Unfallverursacher ist weggefahren und ich habe es bei der Polizei gemeldet. Mein Schaden ist klein. Was passiert, wenn der Verursacher es leugnet?
Hallo zusammen,
ich hatte auf der Strecke Vorfahrt und bin ganz Normal gefahren, der andere kam von rechts und ist auf meine Spur gefahren. Ich habe gebremst aber habe auch ein Geräusch gehört und das Auto war so nah an mir, dass ich angehalten habe (weil ich dachte, dass er 100% gegen mich gefahren ist). Ich wollte gerade aussteigen, um zu schauen was passiert ist aber der andere fuhr einfach weiter als wäre nichts passiert. Bin dann zur Polizei ubd habe eine Anzeige gemacht. Da waren paar Kratzer die ich vorher nicht gesehen hatte also geh ich davon aus dass es davon kommt. Sie haben Fotos davon gemacht. Nun meine Frage: was passiert, wenn der Fahrer sagt, dass da nichts passiert sei und dass er deshalb weitergefahren ist? Der Polizist sagte, dass der andere ja dann auch einen kleinen Schaden haben müsste aber was wenn nicht ? Er ist wohl seit 2 Tagen erst versichert (vielleicht ist er deshalb weggefahren?) Die Versicherung von ihm sagt, dass sie einen Gutachter beauftragen wollen, darf ich das eigentlich nicht selber entscheiden wo ich es reparieren lassen möchte? Ich bin so verwirrt mir ist das noch nie passiert... Seit dem der Unfall passiert ist, hat mein Auto do ein komisches Piepen ununterbrochen ( aber so heftig ist er eigentlich nicht gegen gefahren).
6 Antworten
Wenn es so war wie du beschrieben hast bist du erstmal die Geschädigte. Wenn die Polizei nicht klären kann ob der Schaden von einem Unfall stammt und ob der Unfallgegner involviert ist, werden die einen Gutachter zur Spurensicherung beauftragen. Darum musst du dich nicht kümmern.
Versicherungstechnisch kannst du dich an die Versicherung des Unfallgegners wenden. Eure beiden Versicherungen klären das untereinander. Du hast das Recht auf einen Anwalt (muss die gegnerische Versicherung zahlen) und du kannst entscheiden, wo der Schaden behoben wird oder ob du eher Geld ausgezahlt haben möchtest. Du hast auch das Recht nur einen eigenen Gutachten an dein Auto zu lassen. Auch den muss die gegnerische Versicherung zahlen. Also wenn du dir unsicher bist geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht und lass dich beraten und vorallem lass dich weder von dem Unfallgegner noch von seiner Versicherung unter Druck setzen.
dann muss ein Gutachter ran, am anderen Fahrzeug sind Spuren, ob diese zu deinen Schäden passen; Kratzer - Farbreste z.B.
das wird die Aufgabe der Polizei sein, das zu organisieren, letztendlich muss das Gerichtsfest sein
Du hast als möglicher Geschädigter die freie Gutachter Wahl. Den Gutachter der Gegnerischen Versicherung würde ich prinzipiell immer ablehnen, da dieser in der Regel zu Gunsten der Versicherung urteilt.( Nach dem Motto, wer bezahlt bestimmt)
Nein, ein Gutachter ist nicht Aufgabe der Polizei. Diese nimmt den Unfall auf und ermittelten maximal wegen Unfallflucht, mehr aber auch nicht. Um alles andere muss man sich schon selbst kümmern
Das sind zwei Paar Schuhe. Wenn die Beamten nicht klären können ob es überhaupt zu einem Unfall kam werden die zur Sprensicherung einen Gutachter hinzuziehen. Um gerichtsverwertbare Indizien zu haben.
Das Gutachten muss aber ggf erst vom Gericht angefordert werden. Die Beamten werden erstmal zeitnah den potenziellen Verursacher aufsuchen und selbstständig an seinem Fahrzeug mögliche Schäden feststellen und ggf sichern. Hierzu bedarf es noch keinem Gutachter
Ihr seid zu weit gegangen. Richtern u. SA sind nicht um sich um Anliegen der Bürgern zu kümmern sondern Auseinandersetzungen der Parteien zu klären.
Beamten sind im Interesse der SWO auf der Suche des angeblichen Fahrerfluchts.
Als entschädigter in diesem Fall würde geraten;
- KV bei Autohaus um möglichen Mehrkosten des Gutachtens sparen, (für den Fall, dass angeblichen Verbraucher mit Zeugen sich aus der Situation rausholt)
- mit KV und AZ sich einen Anwalt aufsuchen.
-- auf kein Fall sich mit geg. Versicherung anlegen.
Du hattest die Situation noch nie oder? Ich hatte das schon das mir jemand beim Parken hinten drauf gefahren ist und dann erstmal meinte sie war es nicht. Erst nach dem Einschalten der Polizei wegen einer möglichen Unfallflucht und eines Gutachters von meiner Seite her, gab es ein einlenken. Das weitere Theater mit der Versicherung hat dann der Anwalt übernommen.
Du kannst immer auch noch selbst einen unabhängigen Gutachter einschalten. Dekra z. Bsp, kostet 150 Euro. Das mit dem Piepen gibt mir zu denken. Nicht dass Du einen 3000 Euro Schaden hast und mit 50 Euro abgespeist wirst.
Die Polizei sucht den Beschuldigten auf und sichert die Spuren. Dann legen Sie es, ggf mit einer eigenen Einschätzung, der Staatsanwaltschaft vor. Bis dahin solltest die genaue Schadenshöhe festgestellt haben lassen und der Polizei zugeschickt haben.
Dann entscheidet der Staatsanwalt ob er es verfolgt, einstellt. Evtl gibt er ein Gutachten in Auftrag.
Aber was ist wenn die Person inzwischen die Spuren wegbekommen hat und behauptet dass es gar zu einem Unfall kam? Ich konnte keine Bilder von seinem Auto machen. Ich habe keinen Bock dass mir wegen sowas kleines unterstellt wird, dass ich gelogen habe.
Dann Pech aber deswegen passiert dir nichts.
Okay,
Hast du Zeugen oder hast du gesehen, wer und wie viele Person-nen in gegnerischen Fahrzeug waren?
Wurde bei PI AZ angelegt?
Muss ich einen Gutachter finden oder seine Versicherung?