Unschuldig angezeigt was kann ich tun?
Hallo Ich wurde vom ex-freund meiner Mutter angezeigt wegen Körperverletzung. Ich habe ihn aber nie angerührt und erst gar nicht geschlagen. Er hat auch keinen genauen tag angegeben soll vor 4 Wochen passiert sein, er war auch nicht beim Arzt hat auch keine Verletzungen die man heute noch sieht er hatte angeblich ein blaues Auge und eine aufgeplatzte Lippe. Er hat einen zeugen der ihn mit den Verletzungen sah aber nicht wie diese Zustande gekommen sind. Er hat ein paar Tage vorher schon damit gedroht das er das macht und noch viel mehr. Hab alles auf meiner Mailbox.
Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Sollte Ich einen Anwalt einschalten oder noch abwarten ? Liebe grüße Maxx
7 Antworten
Wie Du Dich verhalten sollst? So wie immer.
Reagiere auf gar nichts, Du bist nicht verpflichtet zu irgendwelchen Aussagen oder Verhaltensweisen. So wie Du die Sache geschildert hast wird das Verfahren eingestellt.
Sicher wird Dir hier irgendjemand raten einen Anwalt einzuschalten. Das kannst Du tun, wenn Du Geldbeträge von 500 Euronen an aufsteigend übrig hast.
Erst wenn ein Strafbefehl oder ein Anklageschrift ankommt, kannst und solltest Du zu einem Anwalt gehen. Den bezahlt nach dem Freispruch die Staatsakasse.
Wie blöd kann man nur sein frag ich mich manchmal? Der Typ hat keinerlei Chancen, dass du irgendwas abbekommst. Viel wahrscheinlicher ist es, dass er Ärger wegen falschen Anschuldigungen bekommt. Wenn er echt versucht, mit dieser Lüge vor Gericht zu gehen, wird er sauber auf die Schnauze fallen. Er müsste beweisen, dass du das gemacht hast. Und du hast Beweise von Drohungen und dass er es absichtlich gemacht hat um dir zu schaden. Du selber musst jetzt erstmal gar nichts. Ich würde das einfach so stehen lassen und mir meinen Teil denken. Warum sollte ich mir für solche Leute die Mühe machen zur Polizei zu gehen?
das ist einfach eine sch... angelegenheit. schildere der polizei mal ruhig und sachlich, wenn sie dich herzlich einladen, das werden sie wohl tun, die lage, und erkläre ihnen auch die vorgeschichte.
und ob dann nach 4 wochen oder so zwischen anzeige und tat dem angeblichen opfer vor gericht noch glauben geschenkt wird, das ist eine zweite frage.
ich würde parallel auch erwägen, gegen den ex deiner mom strafanzeige wegen falscher verdächtigung zu stellen.
lg, Anna
Du solltest einfach bei der Polizei aussagen, wenn sie dich vorlädt und Beweise - wie die Mitschnitte auf der Mailbox - mitbringen. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen auch entlastende Umstände prüfen. Wenn Du nichts gemacht hast, handelt es sich bei der Anzeige um eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB. Einen Anwalt brauchst du im momentanen Verfahrensstadium m. E. nicht. Kostet nur unnötig Geld.
Anwalt einschalten, der wird mit dir alle erforderlichen Schritte besprechen und einleiten.
Das geht mich nichts an, ich habe wie die meisten Leute eine Rechtsschutzversicherung, ohne die gehe ich in Zeiten wie diesen nicht mehr auf die Straße, mir rennen da mittlerweile zu viele Irre umher!
Dann lies Die mal die Versicherungsbedingungen Deiner Rechtsschtzversicherung durch, denn Strafsachen werden davon nicht erfaßt.
Zudem sollte man grundsätzlich nicht von sich auf andere schließen.
Wenn Strafsachen nicht darin enthalten wären, dann brauche ich die Versicherung nicht, es ist enthalten, Freundchen!
Dann hast du eine der wenigen die das beihnhalten, deshalb solltest du trotzdem nicht von dir selbst auf andere schließen, Freundchen !!!
Jeder hat die Möglichkeit wie ich, eine solche Versicherung abzuschließen, dafür sind Versicherungen da. Was nicht gut ist, wenn man mit gefährlichen Halbwahrheiten aufwartet und aus reinem Zeitvertreib andere Leute in die Irre führt!
Nur weil du dir sowas leisten kannst bedeutet das noch längst nicht daß es andere auch können.
Dan benne mir doch mal ein Beispiel für die Halbwahrheiten die ich hier angeblich verbreite?
Also nur zu Info ich habe eine RechtsschutzVersicherung, aber wie Artus sagt zahlt die nur wen ich das Opfer wäre und klagen würde. Da ich aber als beschuldigter gelte zahlen Sie das nicht. Nur zur Info ist bei allen RechtsschutzVersicherungen so. FG
Warum schreibst Du nicht gleich dazu was der Anwalt kostet? Vermutlich weißt Du es gar nicht.