Wird bafög weiterbezahlt, wenn man nach vier semestern nicht genügend punkte hat?

4 Antworten

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Bei der BAFÖG-Verlängerung musst Du erstmal nur nachweisen, dass Du noch Student bist.

Erst wenn Du die Nachprüfungen "verhaust" und deswegen exmatrikluliert wirst, verlierst Du Deinen Studentenstatus- -und die BAFÖG-Berechtigung.

Eine gewisse Überschreitung der Regelstudienzeit wird Dir gewährt werden...

ansprechperson 
Beitragsersteller
 12.09.2011, 14:17

Oh! D.h. ich muss zunächst nur einen Folgeantrag stellen? Exmatrikuliert wird man doch erst wenn man auch im 3. Versuch scheitert, und soweit werde ich es sicher nicht bringen. Aber die 7 Semester Regelstudienzeit werde ich sicher gefördert oder wie? :D

Egoline  12.09.2011, 14:22
@ansprechperson

"...Auf Antrag ist eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus möglich, sofern ein gesetzlich anerkannter Grund (insbes. Krankheit, Schwangerschaft, Kindeserziehung, Behinderung, erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung, Gremientätigkeit) vorliegt...."

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php

Erkundige Dich in Deinem Studienbüro...

comedyla  12.09.2011, 14:29
@Egoline

also wenn ich da mal was hinzufügen darf:

die 7 Semester Regelstudienzeit wirst du NICHT sicher gefördert. Nur wenn du größere Katastrophen vorweisen kannst (schwanger, alleinerziehend, Pflegefall in der Familie, um den du dich kümmern musst).

Da du aber einfach durch Prüfungen gefallen bist und somit zu wenig Punkte hast, ist das kein, für das Amt, anerkannter Grund.

winterschmacht  12.09.2011, 14:34
@comedyla

Noch eine kleine Ergänzung dazu: Die Regelstudienzeit ist nur die Zeit, die die Studienordnung vorgibt. Sechs Semester Regelstudienzeit plus ein Semester Verlängerung ergeben keine Regelstudienzeit von sieben Semestern. Es bleibt bei sechs Semestern Regelstudienzeit, die zugleich in der Regel die Förderungshöchstdauer für das BAföG ist (außer, es liegen Ausnahmen vor).

comedyla  12.09.2011, 15:21
@winterschmacht

Er/Sie hat wohl wegen des Praxissemesters eine Regelstudienzeit von 7 Semestern. Der Bachelor hat meistens zwar eine Regelstudienzeit von 6 Semestern, aber meistens sind es dann nach der PO 7 Semester, wenn ein Praxissemester verpflichtend ist.

ansprechperson 
Beitragsersteller
 12.09.2011, 15:21
@winterschmacht

Hängt wahrscheinlich vom Studiengang ab, aber bei mir beträgt die Regelstudienzeit 7 Semester.

winterschmacht  12.09.2011, 16:32
@ansprechperson

Das kann gut sein, wenn das so in deiner Studienordnung steht. :)

Hallöchen,

wenn du (und damit auch das Amt) sich sicher ist, dass du es nicht mehr in der Regelstudienzeit schaffst, sieht es eher schlecht aus. Da es bei dir am Praxissemester hängt, dass du nicht einfach mal so nachholen kannst bzw. die Zeit nicht so nachholen kannst, als wenn dir einfach nur die Punkte fehlen, kannst du es auch schlecht wieder nachholen.

Würden dir einfach nur bspw. 8 CP fehlen, könntest du diese nachholen und hättest dann wieder die Voraussetzungen für Bafög. Aufgrund des Praxissemesters sieht das aber nicht sehr rosig aus.

Du wirst Bafög NICHT einfach weiter bis zur Regelstudienzeit bekommen. Genau deswegen haben sie ja zum Ende des 4. Semesters diese "Schranke" eingebaut. Nur wer es schafft, bekommt weiterhin Bafög. Wer zu wenig Punkte hat oder ersichtlich ist, dass man es nicht mehr in der Regelstudienzeit schaffen kann, hat keine Voraussetzungen mehr. Und somit werden die Zahlungen zum 5. Semester eingestellt. wenn du wieder "aufholen" würdest/könntest, würdest du dann ab dem 6. Semester wieder weiterbekommen. Das musst du wissen, ob du das jetzt noch irgendwie schaffen könntest.

Es gibt Gründe, die das Amt akzeptieren, um den Nachweis erst später nachzureichen. Das wären:

Auslandsaufenthalt

Krankheit

Verschulden der Hochschule

Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien

Erstmaliges Nichtbestehen der Zwischenprüfung

Behinderung

Schwangerschaft/Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren

Unter bestimmten Umständen: Spracherwerb

Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php

Ansonsten, solltest du direkt mit deinem Bafög Berater reden. Vielleicht gibt es ja aufgrund des "speziellen" Falls des Praxissemester ein Hintertürchen oder irgendwas, mit dem man es etwas aufschieben kann, um nicht schon jetzt den Anspruch auf Bafög zu verlieren.

Das kommt darauf an, ob das BAföG-Amt schon den "Leistungsnachweis" von dir bekommen hat, den es irgendwann anfordert. Also die Bestätigung deiner Hochschule, dass du zu einem bestimmten Zeitpunkt die üblichen Prüfungsleistungen erbracht hast (z.B. am Ende des dritten Semesters fünf abgeschlossene Module und 80 Leistungspunkte). Wenn du diesen Nachweis mit bis dahin regulären Leistungen eingereicht hast, wirst du weiterhin BAföG bekommen, allerdings nur in der Regelstudienzeit. Sollst du diesen Nachweis jetzt einreichen, müsstest du mit dem zuständigen Dozenten sprechen, der an deiner Hochschule Ansprechpartner für solche Fragen ist (den Namen erfährst du im Studierendensekretariat).

Über die Regelstudienzeit hinaus kannst du nur in Ausnahmefällen weiter BAföG bekommen, z.B. bei erstmaligem Nichtbestehen der Abschlussprüfung innerhalb der Regelstudienzeit (nicht bei irgendwelchen nicht bestandenen Prüfungen davor), bei Kindererziehung, Behinderung usw. Es gibt auch Möglichkeiten zur Studienabschlussförderung, aber zu den Einzelheiten solltest du dich da entweder vom BAföG-Amt oder von der Sozialberatung bei deiner Studierendenvertretung (AStA oder StuRa) beraten lassen.

Es gibt dort verschiedene Möglichkeiten. Wahrscheinlich werden sie es zunächst streichen, allerdings kannst du bei verschiedenen Fällen eine Verlängerung der Zahlung beantragen z.B.:

-Erstmaliges Nich-Bestehen -Verschulden der Hochschule -Behinderung/Krankheit ... Ansonsten kannst du für ein halbes Semester einen Kredit aufnehem und anschließnd, wenn du deine Leistung aufgeholt hast, erneut einen Antrag stellen....

Viel Glück