Von Werkstatt abgeschleppt aber Reparatur lohnt nicht, was ist mit Abschleppkosten?
Guten Morgen, wie oben schon geschrieben habe ich ein fahruntüchtiges Fahrzeug von einer Werkstatt abschleppen lassen. Die Reparaturkosten sind aber zur zeit für mich nicht erschwinglich! Meine fragen: Bekomme ich mein Auto von der Werkstatt einfach wieder, gemacht wurde noch nichts außer nachzuschauen was Defekt ist und das Abschleppen. Schätze mal das mir die werkstatt das abschleppen in rechnung stellen kann, wenn ja gibt es Höchstgrenzen? Abgeschleppt wurde ca 2,5 km. Kann er mir das nachschauen in Rechnung stellen, ich habe keinen Kostenvoranschlag erhalten sondern einen Auftrag den ich unterschrieben zurück Faxen sollte. Danke für eure Antworten
4 Antworten
Selbstverständlich kostet das Abschleppen Geld. Und wie soll dir die Werkstatt das fahruntüchtige Auto wiedergeben? Per Post? Ruf einfach an, und frag, wie viel die fürs Abschleppen berechnen, dann kannst du sicher sein, dass es hinterher keine Überraschung gibt. Und frag gleich nach, was in so einem Fall mit deinem fahrunfähigen Auto geschehen soll.
Warum erfragst Du das nicht am einfachsten in der Werkstatt? Kommt sicherlich auch darauf an, ob Du dort ein bekannter Kunde bist. Dann schleppt man auch schon mal ein Auto auf Kulanz ab.
Solltest Du Dir demnächst wieder ein Fahrzeug zulegen solltest Du mal über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub nachdenken. Damit kannst Du Dir ne Menge an Abschleppkosten schon mal ersparen. Besonders dann, wenn es mal in größerer Entfernung von der Heimat passiert.
Die Werkstatt wird dir (wenn du nicht ein Spezialabkommen mit denen hast) sowohl das Abschleppen als auch das "Anschauen" in Rechnung stellen.
Und wenn du dein Auto zurückhaben möchtest, und es bereits zur Werkstatt geschleppt worden ist, wie willst du mit diesem fahruntüchtigen Pkw wieder auf öffentlichen Verkehrswegen untwegs sein können?
Das darfst du nicht, und die Werkstatt macht sich mitschuldig, wenn man dir erlaubt, mit diesem Auto das Werkstättengelände zu verlassen und dich in den öffentlichen Verkehr einzugliedern.
Auch wenn dieser Post schon uralt ist, aber das Forum verlinkt ihn ja noch...
Das "Anschauen" dürfen sie nur in Rechnung stellen, wenn sie vorher(!) gesagt haben, dass ein Angebot/Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist. Das können sie auch in ihren AGB machen, wenn die vorher(!) z.B. im Verkaufsraum für Dich einsehbar aushängen.
Das Abschleppen dürfen sie selbstverständlich zu den ortsüblichen Sätzen in Rechnung stellen, so ganz grob würde ich mal mit 100 Euro je Stunde Fahrzeit (Hin-+Rückweg!) rechnen - meist gibt es aber (oft billigere) Pauschalen im Einzugsgebiet der Firma. Nur - Kosten erfragt man am einfachsten und exaktesten nicht von Dritten, sondern direkt bei der Firma ;-)
Schade für dich, aber natürlich musst du das zahlen, wer denn sonst? Die haben ja auch ihre Zeit und Geld investiert.