Auto abgeschleppt obwohl Halter dazu kam?

6 Antworten

Da das Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz stand, gelten die Parkbedingungen des Parkrauminhabers. Wenn dort zu lesen ist, dass bei Überschritung der Parkzeit abgeschleppt wird, ist das rechtens. Wenn der "Hacken" am Fahrzeug ist hat der Abschleper das Anrecht auf die Gebühr ,(siehe einschlägige Urteile) Wenn das Fahrzeug versetzt wurde ist die Gesamtgebühr fällig, auch wenn er das Fahrzeug wieder in Besitzgenammen hat. Er kann auf entsprechende Post warten.

dann soll sich dein Nachbar mal auf eine gepfefferte Rechnung einstellen.

Das Angebot gleich zu zahlen war gegegeben - hat er nicht, ergo Versetzen. Das muss er sich selbst eingestehen - böser Fehler.

Ob der Fahrer mitnimmt oder wieder absetzt liegt in seinem ermessen.

Sollte er nicht zahlen, so werden garantiert weitere Schritte eingeleitet - Inkasso - bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid.

Er hat doch schliesslich die Höchstparkdauer überschritten, das liegt wiederum im Ermessen des Supermarktes oder die haben sogar einen speziellen Vertrag mit Parkraumüberwachung

dasistnett 
Beitragsersteller
 11.12.2017, 19:31

Nein so war das nicht: Er hätte auch die volle Abschleppgebühr zahlen müssen wenn er sofort vor Ort bezahlt hätte. Also volle Gebühr ohne Versetzen.

peterobm  11.12.2017, 19:34
@dasistnett

wie gesagt, das liegt im Ermessen des Fahrers bzw. Anweisung des Chefs - Sobald er am Haken ist, kann die gesamte Gebühr veranschlagt werden.

Kommt der Besitzer vorher - nur die Anfahrt muss bezahlt werden - Fahrzeug ist noch nicht am Haken

Ist das Auto schon am Haken, gilt es bereits als abgeschleppt und die entstandenen Kosten müssen vom Parksünder übernommen werden. 

RechtlicH sehe ich keine Verstöße seitens des Abschleppdienstes.

Warte die Rechnug ab und prüfe sie. Eine Rechtsberstung ist nicht sehr teuer, dann weißt Du was Du von der Rechnung abziehen kannst.

Rechtliche Konsequenzen keine. Er wird halt die Rechnung bekommen.