Unser Nachbar hat uns zugeparkt was soll ich machen?
Schönen Tag liebes gute Frage Community Team :)
Also ich fange mal an. Wir haben Nachbarn die sind bisschen naja wie soll ich sagen?, sehr komisch drauf und die denken halt, dass die ganze Straße denen gehört und die haben sich auch schon mit der ganze Straße verstritten aber was jetzt nur eine Nebensache ist.
Das hauptsächliche Problem ist folgendes: Wir haben unser Auto neben ihrem Grundstück geparkt, was auch per Stadt erlaubt ist. Die haben uns aber zu geparkt und haben gesagt dass (habe ich aus dem Fenster gehört) der da so lange stehen wird, bis es dunkel wird. Aber ich muss heute noch zum Gitarrenunterricht und jetzt wollte ich mal fragen, was ich in so einer Situation tun sollte, weil Reden geht bei denen auch nicht.
Ich danke vielmals für Hilfe und noch einen schönen Tag :)
11 Antworten
Abschleppem würde ich lassen, denn es gibt eine Kostenminderungspflicht. Müss man nur zu Tanke Bier holen kann man das Taxi nehmen. Ob man dann Zivielrechtliche Ansprüche hat entscheidet ein Richter. Hat der Gegner dann verloren und ist Leistungsfähig, bekommt man sein Geld zurück.
Die Polizei schleppt ab, wenn man eingeparkt wurde und nicht rauskommt. Da man wohl auf dern anderen Seite Platz hat, kommt man sehr wohl raur. Denn es ist durchaus üblich das auf "beiden" Seiten Platz gelassen wird.
Beide Fahrzeuge stehen regelwidrig.
Zitat:
... dass sich das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein auch auf die eigene Grundstückszufahrt erstreckt.
Dies wird dadurch begründet, dass Bordsteinabsenkungen auch dazu
dienen, Rollstuhlfahrern oder Personen, die einen Kinderwagen schieben,
das einfache Auf- und Abfahren vom Bürgersteig zu ermöglichen. Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/#ein-_und_ausfahrt_freihalten_8211_gilt_dies_auch_fuer_den_besitzer_des_grundstuecks
Das lila Fahrzeug steht zu nah an der Ausfahrt, Zitat:
Das Parken ist unzulässig […] 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, […] 5. vor Bordsteinabsenkungen.
Das Parken direkt an Einfahrten ist demnach verboten.
Dies dient zum einen natürlich dem Zweck, dass die Eigentümer derGrundstücke bzw. die dort lebenden Menschen und deren Besucher beim Ein-und Ausfahren nicht beeinträchtigt oder belästigt werden. Zum anderendarf bei der Grundstücksausfahrt keine Sichtbehinderung vorliegen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, Radfahrern oder anderen Pkw führen.Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/#was_besagt_die_stvo_zum_parken_vor_einfahrten
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Und im Zweifel nicht nur auf sein Recht pochen, sondern gegenseitig Rücksicht nehmen. Das gilt für beide Seiten.
Ich weiß, mitunter fällt das schwer.
Polizei hinzuziehen, führt mit Sicherheit nicht zu einem besseren nachbarschaftlichen Verhältnis.
Ontario wrote:
So nun frage ich mich, welchen Sinn die Aussage haben soll, dass man eine Einfahrt nicht zuparken darf ?
@ Ontario, die Antwort hast Du Dir doch mit Deiner Ausführung bereits selber gegeben: Damit Du durch Deine Einfahrt, zu Deinem Grundstück, ungehindert ein- und ausfahren kannst.
Und in der Realität wird das auch unterschiedlich behandelt, kommt drauf an, welcher Polizist gerade kommt.
Selbst wenn der Grundstücks- Einfahrtbesitzer selber vor seiner Einfahrt auf der Straße parkt, kann ein vorbeigehender Ordnungshüter nicht erkennen, wer da steht.
Er sieht den Falschparker und verteilt ein Knöllchen - je nachdem, wie der Ordnungshüter drauf ist, ordert er den Abschleppdienst.
Und das ist auch gut so!
Wenn der Nachbar auf Eurer Klingeln nicht reagiert, hole die Polizei. Der Polizei schildern, was Du gehört hast. Das erfüllt zumindest einen Straftatbestand...
Niemand muss sich so nötigen lassen. Der kleine lila Wagen ist wohl von Euch, der andere Wagen parkt ordnungswidrig, so oder so...
Sollte alles nichts nützen, solltet Ihr Ihn schriftlich informieren, dass bei wiederholtem Zuparken und Nicht-Reagieren auf Klingeln oder Anrufen, Du weitere Schritte einleitest, die für Ihn teuer werden.
Damit verstoßen sie gegen das Gesetz also könnt ihr sie auch abschleppen lasen außerdem könnt ihr sie auch anzeigen..
Das ist auch noch eine Nötigung und eingriff in eurer Mobilität und auch wohl anderes zeigt sie an.
Die Polizei rufen ist gerechtfertigt und die werden denen dann schon was erzählen und auch ein -busgeld ausstellen.
Ist der dunkle Wagen der des Nachbarn? Vor wessen Einfahrt steht der denn da?
Wahrscheinlich vor seiner eigenen und fühlt sich gestört durch das kleinere parkende Auto. Ich würde die Polizei rufen.
Wenn dann Ordnungsamt, die Polizei hat damit nichts zu tun.
uns gehört der die lila Opel adam' und den den schwarzen Sharan
Parken direkt an Einfahrten oder vor Einfahrten ist verboten, so lernt man das in der Fahrschule. Doch in der Realität wird das wohl anders bewertet, wie ich das in Erfahrung gebracht habe.
Folgender Vorgang bei mir: Direkt vor meiner Einfahrt parkte jemand.Mein Auto war zu diesem Zeitpunkt nicht auf meinem Grundstück. Auf mein Grundstück konnte ich wegen des Parkers nicht.
Da das Fahrzeug über mehrere Stunden meine Einfahrt versperrte, rief ich die Polizei. Die kam dann auch und sah sich die Situation an. Der Polizist erklärte mir, ich könne das Fahrzeug abschleppen lassen, müsse aber die Abschleppkosten zunächst selber zahlen. Die könne ich mir dann vom Falschparker holen.
Problem dabei wäre, dass ich mich mit meinem Auto ja im Strassenerkehr bewegen könne, weil es nicht auf dem Grundstück steht und ich demzufolge auch nicht behindert werde. Anders sähe das aus, wenn ich mit dem Auto mein Grundstück nicht verlassen kann, weil die Ausfahrt zugeparkt ist.
Der Polizist erklärte auch noch, wenn das Fahrzeug etwa 3 Stunden die Einfahrt zuparkt, dann wäre das eine Ordnungswidrigkeit die geahndet wird, aber kein Grund das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Ich könne mir einen anderen Platz suchen, wo ich mein Fahrzeug parken kann, bis der Falschparker die Einfahrt wieder frei macht.
So nun frage ich mich, welchen Sinn die Aussage haben soll, dass man eine Einfahrt nicht zuparken darf ?