Privater Parkplatz wird ständig zugestellt. Kann man was dagegen tun, abschleppen?
Hallo,
ich habe einen Stellplatz gemietet und zahle jeden Monat dafür Geld, dass mein Auto auf einem privaten Stellplatz stehen darf. UND NUR mein Auto. Der stellplatz ist eindeutig durch eine nummer zuordenbar. Beim einfahren auf das gelände wird deutlich darauf hingewiesen dass alle stellplätze privat sind und abgeschleppt werden kann.
Nun kommt es mehrfach wöchentlich vor, dass ich nach der arbeit komme und jemand meinen stellplatz belegt (immer ein anderes fahrzeug, ein zettel bringt also nichts). Ich muss mir also mühsam einen anderen Parkplatz suchen und weit zurück laufe. Das geht mir gehörig gegen den Nerv, da ich ja genau dafür bezahle, dass dies nicht passiert.
Ich hab jedoch das Gefühl, dass ich nichts dagegen tun kann. Wenn ich einen Abschleppservice rufe, wird der wohl von mir die Kohle haben wollen...
Kann man die Polizei rufen, welche dann den Abschlepper ruft ?
Wie kann man sich gegen soetwas wehren? Wie gesagt privatgrundstück.
Vielen Dank
17 Antworten
Das Parken auf deinem Parkplatz wird rechtlich als "Besitzstörung" definiert. Gegen diese Besitzstörung hast du ein Selbsthilferecht.
Du kannst also den Falschparker abschleppen lassen und die Herausgabe des Fahrzeugs von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig machen. Zu einem vergleichbaren Vorgang gibt es bereits ein Urteil des Bundesgerichtshof (Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08) das dir das Recht dazu gibt.
Idealerweise solltest du vorher das Verfahren mit dem Abschleppunternehmer absprechen, dass du ihm die Ansprüche abtrittst, er das Fahrzeug einbehält und nur gegen die Abschleppkosten rausgibt.
Die Frage ist nur kennen die Abschleppunternehmen dieses Urteil und gehen Sie das Risiko auch ein?
Wenn ja wäre man selbst ja schön aus dem Schneider.
Die meisten kennen es. Und wenn nicht, der Abschlepper dürfte des Lesens kundig sein. Also ausdrucken und ihm und dem Autobesitzer unter die Nase halten. Der Leitsatz reicht aber schon. Die Pressemitteilung des BGH dazu ist übrigens kürzer und einfacher zu lesen als das gesamte Urteil.
Die Polizei ist hier nicht zuständig, da es private Parkplätze sind.
Abschleppen wäre möglich, allerdings musst du zuerst in Vorkasse treten und trägst dann das Risiko, ob und wie du das Geld vom Falschparker zurück bekommst.
Am einfachsten dürfte es sein, deinen Parkplatz durch einen Sperrpfosten oder -bügel während deiner Abwesenheit unbenutzbar zu machen. Vor Montage aber Erlaubnis des Vermieters einholen!
Abschleppen müsstest du erst mal zahlen und es ist fraglich, ob du dir das Geld dann beim Abgeschleppten wieder holen kannst.
Sinnvoller wäre es, mit dem Vermieter zu sprechen und deinen Parkplatz in Absprache mit ihm besser zu sichern. Man könnte ein PKW Schild anfertigen und aufhängen, damit jeder sieht, dass dieser Parkplatz nur für den Pkw mit der Nummer vorgesehen ist, zusammen mit einem Abschlepphinweis bei Zuwiderhandlung (am Parkplatz selbst) und "Privatparkplatz". Und einem Parkverbotsschild. Weiterhin kann man die Zufahrt auch blockieren, durch einen aufgestellten Böller oder ein Absperrband.
Die Polizei ist hier nicht zuständig. Du musst so oder so den Abschleppdienst privat bestellen und bezahlen.
Preiswerter ist ein sogenannter Parkbügel. Kläre mit dem Vermieter ab, was dort montiert werden darf. Gibts in allen Preisklassen.
Den Link hier hab ich gerade zur Hand (Gibts auch anderswo, in anderer Ausführung)
Hallo, Polizei deswegen rufen ist kein Problem. Dafür ist sie schließlich auch da. Wähle jedoch bitte nicht den Notruf, sondern die Nummer der nächsten Dienststelle. Ich würde jedoch eher als erstes den Abschleppdienst rufen und dann vom Verursacher Schadensersatz fordern, das Nummernschild ist ja vorhanden, also kein Problem. Außerdem würde ich sofort ein Schild anbringen wo etwas draufsteht, wie z.B.: "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden unverzüglich abgeschleppt", falls noch nicht geschehen.
Polizei deswegen rufen ist kein Problem. Dafür ist sie schließlich auch da.
Nö. Privatparkplätze sind keine Sache der Staatsmacht. Darauf widerrechtlich zu parken begründet keinen Straftatbestand noch eine Ordnungswidrigkeit sondern ist eine zivilrechtliche Besitzstörung.
Bullshit, das ist Hausfriedensbruch und damit eine Straftat!
Hier noch das Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=92dc4819828a77e470df706e353e7a7c&nr=48214&pos=0&anz=1