Unfallverursacher ist weggefahren und ich habe es bei der Polizei gemeldet. Mein Schaden ist klein. Was passiert, wenn der Verursacher es leugnet?

6 Antworten

Wenn es so war wie du beschrieben hast bist du erstmal die Geschädigte. Wenn die Polizei nicht klären kann ob der Schaden von einem Unfall stammt und ob der Unfallgegner involviert ist, werden die einen Gutachter zur Spurensicherung beauftragen. Darum musst du dich nicht kümmern.

Versicherungstechnisch kannst du dich an die Versicherung des Unfallgegners wenden. Eure beiden Versicherungen klären das untereinander. Du hast das Recht auf einen Anwalt (muss die gegnerische Versicherung zahlen) und du kannst entscheiden, wo der Schaden behoben wird oder ob du eher Geld ausgezahlt haben möchtest. Du hast auch das Recht nur einen eigenen Gutachten an dein Auto zu lassen. Auch den muss die gegnerische Versicherung zahlen. Also wenn du dir unsicher bist geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht und lass dich beraten und vorallem lass dich weder von dem Unfallgegner noch von seiner Versicherung unter Druck setzen.

dann muss ein Gutachter ran, am anderen Fahrzeug sind Spuren, ob diese zu deinen Schäden passen; Kratzer - Farbreste z.B.

GuteFD 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 09:16

Muss ich einen Gutachter finden oder seine Versicherung?

peterobm  26.09.2020, 09:22
@GuteFD

das wird die Aufgabe der Polizei sein, das zu organisieren, letztendlich muss das Gerichtsfest sein

DerBayer80  26.09.2020, 09:26
@GuteFD

Du hast als möglicher Geschädigter die freie Gutachter Wahl. Den Gutachter der Gegnerischen Versicherung würde ich prinzipiell immer ablehnen, da dieser in der Regel zu Gunsten der Versicherung urteilt.( Nach dem Motto, wer bezahlt bestimmt)

DerBayer80  26.09.2020, 09:27
@peterobm

Nein, ein Gutachter ist nicht Aufgabe der Polizei. Diese nimmt den Unfall auf und ermittelten maximal wegen Unfallflucht, mehr aber auch nicht. Um alles andere muss man sich schon selbst kümmern

AlbatrosL  26.09.2020, 09:30
@DerBayer80

Das sind zwei Paar Schuhe. Wenn die Beamten nicht klären können ob es überhaupt zu einem Unfall kam werden die zur Sprensicherung einen Gutachter hinzuziehen. Um gerichtsverwertbare Indizien zu haben.

DerBayer80  26.09.2020, 09:35
@AlbatrosL

Das Gutachten muss aber ggf erst vom Gericht angefordert werden. Die Beamten werden erstmal zeitnah den potenziellen Verursacher aufsuchen und selbstständig an seinem Fahrzeug mögliche Schäden feststellen und ggf sichern. Hierzu bedarf es noch keinem Gutachter

decentr  26.09.2020, 09:55
@DerBayer80

Ihr seid zu weit gegangen. Richtern u. SA sind nicht um sich um Anliegen der Bürgern zu kümmern sondern Auseinandersetzungen der Parteien zu klären.

Beamten sind im Interesse der SWO auf der Suche des angeblichen Fahrerfluchts.

Als entschädigter in diesem Fall würde geraten;

- KV bei Autohaus um möglichen Mehrkosten des Gutachtens sparen, (für den Fall, dass angeblichen Verbraucher mit Zeugen sich aus der Situation rausholt)

- mit KV und AZ sich einen Anwalt aufsuchen.

-- auf kein Fall sich mit geg. Versicherung anlegen.

DerBayer80  26.09.2020, 10:06
@decentr

Du hattest die Situation noch nie oder? Ich hatte das schon das mir jemand beim Parken hinten drauf gefahren ist und dann erstmal meinte sie war es nicht. Erst nach dem Einschalten der Polizei wegen einer möglichen Unfallflucht und eines Gutachters von meiner Seite her, gab es ein einlenken. Das weitere Theater mit der Versicherung hat dann der Anwalt übernommen.

Du kannst immer auch noch selbst einen unabhängigen Gutachter einschalten. Dekra z. Bsp, kostet 150 Euro. Das mit dem Piepen gibt mir zu denken. Nicht dass Du einen 3000 Euro Schaden hast und mit 50 Euro abgespeist wirst.

Die Polizei sucht den Beschuldigten auf und sichert die Spuren. Dann legen Sie es, ggf mit einer eigenen Einschätzung, der Staatsanwaltschaft vor. Bis dahin solltest die genaue Schadenshöhe festgestellt haben lassen und der Polizei zugeschickt haben.

Dann entscheidet der Staatsanwalt ob er es verfolgt, einstellt. Evtl gibt er ein Gutachten in Auftrag.

GuteFD 
Beitragsersteller
 26.09.2020, 09:42

Aber was ist wenn die Person inzwischen die Spuren wegbekommen hat und behauptet dass es gar zu einem Unfall kam? Ich konnte keine Bilder von seinem Auto machen. Ich habe keinen Bock dass mir wegen sowas kleines unterstellt wird, dass ich gelogen habe.

Consigliere91  26.09.2020, 09:46
@GuteFD

Dann Pech aber deswegen passiert dir nichts.

Okay,

Hast du Zeugen oder hast du gesehen, wer und wie viele Person-nen in gegnerischen Fahrzeug waren?

Wurde bei PI AZ angelegt?