Mein Sohn hat einen Getriebeschaden am PKW weil er sich am Fahrzeug alles aufgerissen hat, als er...

4 Antworten

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Ja, wobei er allerdings hochgestuft wird - und ggfs. die Versicherung nach Reparatur die Kostenübernahme verweigern wird. Denn er hätte mit dem Kostenvoranschlag zur Versicherung gehen müssen, ehe die Reparatur durchgeführt wurde.

FordPrefect  13.05.2009, 14:42

Nachtrag (zu lange gewartet): Allerdings greift die Vollkakso nur dann, wenn der Waldweg öffentlicher Straßenraum bzw. das Befahren dieses Weges zwingend erforderlich war (z.B. in Ausübung des Berufs). Ansonsten war es sein Privatvergnügen und Eigenverschulden; da bleibt die VK außen vor.

Kessko 
Beitragsersteller
 13.05.2009, 14:50
@FordPrefect

Und wenn er auf einer öffentlichen Straße in den Graben fährt und sich dabei einen Schaden am Getriebe zuzieht, zahlt dann die Versicherung?

FordPrefect  13.05.2009, 15:20
@Kessko

Käme auf den genauen Unfallhergang an. Bei Fahrerflucht (==Fremdverschulden) ja; bei Trunkenheit am Steuer nein.

Kessko 
Beitragsersteller
 13.05.2009, 17:10
@FordPrefect

Und wenn er geblendet wurde und dadurch in den Graben gefahren ist????

Nein, das ist Privatvergnügen

Kessko 
Beitragsersteller
 13.05.2009, 14:35

Was würde denn die Vollkasko bezahlen?

Da hat sich ja der Schaden mehrmalig geändert, hmm?

ehrlich gesagt - nein

Kessko 
Beitragsersteller
 13.05.2009, 14:34

Was für Schäden zahlt denn die Vollkaskoversicherung? Muß da immer ein anderes Fahrzeug mit beteiligt sein?