Hallo zusammen, ich lebe in einer mehrparteien Wohnanlage, nu wurde ein Zaun errichtet. Darf der Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen?
Die mehrparteien Wohnanlage stand bis vor kurzem "freistehend ", also ohne einen Zaun, nun ist eine neuer Mieterin eingezogen und hat eine umzaunung der gesamten Wohnanlage verlangt, nur sie alleine, ohne die Mitbewohner zu fragen. Der Vermieter hat nun einen Zaun um die Wohnanlage errichtet. Kann der Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen? Wir wurden nicht darüber informiert und waren auch nicht mit solch einem Zaun einverstanden. Können wir uns noch wehren? Normalerweise...wer bestellt soll auch zahlen. Dankeschön für jede hilfsreiche Antwort.
4 Antworten
das gehört weder zur Instandhaltung noch Wartung/Sanierung - m.M. nicht umlagefähig - aber danach - z.B. das Streichen
Das Streichen danach wäre Instandhaltung/-setzung, folglich nicht umlegbar.
Gegen den Zaun könnt Ihr euch nicht wehren, aber gegen die Umlage der Kosten falls der Vermieter das versuchen sollte.
Ich würde da lieber ein Anwalt fragen !
Keinesfalls müßt ihr den Zaun bezahlen. Das gehört nicht zur Gartenpflege. Es handelt sich um eine Investition zur Wohnanlage, die aber nichts mit einer Modernisierung zu tun hat, denn der einzelne Mieter hat nichts davon.
Wenn eine einen Zaun wollte und dem Wunsch wurde nachgekommen, hat sie die Eigentümer nur auf die Idee gebracht, die sie gut gefunden haben, aber die Kosten kann sie nicht umwälzen.