Unrechtmäßig abgeschleppt

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Du solltest nichts zahlen und die Herhausgabe des Fahrzeuges verlangen, das Abschleppunternehmen darf kein Inkasso des Auftragnehmes übernehmen.

Hat die Polizei das Abschleppen des Fahrzeuges veranlast??

Du solltest Fotos machen, Zeugen haben, ob dort Schilder waren.

Wie bei Baustellen auch müssen Schilder genehmigt werden, sonst darf man sie nicht aufstellen. SSo manche Baufirma ist schon auf den Abschleppkosten sitzengeblieben.

lorenzo 
Beitragsersteller
 21.06.2014, 08:36

Nein die Polizei bzw Ordnungsamt hat nicht das abschleppen beauftragt.in dem Fall wäre ich ja nicht so aufgebracht.das war eine privat Person die den Bereich nicht gekennzeichnet hat. Ordnungsamt schleppt bei solchen lapalien auch nicht ab,da in keiner Weise eine Behinderung stattfand. Ich ärgere mich,dass ich bezahlt hab.aber sonst hätten wir unser Auto nicht wieder gekriegt.war unter Erpressung

user2492  22.06.2014, 09:29
@lorenzo

Was haben sie gesagt? "Entweder Sie zahlen, oder wir behalten das Auto hier? "

Du hättest sofort sagen müssen, dass sie unberechtigt das Auto abgeschlept haben und Du nachdem Du nachgewiesen hast, dass Dir das Auto gehört ,

jetzt fährst. Ohne zu bezahlen.

Das kannst Du mehrfach wiederholen. Du kannst auch sagen, dass Du die Polizei rufen wirst oder es mit Gewalt durchsetzen wirst, Dein Auto mitzunehmen.

lorenzo 
Beitragsersteller
 21.06.2014, 08:36

Nein die Polizei bzw Ordnungsamt hat nicht das abschleppen beauftragt.in dem Fall wäre ich ja nicht so aufgebracht.das war eine privat Person die den Bereich nicht gekennzeichnet hat. Ordnungsamt schleppt bei solchen lapalien auch nicht ab,da in keiner Weise eine Behinderung stattfand. Ich ärgere mich,dass ich bezahlt hab.aber sonst hätten wir unser Auto nicht wieder gekriegt.war unter Erpressung

Hallo, das ist ja echt schwierig. Da kann meiner Meinung nach wirklich nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen. Wäre schön gewesen wenn einer Dein Anliegen gelesen hätte - ist aber leider nicht so. Wie ich gelesen habe hast du auch keine Rechtschutz - schade in diesem Fall. Meines Wissens bieten Anwälte auch Beratungsgespräche an. Ich meine gehört zu haben, dass ein erstes Beratungsgespräch nicht gleich 100€ kostet bzw. Kostenfrei ist. Aber das kann von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich sein. Ich würde an Deiner Stelle mal zum Hörer greifen und mich bzgl. eines Beratungsgesprächs informieren. Es gibt auch Onlineanwälte - die kosten aber auch - nur als Möglichkeit angedacht... OHNE Anwalt kommst Du in dieser Angelegenheit auf keinen Fall weiter. Ich wünsche Dir viel Glück

Da es an einer Zufahrt fehlt, ist das wohl auch kein Parkplatzt.

lorenzo 
Beitragsersteller
 17.06.2014, 13:55

Eben, es hat ja auch niemand behauptet, dass das ein Parkplatz wäre. Es ist eine Fläche, die zum Abstellen seines Fahrzeugs genutzt werden kann, da kein Parkverbotsschild das Parken verbietet. Es sei denn es ist ein Privatgelände. Was es offensichtlich ist. Aber nicht als solches zu erkennen. Hab ich wirklich so undeutlich geschrieben ?

holgerholger  17.06.2014, 19:00
@lorenzo

Wenn Du zum erreichen dieser Fläche über den Bürgersteig fahren müsstest, was verboten ist, dann ist es keine Parkfläche. Auch in nicht eingezäunten Vorgärten dürftest Du nicht parken, selbst wenn das Schild fehlt.

Anton96  19.06.2014, 22:12
@lorenzo

Ganz so einfach ist das nicht, ich sehe auf dem Bild einen Gehweg auf dem geparkt wird.

user2492  20.06.2014, 14:46
@lorenzo

Was ist es dann? Eine Feuerwehrzufahrt??

Anton96  23.06.2014, 00:14
@lorenzo

Das ist Blödsinn, du darfst dein Fahrzeug nicht irgendwo einfach abstellen weil Platz dafür ist. Du irrst dich wenn du glaubst du darfst überall wo es nicht explizit verboten ist dein Fahrzeug abstellen es ist eher so das du dort parken darfst wo es nach StVO erlaubt ist,

Anwalt aufsuchen.

Generell gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Auf dem Foto ist es schwer zu sehen, aber es könnte ersichtlich sein, dass sich der "Parkplatz" außerhalb der Straße befindet.

lorenzo 
Beitragsersteller
 17.06.2014, 13:58

Unwissenheit muss hier vor Strafe schützen! Dieser Spruch wird auf Gesetze angewendet, die bekannt sein MÜSSTEN. Jetzt sag du mir mal bitte, wie du wissen willst, wie´du dich verhalten sollst, wenn nicht gekennzeichnet ist!? Gesetze haben einen Geltungsbereich. Dieser Bereich da hat aber garnichts. Ist eine öffentliche Fläche, und auf öffentlichen Flächen ist Parken nicht verboten, wenn kein Parkverbotsschild da steht. Aber hier kommen die Winkeladvokaten zum Einsatz ...

lorenzo 
Beitragsersteller
 17.06.2014, 14:24
@lorenzo

Mal abgesehen davon ist das hier keine Strafe, denn Strafen darf nur ein Staat bzw. ein Beamter verhängen. Das hier ist ganz glasklar eine Schikane und Geldmacherei von einer PRIVATPERSON !!! Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand absichtlich so ein Stückchen Fläche kauft, mit dem Hintergedanken dort ständig Leute abzuschleppen weil da so gern geparkt wird, damit man seine Haushaltskasse aufbessern kann. Es ist absolut kein Grund ersichtlich, warum er abschleppen ließ, außer, dass er nicht ersehen kann, dass jemand auf seinem heißgeliebten Grundstück sein Auto abstellt. Solche Typen gehören mit dem Sack aufgehangen !!

qugart  17.06.2014, 14:43
@lorenzo

Du bist lustig.

Du wurdest offensichtlich von einem privaten Grundstück, auf dem du ohne Erlaubnis geparkt hast, abgeschleppt und kannst nun nicht mit den Konsequenzen leben.

Wieso du hier so lange rumlamentierst ist mir ein Rätsel. Du bist überzeugt, dass du widerrechtlich abgeschleppt wurdest. Also geh zu einem Anwalt und lass die Geschichte von dem klären.

In Deutschland gilt noch immer, dass man mit seinem Eigentum machen darf was man will, vorausgesetzt man verstößt dabei nicht gegen geltendes Recht. Du willst doch jetzt nicht wahrhaftig sagen, dass jeder es zu dulden hat, wenn fremde Leute ihr Auto auf sein eigenes Grundstück abstellen?

Wenn kein Hinweisschild für irgend etwas verbotenes da stand, auch nicht an der Strasseneinmündung oder markierte Fläche, sofort dem, wenn vorhanden, Rechtsschutz übergeben und einklagen. Welches Vergehen wird denn vorgeworfen?

qugart  17.06.2014, 15:19

Hier brauchts aber kein Verbotsschild. Das regelt alleine die §§ 2 und 12 der StVO.

lorenzo 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 14:25
@qugart

in §2 steht von Parken nix. In §12 steht nichts über meinen speziellen Fall. Man darf ja durchaus an Stellen parken, die nicht als Parkflächen gekennzeichnet sind. Oder welchen Absatz meinst du da? Wenn es also kein Verbotsschild braucht, wie oder woher weiß ich dann, dass ich auf dieser Fläche mein Auto nicht abstellen darf?

qugart  20.06.2014, 09:58
@lorenzo

§2 Abs. 1. Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.

Du benutzt wissentlich nicht die Fahrbahn. Hier liegt zum einen schon der erste Verstoß vor. Zum anderen erklärt dieser Absatz auch, wieso eine freie Fläche neben der Fahrbahn ausdrücklich als Parkplatz deklariert sein muss, um sie auch als Parkplatz benutzen zu dürfen.

$ 12 Abs. 4 und 4a. regelt wo auf der Fahrbahn geparkt werden darf. Hier wird auch darauf hingewiesen, dass das Parken auf Gehwegen erlaubt sein muss, um dort parken zu dürfen.

Zusammenfassend: man darf auf der Fahrbahn überall dort parken, wo es nicht verboten ist. Parken neben der Fahrbahn bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung.

lorenzo 
Beitragsersteller
 20.06.2014, 14:47
@qugart

Das ist vielleicht deine Interpretation davon. Ich habe aber ein Privatgelände benutzt, welches nicht als solches gekennzeichnet ist. Somit greift die STVO garnicht mehr. Es handelt sich ja nicht um eine Straße! Die Frage ist, ob ein Privatgelände, was von der Öffentlichkeit aus direkt erreichbar ist, nicht als solches gekennzeichnet werden muss. Abgesehen von einem Hinweis, dass abgeschleppt werden würde. Du bist wohl einer von denen die Gesetze so interpretieren, damit derjenige, der sich in einer Grauzone befindet, auf jeden Fall bestraft wird? Wie zerfressen muss man sein ...

Anton96  23.06.2014, 00:02
@lorenzo

Das ist nicht seine Interpretation sondern gängige Rechtsprechung. Wenn deine Aussage stimmen würde dürftest du z.B auf einem Grünstreifen Parken, dem ist aber nicht so. Es ist übrigens Blödsinn das die StVO generell nicht auf Privatgrundstücken greift. Fahr mal ohne Führerschein auf einem nicht abgesperrten Geschäftsparkplatz dann wirst du sehen das dort die StVO greift. Ich sehe da übrigens eine Gehweg und hinter oder auf dem dem hast du geparkt. Hier handelt es sich auch um ein nicht abgesperrtes Grundstück und auf dem greift die StVO durchaus.

qugart  23.06.2014, 09:12
@lorenzo

Du sagst es ja selber. Du hast auf einem Privatgrundstück geparkt und somit gilt die StVO nicht mehr. Folglich war das Abschleppen völlig in Ordnung. Schön, dass du es jetzt endlich auch eingesehen hast.

Und nochmal: es gibt kein Gesetz das jemanden zwingt ein Hinweisschild aufzustellen, dass man ein Privatgrundstück hat.

Nach deiner Auffassung nach dürfte man ja auch in jeder privaten Auffahrt und jedem privaten Rasen und dergleichen parken. Ist das nicht ein bisschen wirr?

lorenzo 
Beitragsersteller
 17.06.2014, 13:54

Danke für deine Antwort! Vorgeworfen wird garnix. Das Auto wurde abgeschleppt, beauftragt von einer unbekannten Besitzer dieser nicht gekennzeichneten Fläche. Und wie das mit Abschleppdiensten so ist, muss man unter Erpressung bezahlen, sonst bekommt man sein Auto nicht wieder. Ob das Abschleppen nun rechtens war oder nicht. :-( Habe keinen Anwalt, aber für die Sauerei würde ich einen bezahlen, wenn es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Daher wollte ich hier einfach eine Meinung von Rechtskundigen wissen.