Fahrzeug Halter und Fahrzeug Fahrer, wer ist verantwortlich für Reparatur Kosten?
Hallo
Ich war Besitzer und Halter eines Fahrzeugs. Ich habe dieses Fahrzeug jemanden geliehen und er hat das Auto auf sich versichert.
Irgendwann ist der Fahrer also der auf den das Auto versichert ist zu einer Werkstatt gegangen und hat das Auto abgegeben. Die Front Scheibe wurde ausgewechselt und die Versicherung wollte das übernehmen. Ich wusste nichts!!
Der Fahrer hat die Rechnung nicht gezahlt obwohl er das Geld von der Versicherung bekommen hat.
Jetzt schreibt mich die auto Werkstatt an und will ihr Geld.
Das Auto habe ich schon dem Fahrer weg genommen.
Meine Frage jetzt !!
Geht das? Ich habe den Wagen doch garnicht abgeben und wusste nichts, der jenige der den Wagen fuhr hat einfach selbständig gehandelt. Im Fahrzeug Schein stand mein Name und deswegen kommt jetzt die Rechnung zu mir. Hatte da angerufen und die sagten mir das es ein Versicherungsfall ist und der Fahrer das Geld aufs Konto bekommen hat aber nicht weiter überwiesen hat. Könnte das ja beweisen durch die Versicherung, lief ja darüber ab hab eigentlich nichts damit zutun. Aber die schreiben mich halt an!!
Wäre nett wenn jemand sich auskennt und mir hier helfen könnte. Danke
6 Antworten
Zahlen muss natürlich derjenige, der die Reparatur in Auftrag gegeben hat. Er ist derjenige, der den Vertrag mit der Werkstatt geschlossen hat.
"besitzer" ist derjenige, der die unmittelbare verfügungsgewalt über etwas hat. das hat mit dem "eigentum" nichts zu tun. üblicherweise hat der halter des kfz für die verkehrssicherheit des apparates zu sorgen, aber letzten endes kommt ZUERST der fahrer bei schäden in regress. beispiel: ich bin als mieter "besitzer" meiner wohnung, aber NICHT der eigentümer. DAS ist die firma, der das haus gehört.
Ich arbeite selbst in einer Werkstatt und muss dir sagen :
es zahlt der, der die Reparatur in Auftrag gegeben hat und auch dafür unterschrieben hat!
Die Werkstatt soll dir deine Unterschrift auf dem Auftrag zeigen, sonst bezahlst du nicht. Und da sie das nicht können, sollen sie das Geld von dem Kumpel holen.
du hast den auftrag nicht erteilt und weil der andere nicht bezahlt hat, versucht die werkstatt das geld von dir zu bekommen. einfach schriftlich dort um den nachweis der aftragserteilung durch dich anfordern, es wird ruhe einkehren...
Die Sache mit der Werkstatt geht dich nichts an wenn die Versicherungsleitung an den Gläubiger (Werkstatt) gezahlt wird, hier bist du gefragt, weil es dein Auto ist und dem du das Auto überlassen hast einfach mit seiner Handlung dich mit Schwierigkeiten konfrontiert.
Setz dich mit deinem Leiher deines Autos auseinander und leih im besser dein Auto nicht mehr.
Wie heißt es: Eine Frau und ein Auto leiht man nicht her.
L. G. Aral59