Auto abgeschleppt obwohl Halter dazu kam?
Hallo, mein Nachbar überschritt die Höchstparkdauer von 90 Minuten auf dem Parkplatz vor einem Einkaufszentrum.Als er zu seinem Auto kam hing es bereits am Haken eines Abschleppwagens der gerade losfahren wollte. Er würde das Auto nur dann wieder vom Haken lassen wenn die Gebühr von ca. 290 Euro sofort mit EC-Karte bezahlt würde, wurde ihm gesagt. Andernfalls würde das Fahrzeug an einen anderen Ort versetzt werden und der Standort nur gegen Bezahlung der vollen Gebühr mitgeteilt werden. Bezahlung vor Ort war nicht möglich, das Auto wurde abgeschleppt . Wie ist das rechtlich, durfte das Auto abgeschleppt werden obwohl für diese Maßnahme keine Notwendigkeit mehr bestanden hatte? Hat der Schlepper Anspruch auf die volle Gebühr oder nur auf Bezahlung der Anfahrt? Es geht noch weiter: Mein Nachbar bezahlte gar nichts und fand sein Auto einige Kilometer entfernt versetzt auf einer öffentlichen Straße. Er nahm sein Auto wieder in Besitz ohne Kontaktaufnahme zu dem Schlepper. Rechtliche Konsequenzen???? Danke schon mal ...
6 Antworten
Da das Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz stand, gelten die Parkbedingungen des Parkrauminhabers. Wenn dort zu lesen ist, dass bei Überschritung der Parkzeit abgeschleppt wird, ist das rechtens. Wenn der "Hacken" am Fahrzeug ist hat der Abschleper das Anrecht auf die Gebühr ,(siehe einschlägige Urteile) Wenn das Fahrzeug versetzt wurde ist die Gesamtgebühr fällig, auch wenn er das Fahrzeug wieder in Besitzgenammen hat. Er kann auf entsprechende Post warten.
dann soll sich dein Nachbar mal auf eine gepfefferte Rechnung einstellen.
Das Angebot gleich zu zahlen war gegegeben - hat er nicht, ergo Versetzen. Das muss er sich selbst eingestehen - böser Fehler.
Ob der Fahrer mitnimmt oder wieder absetzt liegt in seinem ermessen.
Sollte er nicht zahlen, so werden garantiert weitere Schritte eingeleitet - Inkasso - bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid.
Er hat doch schliesslich die Höchstparkdauer überschritten, das liegt wiederum im Ermessen des Supermarktes oder die haben sogar einen speziellen Vertrag mit Parkraumüberwachung
wie gesagt, das liegt im Ermessen des Fahrers bzw. Anweisung des Chefs - Sobald er am Haken ist, kann die gesamte Gebühr veranschlagt werden.
Kommt der Besitzer vorher - nur die Anfahrt muss bezahlt werden - Fahrzeug ist noch nicht am Haken
Ist das Auto schon am Haken, gilt es bereits als abgeschleppt und die entstandenen Kosten müssen vom Parksünder übernommen werden.
RechtlicH sehe ich keine Verstöße seitens des Abschleppdienstes.
Warte die Rechnug ab und prüfe sie. Eine Rechtsberstung ist nicht sehr teuer, dann weißt Du was Du von der Rechnung abziehen kannst.
Rechtliche Konsequenzen keine. Er wird halt die Rechnung bekommen.
Nein so war das nicht: Er hätte auch die volle Abschleppgebühr zahlen müssen wenn er sofort vor Ort bezahlt hätte. Also volle Gebühr ohne Versetzen.