Unser Nachbar hat auf hochkant gesetzten Rasenkantensteinen (40cm)einen Zaun als Sichtschutz errichtet und somit 2,20m erreicht, darf er das?
6 Antworten
Da die Bauordnungen der Gemeinden unterschiedlich sind, musst Du bei der Gemeinde nachfragen. Übrigens kann er nicht einfach auf seiner Seite das Gelände aufschütten, dafür braucht er u.U. eine Genehmigung, weil dadurch das Abflußverhalten des regenwassers geändert wird.
Eigentlich gilt 1,80 m als Obergrenze für Randbebauung...
Würde den Tipp von "CharlyBrown2802" beherzigen und bei Stadt/Gemeinde nachfragen. kann sein, dass Deine Nachfrage dort weitergeleitet wird an den Landkreis.
Grüße, ----->
Insofern er die https://www.nachbarrecht.com/thema/gartenzaun-sichtschutzzaun-einfriedung.html einhält, kannst da nix machen. Mehr Infos gibt es bei deiner zuständigen Stadt/Gemeinde
das kannst du nur bei deiner gemeinde oder Stadt erfragen, weil es unterschiedliche vorgaben gibt
Nach Bauordnung sind 2,00m und an den Seiten 1,40m erlaubt, aber er begründet die neue Höhe damit, dass er eine Aufschüttung vornehmen will.
Wird von seiner Aufschüttung die Höhe berechnet.
Dazu gibt es in jedem Bundesland eine eigene Rechtsprechung, erkundige Dich bei Deiner Gemeinde.