Fahrerflucht in der Probezeit, Außenspiegel ist zerplatzt?

8 Antworten

Bitte lass Dich nicht verrückt machen. Bei gerinfügigen Schäden wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Falls Du noch unter 21 Jahre alt sein solltest, in der Regel mit einer Ermahnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Lindemann249 
Beitragsersteller
 15.06.2019, 11:44

Das hat mich jetzt beruhigt! Bin 18

Fahrerflucht ist eine Straftat. Die Strafhöhe hängt von der Schadenssumme ab und die Reparatur eines elektrisch verstellbaren Spiegels ist teuer. Außerdem gibt es 1-3 Punkte und 1-3 Monate Fahrverbot.

Als PZM Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

Versicherungstechnisch Rückstufung der Rabatte.

Gruß S.

Fahranfänger, welche mit dem Auto einen Unfall verursachen, sollten sich in jedem Fall vergewissern, ob bei der Gegenseite ein Schaden entstanden ist.

Liegt der Fall vor, dass der andere Fahrzeugführer nicht anwesend ist, gilt es, eine angemessene Wartezeit einzuhalten und die Polizei zu verständigen, wenn auch nach dieser Zeitspanne noch niemand am Unfallort eingetroffen ist.

Andernfalls zieht Fahrerflucht in der Probezeit dieselbe Strafe nach sich, wie es bei langjährigen Verkehrsteilnehmern der Fall ist. Das bedeutet:

Wird der Ort, an dem es durch den Unfall zu einem Schaden am Auto oder an einer Person gekommen ist, unerlaubt verlassen, droht eine Geldstrafe oder alternativ eine dreijährige Haftstrafe. Typisch ist auch ein Fahrverbot und der Führerscheinentzug.

Dadurch dass der Führerschein auf Probe besteht, zieht Fahrerflucht zusätzlich die verkehrsrechtlichen Konsequenzen eines A-Verstoßes nach sich. Bei einem einmaligen Vergehen verlängert sich entsprechend die Probezeit auf vier Jahre und es kommt zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten für das Seminar müssen vom Führerscheinneuling außerdem selbst übernommen werden.

Nicht zuletzt sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg für Fahrerflucht vom Unfallort vor, Probezeit oder nicht. Die finanziellen und verkehrsrechtlichen Konsequenzen sind entsprechend ernstzunehmen.

Quelle:

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-probezeit/

Erste Aussage:

Habe unbemerkt einen Außenspiegel also das Glas mitgenommen

Zweite Aussage:

Ich stand unter Schock und wusste nicht was ich machen sollte.

Logisch ist das nicht.

unbemerkt nimmt dir keiner ab. das sollte man hören und sehen; das knallt ganz gut

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

dein Führerschein wird auf Zeit Urlaub machen - Probezeit ist verlängert und das ASF kommt