Parkverbot im Wendehammer?
Die Lage ist die, eine kurze Straße ist von Anfang an mit einem Parkverbot Anfang gekennzeichnet. Später kommt ein immer noch Park Verbotsschild und kurz dahinter ein Wendehammer, da es sich um eine Sackgasse handelt. Dreht man dort um beginnt direkt nach dem Wendehammer wieder ein neues Parkverbot Anfang Schild....
Darf ich nun im Wendehammer parken? Es gab ja kein Parkverbot Ende Schild, aber dreht man um fängt auch ein neues an, wobei ich davon ausgehe dass der Wendehammer dann nicht davon betroffen ist und das andere Parkverbot am Beginn der Wendeplatte aufhört?
Was ich bereits recherchiert habe ist, dass es im Stvo einen Wendehammer nicht gibt und ich dort parken darf, soweit ich anders gekennzeichnet
5 Antworten
Wo ist dein Problem?
Kurz vor dem Wendehammer steht das Parkverbotsschild, wird nicht aufgehoben und danach steht wieder eins...
Also ist dort das Parken nicht erlaubt... Fertig!
es kann ja nicht nach einem Anfangsschild wieder ein Anfangsschild kommen
Warum nicht?
Wir sind in Deutschland, auch als "der Schilderwald" bekannt. Irgendwo müssen doch unsere ganzen Steuern hin... und ein großer Teil fließt in überflüssige Verkehrsschilder.
PS: Das Schild "Vorfahrtsstraße" (viereckiges Spiegelei) wiederholt sich auch immer wieder, obwohl ja eins am Anfang der Straße genügen würde...
da stehts doch:
Grundsätzlich ist das Parken in Wendehammern gesetzlich nicht verboten.
Sollte es notwendig sein, den Abschluss einer Sackstraße von parkenden Fahrzeugen frei zu halten, können im Einzelfall Halteverbotszeichen aufgestellt werden. Erfahrungsgemäß wird von dieser Möglichkeit auch vielfach Gebrauch gemacht. Andererseits entspricht es aber auch verbreiteter Übung, bei Fehlen einer entgegenstehenden Verkehrsregelung einen Wendehammer zulässigerweise als Parkfläche zu verwenden.
Verboten ist das Parken allerdings auch ohne Halteverbotsschilder, wenn es zu einer tatsächlichen Behinderung führt.
aus: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/parken/
und ich würde sagen, dass es eine "Behinderung" ist, wenn man in einem Wendehammer parkt. Kenne das aus meiner Straße. Die Nachbarn haben immer Probleme aus ihren Garagen/Ausfahrten raus zu fahren, wenn jemand im Wendehammer steht
Aber wenn wirklich niemand behindert wird, darf man parken.
Nein, dur darfst dort nur parken, wenn man im Bereich des Wendehammers noch wenden könnte, weil die Fahrbahn ausreichend breit ist.
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten unzulässig an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen.
G imager761
Bei mir vor der Tür steht ein Schild absolutes Haltverbot im Wendehammer und ein weiteres "Feuerwehrbewegungszone". Wer dort steht wird schnell 35,- € ärmer (+ ggf. Kosten des Verfahrens).
Auf den Halteverbotsschildern sind Pfeile angebracht und/oder es stehen kleine Schilde drunter wie z.B. "Anfang/Ende", "auf dem Seitenstreifen", "in der Ladezone", etc.
Du findest das Schild nicht, dass die Verbotszone beschränkt oder beendet, ergo ist davon auszugehen dass du dort nicht parken darfst.
Sofern kein Schild aufgestellt ist, gibt es keine expliziote Verbiotsregel für Wendehämmer und Wendesäcke.
Aber es gibt einige allgemeine Regeln, wo man nicht parken darf.
Es empfiehlt sich einfach generell nicht in einer Wendeanlage zu parken.
Das Problem ist aber dass auf der anderen Seite der Fahrbahn ein neues Parkverbot Anfangsschild steht, genau an der Ausfahrt des Wendehammers... Irgendwo muss ja entweder das Parkverbot aufhören oder ein Schild dazu stehen, es kann ja nicht nach einem Anfangsschild wieder ein Anfangsschild kommen. Dachte erst dass der Wendebereich quasi nicht zur Straße gehört auf der die Verboten waren