Bafög und Prüfungsordnung?
Hallo zusammen,
ich werde in der TU Berlin mein Physik Studium starten und habe da folgende Frage bezüglich Bafög:
(Zuerst einmal: Ich habe das nicht vor aber trotzdem kann ich dazu keine Antwort finden)
Laut der Prüfungsordnung der TU - Berlin, müssen erst spätestens im 6. Smester Leistungen erbracht werden.
Rein HYPOTHETISCH könnte man ja die ersten 4 Semester nur Vorlesungen besuchen und ab dem 5. Semester mit den Prüfungen anfangen.
Was würde das Bafög Amt dazu sagen ?
Bafög bekommt man ja als Studienunterstützung und nur wenn man die Uni auch besucht aber kann rein juristisch dagegen vorgegangen werden ?
Ich mein die Uni würde man ja besuchen nur eben die Prüfungen und Module nach hinten verschieben ?
5 Antworten
Für den BAföG Leistungsnachweis musst du bis zum Ende des vierten Semesters eine gewisse Anzahl an Credits haben. Die Anzahl variiert von Studiengang zu Studiengang, meist liegt sie zwischen 60 und 100 Credits.
Q.: https://www.bachelorprint.de/finanzen/studium-finanzieren/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/
Dein Plan würde so nicht aufgehen.
Du musst ja am Ende des 4. Semesters was vorzuweisen haben. Und was machst du, wenn du dann noch bei einer Prüfung durchfällst und die CP nicht bekommst?
Ich weiß nicht, wie das in der TU Berlin ist... bei uns in München ist das je nach Studiengang anders. Allerdings sind die ersten beiden Semester mit Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) versehen, die man nur einmal nachschreiben darf (mit bestimmten Sonderregelungen je nach Studiengang). Somit wärst du spätestens nach dem zweiten Semester exmatrikuliert. Gleichzeitig existieren über das gesamte Studien hinweg Credit-Hürden, die man schaffen muss. Ein weiteres Element, das spätestens nach dem zweiten Semester für die Exmatrikulation sorgt, wenn man keine Prüfungen mitschreibt.
Beachte dazu auch die Fachprüfungsordnung deines Studienganges, wenn etwas derartiges existiert. Da stehen bei uns nämlich diese Hürden festgeschrieben. Die allgemeine Prüfungsordnung zu lesen reicht da nicht ;-)
Hallo,
als Bafögempfänger musst du zwei Regeln beachten. Prüfungsordnung und die Gesetze von Bafög.
Und nur weil dir deine Uni mehr Zeit lässt, heißt das nicht, dass die Bafög-Regeln sich dadurch verändern - diese sind für alle gleich.
Das Bafögamt würde dich dann also nicht mehr unterstützen.
das Bafög hat nix mit der Prüfungsordnung zu tun. wenn du nach 4 Semester nicht die nötigen ECTS hast wird dein Geld in der Regel erstmal gestrichen werden.
Ist schön und gut, aber Bafög gibt es meines Wissens nur bis zur Regelstudienzeit. Wenn es durch den späteren Prüfungsbeginn länger dauert ist das ihnen egal.