Chorprobe in Mietwohnung erlaubt?
Hallo, ich suche nach einem Rat zum Thema Musizieren in einer Mietwohnung. Es ist rechtens, dass der Nachbar in seiner Wohnung zu bestimmten Zeiten Musizieren darf (Klaver spielen, Singen, etc.). Das stört uns auch gar nicht. Nun haben wir seit kurzem neue Nachbar, die einer chinesischen Kirchengemeinschaft in unserer Siedlung angehören (und auch kein Deutsch sondern nur gebrochenes Englisch sprechen). Wir haben schon mitbekommen, dass sie sehr musikalisch sind (und auch so gerne mal etwas lauter). Nun haben wir gerade Urlaub und haben mitbekommen, dass am Vormittag eine Gruppe von Frauen (um die 8-10 Frauen) zu unserer Nachbarin kommt und in der Wohnung dann Chorsproben mit Musik und Gesang abgehalten werden. Das ist dann doch etwas lauter wie das "normale Musizieren". Wir haben schon im Internet ein wenig recherchiert aber zu diesem Thema nicht wirklich etwas gefunden. Daher unsere Frage, ob das überhaupt erlaubt ist. Bevor wir mit den Vermietern darüber reden wollten wir erst mit unseren Nachbarn darüber reden uns aber vorher entsprechend informieren. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
5 Antworten
Geh hin und frag, ob Du mitsingen darfst. Mach vielleicht großen Spaß. ;-)
Du kannst da einfach bei der Polizei anrufen und fragen wie die Rechtliche Grundlage ist - man kann dort auch anrufen wenn man nicht gleich jemanden anzeigen möchte :).
Ich weiß selbst nicht wie es beim chor funktioniert - aber rechtlich gibts zum üben von Musikinstrumenten täglich festgelegte zeitspannen (z.b. 30minuten schlagzeug) die man ausserhalb der ruhezeiten eben solange üben darf.
Hausmusik gehört zur deutschen Kultur dazu. Wenn es nun Chinesen sind, die gerne singen, dann solltet ihr das tolerieren, wenn es nicht im Übermaß praktiziert wird.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man im Gegensatz zu muslimischen Mitbürgern mit fernöstlichen durchaus reden kann. Vielleicht bittest du, den Gesang auf 1h pro Woche zu beschränken oder weist sie darauf hin, dass sie sich vielleicht einmal wöchentlich im Gemeindehaus zum Singen treffen könnten?
dass sie sich vielleicht einmal wöchentlich im Gemeindehaus zum Singen treffen könnten?
...oder doch in der fernen Heimat!?!
Täglich ist das sicher nicht erlaubt. Gegen wöchentliche Proben für eine Stunde ist sicher wenig einzuwenden.
Natürlich kommt es immer auf die Lautstärke an. Eine normale Nutzung der Wohnung ist das ja nun nicht, die Anzahl der Personen geht doch über normale Hausmusik.
Chorproben in Mietwohnungnen haben nichts gemein mit gelegentlichem musizieren mit einem Instrument.
Solche Veranstaltungen sind kein vertragsgemäßer Gebrauch einer Mietwohnung!