Unterbrechung der Stromversorgung in einer WG?

4 Antworten

Logisch ist es keinesfalls, daß beide Mietparteien genannt werden, denn dadurch wird auch Dir das Recht zum Öffnen der Briefe erteilt, was nur dann zulässig wäre, wenn auch Du Vertragspartner wärest. Wenn er alleiniger Vertragspartner ist, müßte er auch "exklusiv" angeschrieben werden, da nur ihm als Vertragspartner das Recht zustünde, die Briefe zu öffnen. Du hast nicht zufällig doch irgendwo den Antrag mit unterzeichnet?

Dabei ist wirklich nur erheblich, wer Vertragspartner des Versorgers ist. Ohne vertragliche Bindung kann der Versorger nicht an Dich herantreten, tut er es doch, kannst Du mit Verweis auf das fehlende Vertragsverhältnis  der Forderung widersprechen.

Allerdings würde ich an Deiner Stelle möglichst schnell die WG beenden, denn das mehrfache mißachten der Mahnungen des Versorgers läßt ggf. auf weitere Baustellen und damit weiteren Ärger schließen.

Torben72 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 09:11

Den Versorgungsvertrag hat mein Mitbewohner unterzeichnet, jedoch nicht ich.

PolluxHH  01.03.2017, 09:27
@Torben72

Angesichts des Briefkopfes mußte es nur noch einmal hinterfragt werden, nichts für Ungut.

Aber mit 66 € Abschlag pro Monat und ca. 300 € in Verzug ist die Frage, wie es entstanden sein könnte (ggf. wäre es über Mehrverbrauch möglich, nur dann wäre der Abschlag angehoben worden, was nicht der Fall zu sein scheint, wenn aber nicht Mehrverbrauch, dann dürften Abschläge nicht gezahlt worden sein). Zudem muß eine Stromsperre 1 Monat vorher angedroht worden sein, d.h. auch diese Androhung wurde ignoriert. Hier ist einiges im Argen.

Könnte es sein, daß der Gute nur MEINT, daß die Abschläge gezahlt worden seien, weil es über Lastschriften liefe, er aber keine Kontrolle über sein Konto ausübt, also auch nicht mitbekommt, wenn Zahlungen nicht ausgeführt werden? Sollte einmal eine Zahlung wegen fehlender Deckung nicht ausgeführt worden sein, erlischt damit regelmäßig auch das Lastschriftverfahren. Dies würde ich einmal abklären ... .

Wenn der Vertrag mit dem Energieversorger auf seinen Namen läuft ist er Vertragspartner und somit verantwortlich für das Begleichen ausstehender Zahlungen

Torben72 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 08:54

Ja, das habe ich Ihm auch schon versucht zu erklären. Die Antwort darauf was, woher er denn das Geld nehmen sollte

Andreaslpz  01.03.2017, 08:59
@Torben72

Ich gehe davon aus, dass du regelmäßig eine bestimmte Summe zahlst für deine Verbräuche - also ist die offene Rechnung sein Problem. Wie du schon geschrieben hast gab es ja auch diverse Mahnungen im Vorfeld auf die er nicht reagiert hat. Abgesehen davon würde ich mir sehr genau überlegen ob die WG in dieser Form noch Sinn macht.

Ich gehe mal davon aus, dass du ihm regelmäßig deinen Anteil am Strom überwiesen hast?

Problem ist nur, dass du dann eben auch keinen Strom hast, wenn du dort bist. Ich glaube ich würde kündigen. ^^

Torben72 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 09:01

Da ich mich nicht in der WG befinde und dieser den Strom nur so verbratet durch Pc´s, die Tag und Nacht laufen, beteilige ich mich nicht an den Anteil. Den Vertrag hat er alleine abgeschlossen und versucht mir zu erzählen, das er jeden Monat die Abschläge von 66,00 Euro gezahlt hätte. Das kann ja nicht so ganz passen bei so einer Forderung, die innerhalb von 3 Monaten zustande kam

BohemianLife  01.03.2017, 09:05
@Torben72

Naja das stimmt ja nicht. Ihr teilt euch zB die Küche. Also musst du auch 50% des Stroms des Kühlschrank zahlen. Finde ich eine merkwürdige WG. Warum hast du dort einen Mietvertrag, wenn du angeblich NIE dort bist?

Wird bei euch über Strom geheizt? In dem Fall müsstest du dich natürlich auch beteiligen.

Wei lüftest du eigentlich dein Zimmer, wenn du nie da bist?

Torben72 
Beitragsersteller
 01.03.2017, 09:09
@BohemianLife

Den Hintergrund kann ich erklären. Der Mitbewohner musste aus seiner Wohnung und hatte in der Umgebung keine gefunden in der Zeit. Also machte ich mit diesem eine WG, damit er ein Dach über seinem Kopf hat. Die Wohnung benutzt nur er alleine, weil ich mich Tag und Nacht bei meinem Freund befinde. Die WG wird mit Öl beheizt

Also wenn dein Mitbewohner den Strom alleine nutzt (was ich nicht ganz glaube), dann soll es dir doch erst einmal egal sein.........

Wenn beide Mietparteien genannt werden, dann seit ihr auch beide verantwortlich.........woher sollten die denn wissen, wer sonst noch alles dort wohnt? Also hier wohnen auch unterschiedliche Leute und es steht nur ein Name drauf und der ist verantwortlich...........