Darf die Polizei ohne mein Anwesen meine Wohnung durch suchen??
Bin mit meinen Sohn grad im Urlaub und habe durch eine Nachbarin zu erfahren bekommen das die Polizei in meiner Wohnung war. Die Polizei hatte dann nur ein zettel an meine Tür geklebt wo drauf steht das eine wohnungsdurchsuchung statt fand, das das schloss gewechselt wurde und die wo ich den Schlüssel abholen kann. Kein Datum keine Uhrzeit und kein Grund stand auf dem zettel und mein Sohn und ich wüssten noch nicht einmal was davon wenn die Nachbarin nicht wäre. Ist das eigentlich rechtens?
4 Antworten
Klar dürfen sie das.
Rechtsgrundlage ist § 102 StPO (seltener auch § 103 StPO), wenn es um Strafverfolgung ging oder das jeweilige Polizeigesetz des Bundeslandes, wenn es um Gefahrenabwehr ging.
Der Zettel an der Tür ist natürlich auch für Unbeteiligte lesbar und enthält daher nicht mehr Informationen als erforderlich (soll ja nicht jeder erfahren, warum dort durchsucht wurde). Den Grund für die Durchsuchung erfährst du, wenn du die Schlüssel für das neue Schloss bei der Polizei abholst.
... natürlich, und den Grund dafür müßtest Du eigentlich wissen/ahnen.
Nein es liegt ja nix vor. Also ich Wüste nicht weswegen
Ja klar können die das. Wenn Gefahr in Verzug ist.
Es war zu dem Zeitpunkt keine Gefahr, da mein Nachbar ein Schlüssel für meine Wohnung hat und eine strafvervolgung ist auch nicht was mein Sohn angeht.ausserdem wird man doch schriftlich benachrichtigt wenn man gesucht wird oder und das ist nicht so.
Es könnte z.B. ganz simpel der Rauchwarnmelder wegen geringer Batteriespannung oder Fehlfunktion ausgelöst haben (was man von außerhalb natürlich nicht erkennt). Der Nachbar mit dem Schlüssel war zu dem Zeitpunkt vielleicht beim Einkaufen, bei der Arbeit, hat geschlafen oder war sonstwo.
Dann wird die Tür zur Gefahrenabwehr geöffnet und zum anschließenden Sichern der Wohnung u.U. ein neues Schloss eingebaut.
Es bestand aber keine Gefahr zu dem Zeitpunkt.
Kannst du das wissen. Ansonsten müßtest du eigentlich informiert werden, wenn du den Schlüssel abholst, was da los war.
ja, natürlich
Welche Gefahr könnte denn im Verzug sein,wenn keine Person in der Wohnung anwesend ist?Offentsichtlich Unrecht.Andere Erklärungen erwartet.