Auto abgeschleppt ohne Schild
Hi leute. Mein auto wurde abgeschleppt. Ich hatte NÄHE von einer firmeneinfahrt geparkt. Es war nirgends ein Schild/Hinweis das da parken verboten ist. Es wurde abgeschleppt weil ein LKW mit Sattelzug nicht rein fahren konnte (enge Kurve). Ein Normaler LKW kommt aber ohne Probleme durch da die Straße für ein LKW groß genug war. Wagen stanf ca 3-4m vom TOR entfernt. Bin ich trozdem schuld? Kostenbeteiligung!?
12 Antworten
Hallo osmaan89,
mein Göttergatte war lange Jahre Radladerfahrer, darum weiß ich, dass in Deinem Fall die Baufirma zumindestens mit Schuld ist, denn in so einem Fall, muss 72 Stunden vorher die Beschilderung stehen, dass wegen eines Transportes oder einer Baustelle Halteverbot herrscht!
Da würde ich an Deiner Stelle einmal nach haken!
MfG
norina
Doch ich habe die Frage gelesen und auch verstanden!
Wenn Du auch die weiteren Antworten und Kommentare gelesen hättest, würde sich Deine Frage erübrigen, denn
War ein LKW der einen Bulldozer / Bagger Transptiert hatte. Also extra breit.
es ging hier sehr wohl um eine Baustellenanlieferung!
Zum anderen, wenn die Zufahrt zu einem Firmengelände auch mit einem 40 tonner Lkw (Sattel oder Hängerzug) befahren werden muss, ist der Inhaber angehalten, ja gesetzlich verpflichtet, dass die Fläche, die dafür benötigt wird, durch Straßenmarkierungen und ordnungsgemäß angemeldete Beschilderung gekennzeichnet wird! Dann kann er vielleicht Ansprüche stellen, doch so wurde das anscheinend versäumt, oder an der falschen Stelle gespart, denn auch solche Genehmigungen kosten und das nicht zu knapp!
Vielleicht wurde das Fahrzeug aber auch nur umgesetzt, die Kosten hierfür müsste allerdings der tragen, der versäumt hatte den nötigen Platz durch Beschilderung oder Absperrung frei zu halten, nicht der Fahrzeughalter! So war das jedenfalls früher, als meine besser Hälfte noch damit zu tun hatte!
Darf eine Einfahrt zu irgendeiner Zeit zugeparkt werden?
Da verstehe ich unter zugeparkt aber etwas anderes!
Wagen stanf ca 3-4m vom TOR entfernt.
Jedoch ohne die Örtlichkeit selbst gesehen zu haben, ist es müßig darüber zu diskutieren!
es ging hier sehr wohl um eine Baustellenanlieferung!
Reine Spekulation.
Kann es nicht auch eine Firma sein die mit diesen Maschinen handelt? Oder sie repariert? Oder etwas völlig Anderes? Wenn es eine Baustelle wäre dann schreibt man doch wohl eher "Baustelle" und nicht Firmeneinfahrt, oder?
Um mit Deinen Worten zu sprechen: ohne die Örtlichkeit selbst gesehen zu haben, kann man dazu nichts konkretes sagen!
Für Dich selbst gilt das wohl nicht wenn Du vehement behauptest das es "sehr wohl eine Baustellenanlieferung" war?
Da verstehe ich unter zugeparkt aber etwas anderes!
Und das wäre?
In der Frage steht: "enge Kurve" und "Wagen stanf ca 3-4m vom TOR entfernt"
Und wie wir aus einem Kommentar wissen soll es ein zwar überbreiter LKW gewesen sein, allerdings eben kein Sattelzug. Wenn also schon ein LKW mit ca.10m Länge und dementsprechend günstigerem Wendekreis die Kurve nicht schafft, wie soll es dann ein üblicher Sattelzug mit 16,5m oder sogar 18m schaffen? De facto wurde also in jedem Fall viel zu knapp geparkt. Lies doch mal in der StVO nach, §12.
Das Wichtigste aber ist: Wer hat denn das Abschleppen angeordnet? Da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt kann das nur Polizei oder Ordnungsamt gewesen sein. Und Du bist immer noch der Meinung das wäre nicht rechtmäßig, man könnte das ganz gelassen sehen und sollte einem Anwalt Geld dafür geben das er hier nichts machen kann?
Ich verstehe gar nicht, dass Du Dich da so rein steigerst?
Kann es nicht auch eine Firma sein die mit diesen Maschinen handelt? Oder sie repariert?
Um so schlimmer, wenn sie dann nicht wissen, wieviel Platz ein Lkw benötigt um in die Einfahrt zu rein kommen, ohne diesen Bereich entsprechend zu Beschildern und zu Kennzeichnen!
Für Dich selbst gilt das wohl nicht wenn Du vehement behauptest das es "sehr wohl eine Baustellenanlieferung" war?
Das behaupte ich nicht, sondern das geht aus den Beiträgen hervor und es spielt auch keine Rolle, ob Baustellenanlieferung, Maschinenhandel oder sonst etwas, in dem Moment, wo so große Fahrzeuge die Einfahrt benützen, muss der Bereich gekennzeichnet sein!
Und wie wir aus einem Kommentar wissen soll es ein zwar überbreiter LKW gewesen sein, allerdings eben kein Sattelzug.
Du hast wohl die große Ahnung? Üblicherweise werden solche Maschinen auf Tieflader transportiert, das ist nichts anderes wie ein Sattelzug!
Und Du bist immer noch der Meinung das wäre nicht rechtmäßig, man könnte das ganz gelassen sehen
Ja, mit Einschränkung, da die genauen Umstände und Gegebenheiten nicht bekannt sind!
Um so schlimmer, wenn sie dann nicht wissen, wieviel Platz ein Lkw benötigt um in die Einfahrt zu rein kommen, ohne diesen Bereich entsprechend zu Beschildern und zu Kennzeichnen!
Ist es nicht mehr so das man als Verkehrsteilnehmer die StVO zu beachten hat? Kann man die Verantwortung für ordnungsgemäßes Parken jetzt auf Andere abwälzen?
Muss man jetzt vielleicht auch als Hauseigentümer ein Parkverbotsschild beantragen damit die Einfahrt frei bleibt wenn Du doch sagst das es Sache des Eigentümers ist?
Das behaupte ich nicht, sondern das geht aus den Beiträgen hervor
Und wo genau kannst Du das lesen? In Behauptungen aufstellen bist Du gut., aber: wo steht das?
es spielt auch keine Rolle, ob Baustellenanlieferung, Maschinenhandel oder sonst etwas, in dem Moment, wo so große Fahrzeuge die Einfahrt benützen, muss der Bereich gekennzeichnet sein!
Das ist doch Unsinn! Wenn das so wäre dann müsste vor fast jeder Einfahrt ein Zeichen für Halteverbot stehen oder zumindest eine Sperrfläche aufgemalt sein. Ist das so? Ganz sicher nicht.
Du hast wohl die große Ahnung? Üblicherweise werden solche Maschinen auf Tieflader transportiert, das ist nichts anderes wie ein Sattelzug!
Du verallgemeinerst schon wieder und gehst von falschen Voraussetzungen aus obwohl Du doch aus den Kommentaren [auf die Du mich ja mehrfach hingewiesen hast] wissen müsstest das der Fragesteller eben keinen Sattelzug meint.
Jeder der lesen kann wird feststellen das Du in Deiner Antwort von anderen Bedingungen ausgehst als sie der Fragesteller beschreibt. Man sollte eine Frage doch so beantworten wie sie gestellt wurde ohne Dinge hinein zu interpretieren die dort überhaupt nicht stehen, und das hast Du getan. Nicht mehr und nicht weniger habe ich kommentiert und korrigiert. Da Du aber scheinbar den Überblick verloren hast oder Dich einfach hier irgendwie herauswinden willst belasse ich es mal dabei - so langweilig ist mir dann doch nicht...
Das Du anscheinend nicht fähig bist, eine Frage sachlich zu diskutieren, zeigt Dein letzter Beitrag!
Ist es nicht mehr so das man als Verkehrsteilnehmer die StVO zu beachten hat? Kann man die Verantwortung für ordnungsgemäßes Parken jetzt auf Andere abwälzen?
Wenn jemand 3-4 Meter vor einer Einfahrt sein Auto ganz am Rand (Zaun) abstellt, dort keine Beschilderung oder Absperrung angebracht ist, ist das sicher ordnungsgemäß!
Muss man jetzt vielleicht auch als Hauseigentümer ein Parkverbotsschild beantragen damit die Einfahrt frei bleibt wenn Du doch sagst das es Sache des Eigentümers ist?
Da siehst Du, wie unsachlich Du bist! Hier geht es nicht um irgendeinen "Hauseigentümer", sondern darum, dass diese Einfahrt anscheinend mit einem Schwerlastfahrzeug befahren werden musste!
Und wo genau kannst Du das lesen? In Behauptungen aufstellen bist Du gut., aber: wo steht das?
Hier in seinem Kommentar steht das!
War kein sattelzug. War ein LKW der einen Bulldozer / Bagger Transptiert hatte. Also extra breit.
Vielleicht kennt ja der Fragesteller den Unterschied zwischen einem Sattelzug und einen Tieflader auch nicht, denn Bagger mit Überbreite, werden alleine schon wegen der zustande kommenden Höhe auf solchen transportiert?
Das ist doch Unsinn! Wenn das so wäre dann müsste vor fast jeder Einfahrt ein Zeichen für Halteverbot stehen oder zumindest eine Sperrfläche aufgemalt sein. Ist das so? Ganz sicher nicht.
Doch so ist das, wenn die Baumaschine meines Mannes angeliefert wurde, war ich oft genug dabei, da er sich zum Teil selbst darum gekümmert hat, dass Genehmigungen beantragt und die Beschilderung rechtzeitig (72 Stunden vorher) aufgestellt wurden, das betraf auch Flächen, die zum Beladen der Lkw`s und dem Abtransport des Materials notwendig waren! Sogar in engeren Straßen, in denen die Müllabfuhr unterwegs ist und die mehr Platz beansprucht, werden in der Regel diese zusätzlichen Flächen gekennzeichnet, da sonst gegenüber Falschparkern keine Handhabe besteht!
Du verallgemeinerst schon wieder und gehst von falschen Voraussetzungen aus obwohl Du doch aus den Kommentaren [auf die Du mich ja mehrfach hingewiesen hast] wissen müsstest das der Fragesteller eben keinen Sattelzug meint.
Weil solche schweren, überbreiten Geräte üblicherweise eben mit einem Tieflader transportiert werden und das ist nichts anderes wie ein Sattelzug, vielleicht sogar mit mehr Achsen, wie ein "normaler" Auflieger, das wird Dir jeder, der etwas Ahnung von Baustellenfahrzeugen hat sicher bestätigen!
Jeder der lesen kann wird feststellen das Du in Deiner Antwort von anderen Bedingungen ausgehst als sie der Fragesteller beschreibt.
Wenn Du das meinst?
ohne Dinge hinein zu interpretieren die dort überhaupt nicht stehen, und das hast Du getan.
Nein, das siehst nur Du so, denn in der Frage steht ganz klar, dass er abgeschleppt wurde, obwohl er 3-4 Meter von der Einfahrt entfernt geparkt hatte (in seinem Kommentar), nur weil ein überbreiter Schwertransport mit einem Bagger nicht in die Einfahrt hinein kam!
Man sollte eine Frage doch so beantworten wie sie gestellt wurde
Genau das habe ich getan, darum auch mein Zusatz, dem ganzen gelassen entgegen zusehen!
Da Du aber scheinbar den Überblick verloren hast oder Dich einfach hier irgendwie herauswinden willst belasse ich es mal dabei - so langweilig ist mir dann doch nicht...
Über so viel Unsachlichkeit und Ignoranz, kann ich nur müde Lächeln, doch Du hast recht, auch mir ist meine Zeit dafür zu schade, sollen doch der Fragesteller und die Mitleser entscheiden, wer sich hier auf dem "Holzweg" befindet!
Es wurde abgeschleppt weil ein LKW mit Sattelzug nicht rein fahren konnte (enge Kurve)
Die Kosten dafür hast du zu tragen. Sei froh, wenn da nicht noch extra Kosten auf dich zukommen; da wären z.B. die Wartekosten des Fahrers und der Wartemannschaft um das Gefährt abzuladen.
Wirst du wohl zahlen müssen.....
Hallo,
wie, oder durch wen hast davon Kts. erhalten ?
Sollte dein Fz Aufgrund der z.B. Überlänge des Lkw umgesetzt worden sein, und du nicht fasch geparkt httest, zahlt das der Auftraggeber der Umsetzung.
War kein Zettel am Fz. ?
Gruß
Na ja man muss halt wirklich jedes Fahrzeug bedenken wenn man sein Auto irgendwo zum Parken hinstellt. Du kannst ja nicht sagen, ach so ein großer LKW fährt hier eh nie lang. Wenn du dann abgeschleppt wirst weil es berechtigt war dann denke ich, bleiben die Kosten auf dir sitzen!
Hast Du die Frage gelesen?
Hier geht es nicht um eine Baustelle mit temporärem Parkverbot sondern um eine Firmeneinfahrt. Darf eine Einfahrt zu irgendeiner Zeit zugeparkt werden? Ich denke nicht.