Während Quarantäne abgeschleppt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi ist rechtens.

Man muss alle 3 Tage nach seinem Auto sehen. Wenn man das nicht kann, weil man krank oder im Urlaub ist, muss man jemand beauftragen, der das tut. Das wird dann wohl auch auf die Quarantäne zutreffen.

Du wirst die Abschleppkosten zahlen müssen.

Edit: Beim Suchen im Internet hattest Du sicherlich nicht den richtigen Suchbegriff parat. Google mal nach "mobilen Parkverbot", so heißt das im Amtsdeutsch. Da wirst Du sicherlich was finden. ;-)

Mobile Verkehrszeichen: Sie müssen vor Beginn der Straßenarbeiten, des Umzugs oder des Straßenfestes geplant und genehmigt werden. Zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen müssen drei volle Tage liegen.

Deshalb heißt die Faustregen auch, alle 72 h nach einem Fahrzeug, was im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt ist, zu sehen oder sehen zu lassen.

Außerdem frage ich mich gerade, wieso Dein Mitbewohner, also eine enge Kontaktperson, mit Deinem Auto fahren möchte, wo er sich doch eigentlich genauso in Quarantäne zu befinden hätte.

carbros1998 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 02:10

Ich wohne aber alleine in der Stadt und hätte niemanden schicken können, weil selbst mein Mitbewohner in Quarantäne war.
Ich würde doch von allen Seiten beleidigt werden, wenn ich statt, so wie ich gehandelt habe, auf die Quarantäne verzichtet hätte und einfach aus dem Haus gegangen wär und andere gefährdet hätte.

Heisst das wirklich, ich hätte jetzt einfach auf meine Quarantäne verzichten sollen und einem Risiko aussetzen sollen wegen gesundheitlicher Gefährdung meines Umfeld ins Gefängnis zu gehen?

Schimeck  24.01.2022, 02:11
@carbros1998

Keine Ahnung, was Du an "ich bin nicht der Gesetzgeber, ich habe lediglich eine Frage beantwortet." nicht verstehst.

carbros1998 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 01:33

Außerdem war mein Mitbewohner selber in Quarantäne also hatte ich niemanden den ich „AUTO-ANSEHEN“-gehen lassen kann ..

Außerdem wohne ich alleine in der Stadt, daher macht das Argument wenig Sinn.

Mein Mitbewohner hätte genauso auch „Nein“ sagen können weil es nicht zu seinen Pflichten gehört nach Autos seines Mitbewohners oder gar Verbotsschilder zu gucken?!

Soll ich dann vielleicht meinen Vater aus Nürnberg her rufen?

Schimeck  24.01.2022, 01:37
@carbros1998

Das ist kein "Argument", das ist die rechtliche Lage, mit einer Faustregel ergänzt. Du bist mit dem Auto nach Hause gefahren, hast im öffentlichen Verkehrsraum geparkt, obwohl Du wusstest, dass Du Dich in Quarantäne begibst und mehrere Tage nicht nach dem Auto sehen kannst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, obwohl Du es wissen solltest, wenn Du einen Führerschein hast. Deshalb wirst Du die Strafe auch bezahlen müssen.

carbros1998 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 01:50
@Schimeck

Also muss sich ab sofort jeder der in Quarantäne begibt ein Haus mit Privatgrundstück kaufen um sich davor zu schützen bzw. nicht dem Risiko auszusetzen abgeschleppt zu werden weil überall im öffentlichen Verkehrsraum neue Parkverbote verhängt werden können?

Schimeck  24.01.2022, 01:51
@carbros1998

Nur weil Dir meine Antwort nicht gefällt musst Du mich hier nicht anpöbeln, ich bin nicht der Gesetzgeber, ich habe lediglich eine Frage beantwortet.

carbros1998 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 02:11
@Schimeck

Ich Pöbel dich nicht an, ich antworte genauso wie du antwortest?

carbros1998 
Beitragsersteller
 24.01.2022, 01:29

Mein Mitbewohner hatte mich angesteckt und ist seit 2 Tagen aus der Quarantäne raus

Das ist natürlich doof gelaufen... Aber ich würde das deinem Risikobereich zurechnen. Es ist nicht möglich und zumutbar, jeden KFZ-Besitzer in einer einzurichtenden Halteverbotszone einzeln zu informieren.

Wenn du dein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellst, musst du in angemessenen Abständen überprüfen (lassen), ob es noch da stehen darf (keine explizite gesetzliche Regelung, sondern allgemeine Sorgfaltspflicht hinsichtlich deines Eigentums). Tust du das nicht, geht das auf dein Risiko.

Still  24.01.2022, 05:37

Das sehe ich eher als Kostenrisiko für denjenigen, der das Abschleppen in Auftrag gegeben hat, denn ich habe durch meine KFZ-Steuer das Recht erworben, meinen Wagen im öffentlichen Verkehrsraum zu parken. Wenn ich 4 Wochen Urlaub mache, kann das ja nicht die Begründung sein, mich kostenpflichtig abzuschleppen?!

Leestiger  24.01.2022, 06:16
@Still

Gerichte sagen "nein..."

NonNam  24.01.2022, 08:29
@Still

Doch selbstverständlich. Du hast Dich mindestens alle 72 Stunden darüber zu informieren, ob da keine Änderung eingetreten ist. Bist Du im Urlaub solltest Du jemanden damit beauftragen. Das ist endlos gerichtlich so bestätigt worden.

superseegers  24.01.2022, 10:48
@Still

Ich fürchte Du kennst die Rechtslage nicht. Höchstrichterlich ist entschieden dass Du in regelmäßigen Abständen den Abstellort des Wagens anschauen musst gerade wegen solcher vorübergehend eingerichteter Parkverbote. Wenn es in einen längeren Urlaub geht muss man dafür sorgen dass ein anderer es macht, ansonsten ist man im Falle eines Falles der Zahlende.

Still  24.01.2022, 10:51
@superseegers

Was sagt das Gericht denn darüber, wie sehr sich im Vorfeld das Ordnungsamt/Polizei um meine Erreichbarkeit kümmern muß? Ich gehe mal davon aus, dass der FS in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnsitz abgeschleppt wurde. Und er war definitiv zu Hause ; - )

Leestiger  24.01.2022, 12:51
@Still

Das sagt: " gar nicht muss es sich darum kümmern", siehe Links in meiner Antwort - selbst eine innen in die Scheibe gelegte Telefonnummer muss die nicht kümmern.

Na wenn dein positiver Befund erst am 17.02. ist, dann hast du ja noch ein paar Wochen Zeit...

Natürlich hast du wie jeder andere auch die Pflicht alle paar Tage nach deinem Auto zu sehen. Hast du wohl nicht "machen lassen".

Damit zu 100% dein Fehler und dein Lehrgeld! Da kommst du nicht raus, den Fehler hast du gemacht, da muss dich Niemand "informieren"..

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/mobiles-halteverbot/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/parkverbot-oh-schreck-der-wagen-ist-weg_003684.html

https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/abgeschleppt-mobiles-parkverbot

Alles völlig korrekt abgelaufen!

Falls deine Nummernschilder auf deinen Aufenthaltsort zugelassen sind, mußt du die Kosten nicht zahlen. Falls du es aber versäumt haben solltest dich umzumelden, geht das Abschleppen auf deine Kosten.