Darf die Polizei ohne mein Anwesen meine Wohnung durch suchen??

4 Antworten

Klar dürfen sie das.

Rechtsgrundlage ist § 102 StPO (seltener auch § 103 StPO), wenn es um Strafverfolgung ging oder das jeweilige Polizeigesetz des Bundeslandes, wenn es um Gefahrenabwehr ging.

Der Zettel an der Tür ist natürlich auch für Unbeteiligte lesbar und enthält daher nicht mehr Informationen als erforderlich (soll ja nicht jeder erfahren, warum dort durchsucht wurde). Den Grund für die Durchsuchung erfährst du, wenn du die Schlüssel für das neue Schloss bei der Polizei abholst.

... natürlich, und den Grund dafür müßtest Du eigentlich wissen/ahnen.

Sinakitchengirl 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 22:38

Nein es liegt ja nix vor. Also ich Wüste nicht weswegen 

Ja klar können die das. Wenn Gefahr in Verzug ist.

sinari  06.10.2017, 22:26

Welche Gefahr könnte denn im Verzug sein,wenn keine Person in der Wohnung anwesend ist?Offentsichtlich Unrecht.Andere Erklärungen erwartet.

Sinakitchengirl 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 22:36
@sinari

Es war zu dem Zeitpunkt keine Gefahr, da mein Nachbar ein Schlüssel für meine Wohnung hat und eine strafvervolgung ist auch nicht was mein Sohn angeht.ausserdem wird man doch schriftlich benachrichtigt wenn man gesucht wird oder und das ist nicht so.

AntonAntonsen  06.10.2017, 22:43
@Sinakitchengirl

Es könnte z.B. ganz simpel der Rauchwarnmelder wegen geringer Batteriespannung oder Fehlfunktion ausgelöst haben (was man von außerhalb natürlich nicht erkennt). Der Nachbar mit dem Schlüssel war zu dem Zeitpunkt vielleicht beim Einkaufen, bei der Arbeit, hat geschlafen oder war sonstwo.

Dann wird die Tür zur Gefahrenabwehr geöffnet und zum anschließenden Sichern der Wohnung u.U. ein neues Schloss eingebaut.

Sinakitchengirl 
Beitragsersteller
 06.10.2017, 22:20

Es bestand aber keine Gefahr zu dem Zeitpunkt. 

merkurus  06.10.2017, 22:24
@Sinakitchengirl

Kannst du das wissen. Ansonsten müßtest du eigentlich informiert werden, wenn du den Schlüssel abholst, was da los war.

ja, natürlich