Unterhalt bei work an travel?
Hallo,
ich mache im Sommer nächsten Jahres mein Abitur. Danach möchte ich ein Jahr Work and Travel machen. Ich werde 18 Jahre alt sein und auf einem italienischen Weingut (wahrscheinlich für den Mindestlohn) arbeiten. Für Studierende und Auszubildende gibt es dann ja eine Art „Unterhaltszahlung“ der Eltern. Wie sieht es bei Auslandsreisenden aus? Habe ich einen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen? ✈️🇮🇹😃
Liebe Grüße
3 Antworten
"Habe ich einen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen? "
Von deinen Eltern nein? Die müssen solche Extrawünsche nicht erfüllen, Barunterhalt von Studierenden hierzulande gibts auch nur dann wenn die Eltern das Kind raus haben wollen - solange sie es bei sich daheim wohnen lassen würden, gibts nix ;)
Ziel ist ja auch, dass du dir deinen Lebensunterhalt verdienst ^^
Nein, ab dem 18. Geburtstag muss kein Naturalunterhalt akzeptiert werden.
Unterhaltsansprüche kannst du nicht geltend machen während du einem "Privatvergnügen" nachgehst. Aber dafür heißt es ja auch Work and Travel. Du arbeitest um zu reisen. Und finanzierst dich somit selbst.
Und wenn deine Eltern Geld "übrig" haben, dann sind sie vielleicht so nett und geben Geld dazu für das Ticket z.B. Oder du jobbst zuvor um Geld anzusparen.
In der Zeit gibt es nicht einmal Kindergeld. Da gäbe es nur, wenn du vor Ort entsprechende Sprachkurse machst die die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllen.
Nein, Unterhaltanspruch hat man nur bei Schulbesuch, Ausbildung oder Studium.
Reisen sind Dein Privatvergnügen und müssen nicht unterstützt werden.