Darf der Nachbar (14) am WE mit seinem Mofa lautstarks Runden um unser Grundstück fahren?

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Hallo reddresseve,

die Frage ist eigentlich ganz einfach beantwortet, wenn man es schafft den eigentlichen Aufhänger (hier: Lärmbelästigung) einfach mal zu ignorieren. Was dann bleibt ist ein Kind/Jugendlicher, der Runde um Runde um den Block düst, und das ohne erkennbares Ziel. Die Straßenverkehrsordnung und der Umweltschutz haben hier einen ganz klaren Grundsatz, der besagt, dass die Verwendung eines KfZ oder eines anderen benzinbetriebenen Gefährts, nur bei einer Notwendigkeit zum Zwecke der Personen- oder Warenbeförderung mit eindeutigem Ziel stattfinden darf.

Auf gut Deutsch heißt das, dass das sinn- und ziellose Herumfahren gesetzlich verboten ist. Dieses Gesetz wurde vor einigen Jahren (ich weiß nicht genau wann) erlassen, um dem "City-Cruising" der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Einhalt zu gebieten, da sie nicht nur unnötig Benzin verbrauchen und eben die Umwelt belasten, sondern eben auch unnötig Lärm erzeugen und den Verkehr stören.

Der genaue Wortlaut ist hier: "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden." StVO §30, Abs. 1, S. 3

Das Ganze zieht in der Regel eine nicht ganz unerhebliche Geldstrafe mit sich die, glaube ich, deutlich über 100 Euro liegt (bin mir aber nicht ganz sicher). Also wenn Dich das Herumgekurve nervt, was ich verstehen könnte, wäre das Dein bestes Argument.

Grüße

reddresseve 
Beitragsersteller
 11.07.2011, 08:34

Super! Danke für eure Antworten. Ich wusste nicht das "sinnloses hin und her fahren" tatsächlich nicht gestattet ist. Zumal er dabei eine riesige Abgaswolke hinter sich her zieht. Ich habe nun mit Ihm geredet (nicht mit dem Vater) und Ihn darauf hingewiesen. Seitdem kein Lärm mehr;)

Für so was gibt es ein Ordnungsamt bzw. notfalls die Polizei, wenn Eure Stadtordnung Ruhezeiten vorsieht. Darf der in dem Alter mit so einem Ding überhaupt auf der Straße fahren?

Wenn Du ein Pocketbike meinst (sieht aus wie ein klitzekleines Motorrad), dann darf er das nicht, weil diese für den Straßenverkehr nicht zugelassen sind und nur auf abgesperrtem Privatgelände benutzt werden dürfen. Schwärz ihn bei Polizei oder Ordnungsamt an.

Mit 14 Darf man garnicht Mofa fahren! Und wenn nur auf eigenem Grundstück. sonst ist es illegal und man kann ihn anzeigen.

Lg Dave

Kindermotorrad = Pocketbike = in Deutschland nicht für die Straße zugelassen!