Betrunkener beschaedigt mein Auto!
Hallo,
letzte Woche Donnerstag Abend sind wir bei meinem Onkel zu besuch gekommen und waren den ganzen Abend auf dem Balkon.
Von dort aus kann man auf den Parkplatz herunter schauen.
Gegenueber der Nachbar (russe) haben ziemlich gut gefeiert. Das erste mal wo Sie nach unten gegangen sind stolperte er frontal mit seinem Gewicht gegen Front Kotfluegel..
30 Minuten Spaeter ist er betrunken in sein Auto und hat mein Auto an der Seite angefahren..
10 Minuten Spaeter war dann auch die Polizei da, fahrer wurde 1 Stunde spaeter auch fest genommen, schein weg! Anzeige etc...
Was muss ich nun tun? Gutachter sagt 3500 Euro Schaden.
Wird es Probleme geben da er Betrunken war?
8 Antworten
Du solltest der Versicherung deines Kontrahenten die ggf auch über den zentralruf der versicherer und dem Pol Kennzeichen festzustellen ist mitteilen das ein Schaden entstanden ist.. Des weiteren die Polizei bzw den bearbeitenden Beamten benennen der den vorgang zu bearbeiten hat.
Zuvor würde ich den Nachbarn wenn dieser wieder Nüchtern ist bitten den schaden seiner versicherung zu melden um zumindest das vom Tisch zu bekommen was sich letztlich auch auf dessen Gerichtsverfahren hinsichtlich der Schuldzumessung günstiger auswirken kann.
Interessiert das den Nachbarn nicht ( weil der vieleicht eh nix hat ) dann bleibt nur den zivilrechtliche Weg zu beschreiten und die Hoffnung das Dort was zu holen ist. Immer zuerst das persönliche Gespräch suchen und versuchen das im Kleinen kereis zu regeln... dann habt Ihr beide was davon. Wenn das erfolglos ist dann bleibt nur der Rechtsanwalt was erhebliche Kosten und Stress verursacht... Joachim
ja dn es gibt ein gesetz das betrunkene leute keine auto fahren darf und darduch das er das gemacht hat und noch das auto bescheadigt hat gibt es mehrere probleme
Es handelt sich hier um einen Schaden, für den die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs eintritt. Ist Trunkenheit im Spiel, wird der Kraftfahrthaftpflichtversicherer seinen Kunden / den Fahrer in Regress zu nehmen versuchen - das ist aber nicht Dein Bier... Du solltest also den Schaden beim ´Kfz-Versicherer des Unfallgegners melden und mit diesem das weitere Vorgehen abstimmen.
Ihr Anwalt sollte sich in dem Stafverfahren geegen den Täter als Nebenkläger für Sie bestellen. In einem späteren Zivilverfahren wird er dann die Schadensersatzforderung gegen den Verursacher einklagen. Ob der Schuldner späüter zahlen kann, das muss sich zeigen. In jedem Falle gehen solche Forderungen aus Straftaten z.B. nicht in einem Privatinsolvenzverfahren unter, falls der Schuldner finanziell schwach sein sollte und seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt, was aber nomalerweise der Fall ist. Ihm kannn nur blühen, dass seine Versicherung von ihm später das Geld erstattet haben will, was wiederum nicht Ihr Problem ist.
"Was muss ich nun tun?"
Wenn Du bereits alles mitbekommen hast, also dass die Polizei da war und es aufgenommen hat, sie sogar den Fahrer festgenommen (!) und ihm den "Schein" abgenommen hat, und Du eine Anzeige erstattet hast, nach all diesen Schritten ist es nun doch naheliegend, den Schaden der gegnerischen Versicherung zu melden. Zumal Du ja offenbar auch von Dir aus bereits ein Gutachten beauftragt hast.