unsere wohnung ist gar keine,sondern ein lagerhalle

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

in einer entsprechend großen lagerhalle kannst Du natürlich auch einen schimmel halten. nur zum grasen sollte er auf die wiese dürfen.

auf Dich zukommen wird eine frische brise ostwind, wenn Du die halle nach dem ausritt nicht immer gut zumachst.

maja0303 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 10:26

ja,das ist gut.

Erkundige dich beim Mieterschutzbund, die kennen sich aus.

maja0303 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 10:29

habe mieterrechtschutz und auch schon termin gemacht beim anwalt.leider ist er erst ab 6.11. wieder aus dem urlaub zurück. ich kann das alles gar nicht fassen und bin fix und foxi.

maja0303 
Beitragsersteller
 03.11.2012, 19:58
@maja0303

hab jetzt ein schreiben vom bauamt für meinen anwalt.auf meinen vm kommt jetzt allerhand zu.

das umfunktionieren einer Lagerhalle zu Wohnzwecken ist genehmigungspflichtig.

Aufgrund deiner Angaben lässt sich nicht abschätzen, wie die nun kommende Behörde damit umgeht, wenn z.B. die Immobilie im Außenbereich sich befindet, also in einem reinen Gewerbegebiet, dann darf sie gesetzlich schon mal nicht als Wohnung deklariert werden.

Es könnte u.U. gegenüber dem Vermieter mit einem Bußgeld sowie Unterlassungsverfügung belegt werden.

maja0303 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 10:55

diese halle liegt in einem eigentlich schönen viertel.alles nur ein und 2 familien häuser.er hat es auch nicht als wohnung angegeben.sondern als lagerhalle.das ist mir auf dem bauamt gesagt worden.

maja0303 
Beitragsersteller
 03.11.2012, 20:00
@maja0303

hab jetzt ein schreiben vom bauamt für meinen anwalt. der vm muss uns schadenersatz und den umzug bezahlen. das wird auch noch lustig.

Eine Lagerhalle ist ein Gewerberaum und keine Wohnung. Um eine Lagerhalle zur Wohnung zu machen, muss ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden. Wenn Dei Vermieter keine Genehmigung hat, wird er aufgefordert, die Unterlagen zur Genehmigung einzureichen. Dann wird geprüft, ob die Genehmigung nachträglich ggfs. unter Auflagen erteilt werden kann. Wenn er die Genehmigung bekommt, ist alles ok. Wenn nicht, dann musst Du ausziehen.

maja0303 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 10:33

ich will sowieso hier raus. alleine wegen dem schimmel.ist das nicht auch steuerhinterziehung? er vermietet das schon seit ca. 20 jahren.schätze da kommt noch einiges auf ihn zu.

Frank5607  29.10.2012, 10:39
@maja0303

Wenn er die Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert hat, passiert da nicht viel, aber nach 20 Jahren eine Genehmigung zu bekommen, dürfte schwierig werden. Da droht der größere Ärger.

das wird bedeuten, das du dir einen neue wohnung suchen darfst.

warscheinlich wird es einen frist geben, bis zu der du ausgezogen sein musst.

maja0303 
Beitragsersteller
 29.10.2012, 10:35

ich erkundige mich gleich bei dem typ vom bauamt.deswegen habe ich auch jeden morgen kopfschmerzen. wegen dem schimmel.