Darf eine Autowerkstatt ohne "Auftrag"? weitere Arbeiten durchführen?

6 Antworten



Der Zahnriemen wäre wegen eines Austauschmotors erst in 40.000km fällig.


Hast du das der Werkstatt gesagt? Wenn nichts von einem Austauschmotor im Serviceheft vermerkt wurde und du ihnen nichts gesagt hast, kann die Werkstatt nichts dafür. Sie haben nur gemacht, was laut Serviceplan fällig war. 

Beim Turbolader musst du mit der Werkstatt sprechen. Bei einem Marderschaden wird die Reparatur jedoch nicht sehr teuer gewesen sein. Sicher haben sie noch die Teile wo du der Versicherung zeigen kannst. Das sollte sich also noch auf die Versicherung umwälzen lassen. 

Einfach nur die Zahnung verweigern geht nicht. Führe einen Dialog mit der Werkstatt. Die haben es sicher nicht böse gemeint. Evtl waren die Reparatur am Turbolader auch unbedingt nötig, da er sonst hätte kaputt gehen können.
So ein Turboschaden kostet immerhin mehr als nur eine Rücklaufleitung wo der Marder angefressen hat. 
Den Turboschaden hätte die Versicherung des weiterem nicht gezahlt wenn er vermeidbar gewesen wäre. 

Es ist immer gut die Hintergründe des tun und machens zu wissen. Ich kann das einschätzen, da ich selbst in diesem Beruf tätig bin.



Plogen 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 16:34

ja gesagt habe ich es. Im Serviceheft vermerkt ist es aber nicht - obwohl original von der Vertragswerkstatt gemacht. Deshalb hab ich ja auch vorher ausdrücklich schriftlich und mündlich um vorherige Rücksprache gebeten.

Beim Turbo gehe ich auch nicht von all zu hohen Kosten aus. Nur falls es widererwartend doch zu hohen kosten kommt, wäre es schon ärgerlich. Dann hab ich mit der Versicherung ja auch noch die Diskussion.

Mal gucken was das Gespräch gleich ergibt. Wollte nur vorher gerne wissen, wie die Rechtliche Lage da ist.

Klaudrian  29.05.2017, 16:37
@Plogen

Ich bin selbst als KFZ-Mechatroniker tätig und heiße es immer für gut, wenn man mit einem zuerst versucht ein unvoreingenommenes Gespräch zu führen. 
Man kann immer drüber reden oder die Rechnung aussetzen bis genaueres von der Versicherung bekannt gemacht wird. 

Da kann man verdammt viel Stress und einen Rechtsstreit vermeiden. 

Solche Probleme tauchen immer nur auf wenn man sich keine Zeit nimmt ein vernünftiges Reparaturannahmegespräch zu führen. Dazu gehört dann auch ein schriftlicher ausführlicher Werkstattauftrag.

du kannst entweder bezahlen, oder denn Wagen wieder in den Ausgangszustand versetzen lassen (soweit möglich), dann mußt du auch nichts bezahlen...

Grundsätzlich sollte / darf die Werkstatt nicht eigenständig daran arbeiten, es ist ja dein Auto und wenn du nicht willst das es bearbeitet wird darf es auch nicht bearbeitet werden. 

Grundsätzlich war es aber sicher nur nett gemeint von der Werkstatt, es wird sich sicherlich eine Einigung finden lassen.

Als Auftrag hatte ich, einen Zettel mit folgendem Text mit in den Nachtresor gegeben (wie mit der Werkstatt besprochen)

Dieser Teil deines Textes ist sehr unglücklich gewählt worden.

Wenn ein Mitarbeiter sich erinnert, dass du ihm mitgeteilt hast, dass die Arbeiten durchgeführt werden sollen, hast du Pech.

Sinnvoll wäre gewesen, nur diesen Text zu schreiben, dann wäre alles eindeutig gewesen.

- Service (Nach Rücksprache) - Turbolader (kein Druck mehr - bitte Kostenvoranschlag