Darf Feuerwehr, THW, BRK im Einsatz autos zuparken?

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Hallo byUnbekannt,

zunächst einmal: ich bleibe bei meinen Beispielen mal bei der Feuerwehr, da kenne ich mich einfach am besten aus...

Nach geltendem Gesetz hat die Stadt oder Gemeinde für ihr Hoheitsgebiet eine "den örtlichen Anforderungen entsprechend aufgestellte und ausgerüstete" Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Dazu gehören also zum einen die Unterkunft, dann die Fahrzeuge und Ausrüstung, aber auch die entsprechend ausgebildete Mannschaft.
Dann gibt es wiederum ganz klare Richtlinien, wie die Unterkunft, hier also das Feuerwehrhaus, aufgebaut sein muss. Dazu gehört z.B. Stellplatzgröße, Sanitärbereich - aber eben auch das Vorhandensein von Parkplätzen für die Einsatzkräfte. Die Feuerwehr-Unfallkassen geben hier vor: "Die Anzahl der Pkw-Stellplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen".

Die Ausgangsfrage sollte sich also - eigentlich - gar nicht stellen. Wenn doch, dann ist irgendwo etwas schief gelaufen:
Entweder die Stadt/Gemeinde ist ihrer Aufgabe nicht (ausreichend) nachgekommen, indem sie es versäumt hat, ausreichend Parkfläche zu schaffen - oder die Parkfläche ist vorhanden und stand aufgrund von Fremd-/Falschparkern nicht zur Verfügung.

Bei letzterem ist es ganz einfach: Der Falschparker hat schlichtweg Pech gehabt, wenn er nun im Einsatz von einem Feuerwehrangehörigen zugeparkt wird. Er kann sogar froh sein, dass er "nur" zugeparkt und nicht abgeschleppt wurde...

Allerdings ist mir durchaus bewusst, dass es eben oft auch an ersterem mangelt: Keine oder nicht genügend Parkplätze an der Unterkunft - meist begründet mit "Bestandschutz" älterer Feuerwehrhäuser oder schlichtweg aufgrund leerer Kassen der Kommune. Dann aber müsste die Stadt/Gemeinde zumindest andere (öffentliche) Parkplätze per Beschilderung zu Feuerwehr-Parkplätzen umdeklarieren...

Nun denn. Gesetzt dem Fall, dass Parkplätze am Feuerwehrhaus tatsächlich und absolut legal von Dritten belegt sind und Feuerwehrangehörige im Einsatz nun aufgrund des herrschenden Parkplatzmangels verkehrswidrig parken (müssen) und dabei andere zuparken/blockieren:
Laut geltendem Recht genießt der Feuerwehrangehörige tatsächlich in Ausübung seines Dienstes spätestens mit der Alarmierung Sonderrechte (keine Wegerechte!). Er darf damit bestimmte Regeln und Gesetze außer Acht lassen. Das betrifft auch das Parken im Halteverbot etc.
Allerdings kann es durchaus sein, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Zumal es für die Polizei oder das Ordnungsamt nicht unbedingt ersichtlich ist, ob es sich um den Pkw eines Feuerwehrmanns handelt oder jemandem gehört, der "nur mal eben schnell" um die Ecke zum Bäcker gegangen ist. Und letztendlich kann ja der eingeparkte Pkw-Fahrer nichts für diesen Umstand. Die Kosten dafür müsste dann die Kommune (Stadt/Gemeinde) tragen (immerhin hätte sie für genügend Parkplätze sorgen müssen und kommt allgemein für einsatzbedingte "Unkosten" der Feuerwehrleute auf).

Ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto kann "beseitigt" werden wenn es den Einsatz behindert. Eventuelle Kosten hat der Fahrzeuginhaber aber nicht zu tragen.

Was das Zuparken von Autos bei einem Feuerwehreinsatz angeht, so hat der Zugeparkte Pech gehabt, Er muß warten bis der Weg für ihn wieder frei ist.

Es ist noch gar nicht so lange her, da hat in meiner Nähe ein Teil eines Krankenhauses gebrannt. Es war natürlich alles im Einsatz was die örtliche Feuerwehr, sowie die Feuerwehr aus den Nachbarstädten so alles zu bieten hatte. Dummerweise sind die Zufahrtsstraßen alle recht eng und waren entsprechend durch Anwohner beidseitig zugeparkt. Da gab es für das gesamte Viertel einen halben Tag lang kein Entkommen.

user100200 
Beitragsersteller
 12.04.2017, 20:36

Es geht hier um den Privat PKW beim Gerätehaus/Unterkunft

Habe ich das richtig verstanden? Du wirst alarmiert, fährst zur Wache, da wo immer geparkt wird ist schon alles voll und du parkst in zweiter Reihe?

Hmm...schwierig, du hast ja keine Zeit, irgendwo musste ja parken, aber warum gibt es auf dem Wachen-Gelände keine Parkplätze? Das ist ne gute Frage was dann passiert, bzw. ob der Mensch der in den Einsatz muss dafür belangt wird. Man darf nicht alles mit seinem Privatwagen, der ist ja nicht gekennzeichnet, wie soll jemand das wissen beim Notfall falsch parken.

Ich kenne keinen Fall, die meisten haben einfach genug parkplätze...

Sonderrechte sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, aus http://th-h.de/infos/jura/sonderwegerecht.php

Einfach nur parken und dann "Ich habe Sonderrechte!" geht nicht. Geht gar nicht. Keine Ahnung, warum dieses Märchen immer noch existiert.

Dazu aus obigem Link:

"Wann darf man Sonderrechte in Anspruch nehmen?

Das ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einenBerechtigten nach § 35 Abs. 1 oder 5a StVO handelt (siehe dazu Wer darf Sonderrechte in Anspruch nehmen?). Feuerwehren, Polizei, etc.

Für Feuerwehren, Polizei, Katastrophenschutz etc. muss die
Inanspruchnahme der Sonderrechte zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben dringend geboten sein. Das bedeutet, die öffentliche
Aufgabe muss ein gewisses sachliches Gewicht haben und unter Beachtung
der Verkehrsregeln nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht so
schnell wie zum allgemeinen Wohl erforderlich erfüllt werden
können. Die sofortige Erfüllung der Dienstaufgabe muss also
vom Gemeininteresse aus gesehen wichtiger sein als der etwaige
Nachteil einer Nichtbeachtung der Verkehsregeln."

Die Nutzung von Sonderrechten wird in der Praxis meist von einer Leitstelle aus bestimmt, es kann aber auch anders verlaufen. Parken gehört eher nicht zu den Gründen, es sei denn, es geschieht im Rahmen einer speziellen Einsatzsituation.

Im Einsatz dürften die auch Autos beschädigen, wenn es erforderlich ist.