne wissen ob wir zusammen eine Chance haben, selbst ein Kind großzuziehen. Diese Sorgen belasten mich grade sehr.
Danke und liebe Grüße
2 Antworten
Solange für den Mann eine Unterhaltspflicht besteht, hat er Anspruch auf einen Selbstbehalt (SB), der ihm von seinem bereinigten Nettoeinkommen verbleiben muss.
(Je nach "Lebenssituation" des Unterhaltsempfängers ändert sich dieser, so dass ihm selbst ggf.auch einmal mehr zur Verfügung stehen wird...)
Würde der Mann ein hohes Einkommen erzielen, bräuchte er "nur" entsprechend seines Einkommens Unterhalt leisten, statt des SB würde dann ein jeweils höherer "Bedarfskontrollbetrag" zutreffen....
Dein Einkommen spielt bei der Berechnung seiner Unterhaltsverpflichtungen keine Rolle, wird nicht angerechnet, auch nicht, wenn ihr heiraten würdet.
Hier mal ein paar "Szenarien".....
Solange sein Kind minderjährig ist und bei der Mutter lebt, ist er dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig an die Mutter, SB 1000 Euro. (Würde das Kind in einer Pflegeeinrichtung leben, wäre auch die Mutter verpflichtet zum Barunterhalt)
Während des Trennungsjahres (bei Scheidung) hat auch die Mutter des Kindes Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn ihr eigenes Einkommen geringer als das des Noch-Mannes ist (SB ihr gegenüber nach Abzug des Kindesunterhaltes 1100 Euro).
Pflegt sie das Kind nach der Scheidung weiterhin zu Hause, hat sie Anspruch auf "nachehelichen Unterhalt" (SB 1100 Euro), würde das Kind in einer Einrichtung leben, wäre sie "erwerbsfähig" und hätte ggf. keinen Anspruch auf Unterhalt für sich selbst.
Würdet ihr selbst ein gemeinsames Kind bekommen, so wäre der Mann auch diesem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Da Kinder "gleichgestellt" sind, egal aus welcher Beziehung sie stammen, so müsste der über dem Selbstbehalt zur Verfügung stehende Betrag auf alle Kinder "aufgeteilt " werden (anteilig je nach Alter).
Dann wäre er auch dir unterhaltspflichtig, zumindest bis zum dritten Geburtstag des Kindes (wenn Du selbst nur ein geringes Einkommen hättest) und dieser Unterhalt hätte dann Vorrang vor dem an die Ehefrau/ Ex-Ehefrau...
Solltet ihr heiraten und Du nur ein geringes Einkommen erzielen, so wäre der Mann auch dir gegenüber unterhaltspflichtig - Du wärst der Ex-Frau dann gleichgestellt.
Ist die Tochter mit der Einschränkung dann volljährig, sind ihr beide leiblichen Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Würde sie selbst nicht erwerbsfähig sein und Grundsicherung erhalten, wären die leiblichen Eltern zur Zahlung eines monatlichen Beitrages (zurzeit max. ca. 55 Euro) verpflichtet, solange ihr Jahreseinkommen unter 100 000 Euro liegt.....
Solange Du dich selbst nicht vom Einkommen des Mannes abhängig machst, dürfte einer gemeinsamen Zukunft ohne finanzielle Sorgen nichts im Wege stehen....
Du wirst wohl dein Leben lang arbeiten müssen um etwas Geld zu haben. Ob er Unterhalt für seine Frau zahlen muß,hängt ja wohl davon ab , wo das Kind lebt. Aber Kindesunterhalt muß er zahlen, oder ihr nehmt das Kind zu euch, dann muß die Frau zahlen.