Unser Auto wurde ohne Mitteilung abgeschleppt. Ist das rechtlich in Ordnung.Muss man die Auslösegebühr zahlen?
8 Antworten
Du erzählst ja wirklich viel......
Ohne zu wissen worum es geht kann Dir keiner etwas sagen.
Prinzipiell kannst Du davon ausgehen das ihr für das Abschleppen zahlen müsst
Wenn es im absoluten Halteverbot stand, was willst du denn da für eine Mitteilung bekommen?
Wenn es jemandem im Weg steht, lässt er abschleppen.
Falls es sich um einen Irrtum handelt, könnt ihr die Gebühr ja wieder einklagen.
Da wundert es mich, dass ihr den Wagen überhaupt zurück bekommen habt, wenn ihr noch nicht bezahlt hattet.
Er wurde erst jetzt abgeschleppt. Nach einem halben Jahr. Wie gesagt, wir hätten damals angeblich schon Post bekommen sollen. Die haben bis jetzt gefordert und ziehen jetzt sozusagen die Notbremse.
Willst du etwa sagen, dass der Wagen dort ein halbes Jahr gestanden hat?
Oder wurde der Wagen jetzt abgeschleppt, weil ihr die Strafe nicht gezahlt habt? Dann kommen natürlich noch eine ganze Menge Kosten dazu
Normalerweise reicht dann eine Kralle als Wegfahrsperre. dann zahlen die Leute schon
Vermutlich gab es einen guten Grund dafür. Wie heißt es so schön? "Augen auf im Straßenverkehr". Und beim Parken bitte auch.
Auf manchen Supermarkt Parkplätzen wird übrigens durch Weitergabe der Hausrechte an ominöse Firmen ein Geschäft daraus gemacht.
Rechtlich ist gegen die Ausübung des Hausrechtes kaum was zu machen. Wenn es auf öffentlicher Straße im Weg stand,natürlich ohnehin nicht.
Dir wurde angeblich nach einem halben Jahr das Auto abgeschleppt ? Stand es denn das halbe Jahr in dem Parkverbot ? Dann ist das alles rechtens und sehr kulant gewesen. Da muss dir keiner etwas vorher per Post schicken.
Wenn du es jetzt wieder haben möchtest, dann musst du bezahlen.
Es stand nicht im Parkverbot und wurde in der Zeit selbstverständlich bewegt. Damals wurde mir gesagt 20 Euro. okay habe ich gezahlt. und jetzt wurde es abgeschleppt.
Wenn damals der Abschleppunternehmer bereits beauftragt war, will er sein Geld natürlich trotzdem. Auch wenn du inzwischen weg gefahren warst.
Abgeschleppt, aber sicher nicht wegen damals. Ist schon ein bisschen wirr was du schreibst.
Vor einen halben Jahr wurde das Auto versehentlich im Parkverbot abgestellt.
...die haben erst nach nem halben Jahr abgeschleppt...
Es stand nicht im Parkverbot und wurde in der Zeit selbstverständlich bewegt.Er wurde erst jetzt abgeschleppt. Nach einem halben Jahr.
Daraus werde ich nicht schlau.
Danke für Deine Antwort. Es stand vor einem halben Jahr im Halteverbot. Hätte oben eigentlich schon stehen müssen.