Abschleppkosten obwohl nicht abgeschleppt und Auto nie falsch geparkt war?
Hallo,
Ich habe einen Brief erhalten indem mir mitgeteilt wurde, dass ich Kosten in Höhe von knapp 250 Euro zahlen soll für die Anfahrt eines Abschleppers. Im Schreib steht außerdem dass das Auto nicht abgeschleppt wurde da es als der Abschlepper kam nicht mehr anwesend war.
Allerdings hat mein Auto zu entsprechender Zeit nicht dort geparkt und würde seit sicher einer Woche davor auch nicht bewegt. Es kann also nicht sein das mein Auto jemals falsch gestanden hat noch das es dann weg gefahren wurde. Ein Zeuge welcher normalerweise immer auf solchen Schrieben drauf steht gibt es allerdings auch nicht.
Mir kommt das ganze sehr seltsam vor (Überprüfung ob es wirklich von meiner Stadt kam habe ich schon gemacht).
Wie geht man in so einem Fall weiter, weil schließlich macht man keine Bilder Tag für Tag von deinem Parkenden Auto.
Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
10 Antworten
Grundsätzlich hat erst einmal der den Abschleppwagen zu bezahlen, der ihn bestellt hat. Er müsste dir nachweisen, dass dein Auto falsch geparkt war, dass unter Umständen die Polizei eingeschaltet worden ist und du angezeigt worden bist.
Ohne diesen Nachweis wird es dem Absender schwerfallen, die Kosten von dir (gerichtlich) einzutreiben.
Wenn du ihn also nicht ignorieren will, dann bitte ihn um einen entsprechenden Nachweis, dass du an diesem Ort zu dieser Zeit unberechtigt geparkt hast.
Ruf dort an und sage denen, dass an dem genannten Ort Dein Auto nie gestanden hat.
Solche Briefe nicht einfach ignorieren,das kann nur teurer werden. Frag mal nach, wer den Abschlepper bestellt hat. Das wird ja dokumentiert, wenn sich da einer gestört fühlt, weil er nicht aus seiner Ausfahrt kann oder eine Feuerwehrzufahrt blockiert wurde.
Natürlich ist da kein Zeuge aufgeführt, das Auto, was abzuschleppen gewesen wäre, war ja nicht da.
Sollen sie ein Bild von einem leerstehenden Platz machen?
lg Lilo
Wenn Dein Auto falsch geparkt wurde und es wurde ein Abschleppdienst gerufen bleibt derjenige soviel ich weis auch am Auto bis der Schlepper da ist.
Also wärst Du da in der Zeit weg gefahren hätte Dich wohl jemand aufgehalten bzw Dich aufmerksam gemacht.
Es gibt doch bei sowas normal auch Beweisfotos die Du zurecht anfordern kannst bzw sehen darfst.
Ich würde das jetzt nicht so einfach bezahlen und würde mal bei der Polizei nachfragen auch mal bei demjenigen der das Geld fordert und wer den Abschleppdienst gerufen hat.
Du hast doch bestimmt irgendwo nen Ansprechpartner drauf stehen!!
Wenn das Ordnungsamt den Abschlepper ruft, dann bleibt es auch so lange dort vor Ort bis er da ist und das Fahrzeug verladen wurde. Da kann also etwas nicht ganz stimmen.
Derjenige, der das Abschleppunternehmen beauftrag hat, ist in der Beweispflicht. Wenn dein Auto falsch geparkt war, dann hätte er das fotografieren sollen.
Wenn man nicht nachweisen kann, dass dein Auto dort falsch parkte, dann bist du aus der Nummer raus. Du musst nicht beweisen, dass es nicht dort war. Vielleicht gab es beim Kennzeichen einen Zahlendreher und du bist garnicht gemeint.
Aber auf jeden Fall musst du auf das Schreiben reagieren, entweder per Brief, Email oder Telefonisch.
Es kann immer wieder einmal vorkommen das Kennzeichen falsch aufgenommen werden un es somit zu einer Verwechslung kommt. Wenn du dir sicher bist das du zu dem genannten Zeitpunkt nicht am besagten Ort geparkt hast würde ich an deiner Stelle ein entsprechendes Schreiben aufsetzen das die Sachlage schildert.
Hier am besten mal mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen!