Zahlt die Haftpficht für Schäden die in einer WG unter Mitbewohnern entstanden sind?
Ein Freund von mir wohnt in einer WG. Einer seine Mitbewohner hat seine Stereoanlage versehentlich vom Tisch abgeräumt und jetzt ist sie kaputt. Normalerweise dachten alle dass die Haftflicht von ihm schon dafür aufkommen müsste. Aber irgendwer meinte jetzt, dass das nicht so ist bei Personen, die im „selben Haushalt“ wohnen. Hat er damit recht, oder wird die Haftpflicht den Schaden übernehmen? Danke für Vorschläge!
4 Antworten
In den meisten Tarifen ist es schwierig sich in einer WG gegenseitig abzusichern. Das ist in den Bedingungen oft eingeschränkt oder ausgeschlossen - zumindest für Fälle die z.B. die Einrichtungen usw. der WG betreffen.
Hilfreich wären Tarife die hier explizit keine Ausschlüsse vornehmen. Hilfreich wäre auch wenn jeder Mietverträge vorweisen kann und nachweisen kann das es sich um eine WG handelt.
die Personen dürfen nicht verwandt, verschwägert, verheiratet sein, es muss fremdschaden vorliegen
Eigentlich sollte das die Haftpflicht übernehmen, vor allem wenn es keine Lebensgemeinschaft sondern eine WG ist!
Eine Wohngemeinschaft ist nicht zwangsläufig ein gemeinsamer Haushalt.
Zwar wird es sicher Fragen geben, aber das kann man ausräumen.