Unfallschaden, Werkstatt schickt mir eine Rechnung ohne Auftrag, was tun?
Hallo, ich war im März in einen Parkplatzunfall verwickelt, wobei mir jemand in mein FZG reingefahren ist.
Mein Wagen erhielt dadurch Kratzer (sehr gering) hinten an der Stoßstange. Ich habe daraufhin den Wagen in einer Werkstatt abgegeben, mit der Bitte sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzten und das Fahrzeug zu reparieren. Nach ca. 1 Monat nachdem ich das Auto zurück erhielt folgte eine Rechnung der Werkstatt in der mir mittgeteilt wurde das die Versicherung nur 50% der Kosten übernimmt und ich somit die anderen 50%, immerhin1290,24 €, noch zahlen sollte. Nach ca. einen weiteren Monat bekam ich dann auch eine Rechnung vom Gutachter in dem auch die Bitte ist, 50% deren Rechnung zu bezahlen.
Momentan habe ich noch keine dieser Rechnungen beglichen. Ich bin zu 90% sicher das ich keinen Auftrag in der Werkstatt unterschrieben habe. Des Weiteren wurde das Fahrzeug ohne Rücksprache mit mir repariert.Hätte mir jemand die Kosten für die Reparatur vorab genannt, hätte ich mich für die Auszahlung der Summe (50%) entschieden, da ich mit den Kratzern hätte leben können.
Als der Wagen in der Werkstatt war sollte zur gleichen Zeit eine Garantiearbeit durchgeführt werden, auch hier, nachdem die Reparatur erfolgte, sagte man mir das dies nun doch nicht über die Garantie abgerechnet werden kann und ich zahlen sollte. Ich habe dann ganz klar dargestellt das das nicht passieren wird ,woraufhin der Werkstattbesitzer mir sagte das es in Ordnung ist und er dies über den Versicherungsfall abrechnen wird. Auch sagte man mir, dass ich noch eine Entschädigungssumme für den Ausfall meines Fahrzeuges während der Reparatur bekomme und man sich darum kümmern wird. Bis heute habe ich dafür keine Entschädigung bekommen.
Nun Frage ich mich natürlich wie ich nun weiter vorgehen soll. Ich habe der Werkstatt nun schon zwei E-Mails geschickt mit der Bitte mir sämtliche Unterlagen wie z.Bsp. den Reparaturauftrag zu senden, allerdings ohne jegliche Rückmeldung. Sollte ich an dieser Stelle einen Anwalt einschalten? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
4 Antworten
mit der Bitte sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzten und das Fahrzeug zu reparieren
Damit hast du den Reparaturauftrag erteilt.
Ich bin zu 90% sicher das ich keinen Auftrag in der Werkstatt unterschrieben habe.
Wie denn jetzt? Entweder hat man einen schriftlichen Auftrag erteilt, dann weiss man das. Oder man hat ihn mündlich erteilt. Auch das weiss man.
Da die Schuldfrage anscheinend erst später geklärt wurde, und du offensichtlich nicht als schuldlos betrachtet wirst, übernimmt die Versicherung nur 50% deines Schadens und der Gutachterkosten.
Da hast du vorschnell gehandelt. Du hättest erstmal klären lassen sollen, wer Schuld hat, und dich dann erst um die Reparatur kümmern sollen.
Dass die andere Reparatur, die einer Meinung nach von einer Garantie abgedeckt ist und die anscheinend nichts mit dem Unfall zu tun hatte, aber über diesen abgerechnet werden sollte, so nicht in Ordnung war, müsstest du selber wissen. Aus welchem Grund sollen die Beitragszahler einer Haftpflichtversicherung für die Reparatur eines Defektes an deinem Auto zahlen?
Den Nutzungsausfall bekommst du auch nur zu 50% erstattet. Ob du dir diesen über die Werkstatt auszahlen lassen kannst, oder das mit der gegnerischen Versicherung abrechnen musst, weiss ich nicht.
Im Übrigen ist ein Schaden von 2590,48€ nicht als gering anzusehen, da können nicht nur 'sehr geringe Kratzer' entstanden sein.
Auf welche Reparaturkosten kommt das Gutachten? Und was sagt die Versicherung zur Schuldfrage? Dazu schreibst du leider nichts.
Du kannst froh sein, dass die Versicherung jetzt nicht die gesamte Regulierung abgelehnt hat, da du ihr Vorschäden mit unterjubeln wolltest. Das hätte auch eine Anzeige wegen Betrugsversuchs ergeben können.
Wenn ich einen Auftrag unterschreibe, kann ich auch nach 4 Monaten nachsehen, was ich unterschrieben habe. Und wenn ich keinen Auftrag finde, weiss ich, dass ich nichts unterschrieben habe.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man mündlich eine Absprache getroffen hat. Ob das auch in diesem Fall rechtmässig ist, weiss ich nicht. Man sollte sich zumindest aufschreiben, was man vereinbart hat.
Möglicherweise hast du mit der Werkstatt vereinbart, den Schaden zu beheben und diesen mit der Versicherung abzurechnen? Dann hat sie repariert, bekommt nur 50% bezahlt und den Rest fordert sie von dir. Ich weiss ja nicht, was ihr vereinbart habt?
Du hast den Auftrag gegeben, das Auto zu reparieren. Wenn du so naiv bist, einen solchen Pauschal-Auftrag zu geben, musst du dich nicht wundern wenn die Versicherung ablehnt, hier die gesamten Schäden zu übernehmen. Wurde der Versicherung denn überhaupt die Gelegenheit gegeben, den schaden selbst zu besichtigen?
Sowohl die Werkstatt als auch der Gutachter werden selbstverständlich nicht auf ihre Forderung verzichten.
Wie Du selbst schreibst, hast Du die Werkstatt mit der Reparatur beauftragt. Von Einschränkungen des Auftrages ( sobald die Versicherung die Bezahlung zusagt, oder: nur, was die Versicherung bezahlt) schreibst Du nichts. Also ist es normal, dass die Werkstatt sich für den restlichen rechnungsbetrag an Dich als Auftraggeber wendet. Du kannst ja Die Versicherung Deines Unfallgegners kontaktieren und nachfragen, weshalb sie nur die Hälfte zahlen.
Allerdings habe ich das FZG abgegeben und gesagt, dass ich keine Schuld an dem Unfall habe und die Versicherung zahlen wird. Somit habe ich ja nicht gesagt, dass es in jedem Fall repariert werde sollte. Die gegnerische Versicherung zahlt nur 50%, weil sie es für einen üblichen Unfall halten bei den beider Parteien zu 50% beteiligt sind. Natürlich könnte ich mir jetzt auch einen Anwalt nehmen und gegen die generische Versicherung anzeigen, aber ich fühle mich von der Werkstatt sehr hintergangen. Generell bin ich sehr verstimmt, denn a. fährt einen jemand in das Auto und man muss dafür zahlen und b. gibt man das Fahrzeug ab und hofft darauf das man den Ansprechpartner in der Werkstatt vertrauen kann und dann gibt es da nur Probleme.
Das sind aber selbst gemachte Probleme
... das verstehe ich nicht. Laut Frage wird der Auftrag erteilt und dann wieder nicht. Was denn jetzt? Und jeder Halter weiß doch, daß bei Parkschäden geteilt wird. Was ist denn da nun überraschend?
Warum soll bei Parkschäden geteilt werden. Es kommt drauf an wer, wem reingefahren ist. Ich hatte auch vor Weihnachten einen Parkschaden und war nicht im Auto und es hing ein Blatt an der Scheibe von der Polizei. Logischerweise muss der bezahlen der mir reingefahren ist. Wo ist das Problem.
Ach, und hier hat das Fahrzeug des Anspruchstellers auch gestanden? Dann gibt es auch 100%. Da dem hier nicht so ist, haben sich beide Fahrzeuge bewegt und da gibt es nach Schäden auf Partplätzen nun einmal nur 50%, die Literatur ist voll davon.
Wenn man erst nach ca. 4 Monaten eine Rechnung bekommt, denke ich, kann es schon passieren das man sich nicht zu 100% sicher sein kann das man etwas unterschrieben hat, jedenfalls nicht wenn man kein Elefant ist. Zweitens ist es so, dass man ein FZG in eine Werkstatt gibt und die Werkstatt vor Reparatur immer die Abrechnung mit der Versicherung zu klären hat, jedenfalls wenn man kein OK des Auftraggebers hat, dass dieser im Notfall die Kosten übernehmen wird. Oder sehe ich das komplett falsch? Das mit der Garantiearbeit hast du falsch verstanden. Ich bin natürlich nicht dumm und weiß, dass Garantiearbeiten nicht in einen Unfallschaden verarbeitet werden können. Es war die Werksatt die sagte, dass sie dieses so lösen werden. Das die Summe meinen Schaden nicht gerecht wird, sehe ich genauso. Naja, vielen Dank dennoch für deinen Kommentar.