Muss man für ein behindertes Kind mehr Unterhalt zahlen?

6 Antworten

Erst einmal bemisst sich der KU gemäß der Düsseldorfer Tabellen am Kindesalter und Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteiles.

Es ist allerdings durchaus möglich, dass Zusatzbeiträge entstehen, wenn besonderer Bedarf gegeben ist.

Hier muß man den Tabellenunterhalt und den Mehrbedarf unterscheiden. Der Tabellenunterhalt ändert sich nicht.

Eine Behinderung kann aber zu Mehrbedarf führen. Für Mehrbedarf gibt es keine Pauschalen, sondern es ist der tatsächliche Mehrbedarf zu ermitteln.

Für den Mehrbedarf gilt aber der angemessene Eigenbedarf von 1300€ und andere Einkommensberechnungen und er ist grundsätzlich von beiden Eltern im Verhältnis der Leistungsfähigkeit zu erbringen.

Soweit Kosten durch die Pflegeversicherung getragen werden, ist die Leistung auf den (Mehr-)Bedarf anzurechnen.

llTtoOmMll 
Beitragsersteller
 08.04.2017, 21:27

Vielen Dank für die gute Antwort.

Gibt es da Richtlinien für die höheren Selbstbehalte?

Ich bin nicht sicher ob ich den letzten Satz richtig verstanden habe. Heißt das, dass das was die Pflegeversicherung zahlt, zahlt der Unterhaldsschuldner weniger?

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind - egal ob es beeinträchtigt ist oder nicht - ist abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen seines barunterhaltspflichtigen Elternteils... und orientiert sich an der "Düsseldorfer Tabelle".

Besteht für dieses Kind ein "Sonder- oder Mehrbedarf", so ist dieser von beiden Elternteilen zu tragen - er verteilt sich dann auf beide prozentual entsprechend ihrer Einkommen bzw. "Leistungsfähigkeit"...,

  • wäre also der barunterhaltspflichtige Elternteil über den normalen, laufenden Unterhalt hinaus nicht mehr leistungsfähig, könnte er/sie dazu nicht mehr herangezogen werden....

Unterhalt ist abhängig vom Einkommen, die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft darüber, wie viel du zahlen musst.

llTtoOmMll 
Beitragsersteller
 06.04.2017, 21:57

Nicht bei Behinderung