Ausbildungsabbruch und Kindergeld?
Hallo ich habe ein sehr wichtiges Anliegen.
Ich ziehe in Erwägung meine Ausbildung abzubrechen (der Beruf gefällt mir überhaupt nicht und meine Kollegen mobben mich)
Ich habe bereits mit einer Berufsberatung gesprochen und sie meine da ich noch in probezeit bin kann ich jeder Zeit kündigen und mich aufs nächste Ausbildung Jahr bewerben.
Nun habe ich keine Ahnung wie das mit dem Kindergeld ist. Die Berufsberatung meinte dass ich es noch weiter beziehen kann. Im Internet habe ich nun gelesen, daß dies nur 4 Monate lang geht zwischen Ausbildung. Wenn ich jetzt kündige dauert es ja erstmal bis September bis das neue Ausbildungsjahr beginnt. Ich bin bereits 21 also ist das ja mit dem Kindergeld nicht garantiert und unsere Familie ist auf das Kindergeld angewiesen. Bedeutet dass jetzt das wir dann kein Kindergeld mehr bekommen? Und wie sieht es mit Unterhalt aus?
unterhalt von wem wofür?
Von meinen Vater, Eltern sind getrennt
7 Antworten
wenn du deine ausbildung abbrichst ist es vorbei mit dem kindergeld bis du wieder in ausbildung bist. du hast auch keinen anspruch mehr auf unterhalt an deine eltern.
stimmt es ist unsinn was du von dir gibst.
Unterhalt vom Vater gibt es dann erst einmal nicht mehr, diese 4 Monate beziehen sich auf eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also z.B. zwischen Beendigung der Schule und Beginn der Ausbildung.
Würde man also innerhalb dieser 4 Monate z.B. eine Ausbildung beginnen, müsste man sich z.B. nicht bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden.
Meldest Du dich nach deinem Abbruch bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, dann gelten diese 4 Monate nicht, solange Du unter 25 bist und auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist und das entsprechend nachweisen kannst, kann es auch weiterhin Kindergeld geben.
Der Abbruch der Ausbildung ist der Familienkasse dann umgehend zu melden und nachzuweisen.
Unterhalt fällt weg. Bis zur nächsten Ausbildung, falls dann noch Anspruch besteht. Also wenn man seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Das muss dann neu berechnet werden und ist abhängig vom Ausbildungsgehalt zzgl. Kindergeld.
Kindergeld kann weiter bezogen werden:
Melde dich Ausbildung suchend. Du musst dann natürlich auch nachweisen, dass du dich bewirbst und bemühst einen neuen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wichtig: auch die Absagen vorzeigen.
Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
Wichtig ist eben auch, dass der Kindergeldkasse der Abbruch umgehend mitgeteilt wird. Auch der derzeit barunterhaltspflichtige Elternteil muss in Kenntnis gesetzt werden.
Eine abgebrochene Ausbildung ist kein Problem. Aber bei der nächsten Ausbildung muss man dann auch am Ball bleiben um seinen Unterhaltsanspruch aufrecht zu erhalten.
Du bekommst Kindergeld bis du 21 bist oder bis du deine Erstausbildung absolviert hast
Stimmt so zum Glück nicht: die Einschränkung im Alter (bis 21 Jahre) und beim Verdienst (max. 450€) gilt doch nur bei "Arbeitsuchend" gemeldet! Ansonsten bei "Ausbildungssuchend" gemeldet besteht der Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-)
...und natürlich gibt es auch bei einer Zweitausbildung Kindergeldanspruch ;-)
Wenn man sich aber gerade nicht in einem Studium oder einer Ausbildung befindet, wird das Kindergeld nur für einen kurzen Überbrückungszeitraum weiterbezahlt. Für "Nichtstun" bekommen junge Erwachsene bzw. deren Eltern kein Kindergeld mehr, selbst wenn kein berufsbefähigender Abschluss vorliegt.
Nein bis 25
Wenn du dich bis dahin in einer Ausbildung oder weiterführenden Schule befindest dann ja ansonsten nein
Im Internet habe ich nun gelesen, daß dies nur 4 Monate lang geht zwischen Ausbildung...
Du mußt einfach unterscheiden zwischen der 4-Monats-Frist zwischen 2 Ausbildungsabschnitten und der Wartezeit; falls du also eine dieser 4 Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllst, dann haben deine Eltern Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr:
Du solltest dich also als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung melden, dann hast du die Gewißheit, daß die Eltern weiterhin Kindergeldanspruch für dich haben ;-)
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Diese Auskunft erscheint mir sehr kompetent.
Irrtum - wo bitte hast du nur wieder diesen Unsinn her??? :-((