Unfall gebaut jetzt Brief vom Anwalt

5 Antworten

Hallo,

was vor sich geht ist schnell erklärt.

Du hast einen Schaden verurscht, der Geschädigte fordert über seinen Anwalt den Ersatz des Schadens. Der Versicherung wird den Schaden übernehmen müssen. Die Regulierung des Schadens kannst Du Deiner Versicherung. Solltest Du Post vom Geschädgten oder seinem Anwalt bekommen, leite sie unverzüglich an Deine Versicherung weiter. Du selbst darfst hier nicht weiter aktiv werden.

Gruß

dervagabund

Wo ist das Problem? Du schreibst selber, daß der Anwalt VON DER VERSICHERUNG ca. 600 € fordert.

Du hast Deine KFZ Versicherung gekündigt und Schuld am Unfall, somit zahlt die Versicherung da Du ja zum Zeitpunkt des Schadens noch versichert warst an den Geschädigten und

jetzt wird sich die Versicherung das Geld von Dir wiederholen

SaVer79  15.01.2015, 19:06

Nicht die Versicherung fordert etwas, sondern der Rechtsanwalt des Geschädigten! Außerdem gibt es in der kfz-Haftpflicht keine Selbstbeteiligung

himako333  15.01.2015, 20:15
@SaVer79

doch und zwar nicht nur bei der Teilkasko, sondern auch bei der Vollkasko dieses dieses führt zu Beitragseinsparung

TransalpTom  16.01.2015, 01:25
@himako333

Es geht hier nicht um einen Kasko-Schaden sondern um einen Haftpflichtschaden und da gibt es bei Kfz-Haftpflicht keine Selbstbeteiligung, nur max Deckungssummen, die liegen aber im 3 Stelligen Millionen Bereich.

Loroth  16.01.2015, 09:43
@himako333

TransalpTom hat schon darauf hingewiesen: Hier geht es um einen HAFTPFLICHTfall und die Forderungen des UNFALLGEGNERS.

Da hat die Kaskoversicherung und die damit verbundene Selbstbeteiligung überhaupt nix mit zu tun!!

himako333  16.01.2015, 10:16
@Loroth

Fragesteller hat die Versicherung abgemeldet, somit hat er nicht mehr die Wahl von der Höherstufung Gebrauch zu machen, wenn die Versicherung den vollen Schaden übernimmt.. somit muß er seinen Selbstbeteiligungsanteil dann der Versicherung bezahlen!

Loroth  16.01.2015, 16:32
@himako333
  1. Der TO hat keine Versicherung abgmeldet, sondern sein Fahrzeug.

  2. Selbstverständlich kann er eine Rückstufung der Schadenfreiheitsrabatte auch danach noch verhindern, indem er den Schaden an die Versicherung zurückzahlt.

  3. DAS HAT IMMER NOCH NIX MIT EINER SELBSTBETEILIGUNG ODER EINER KASKOVERSICHERUNG ZU TUN!

SaVer79  15.01.2015, 18:55

Nein, die Versicherung wird sich hier nix wiederholen! Warum auch? Das Fahrzeug war doch zu dem Zeitpunkt versichert!

himako333  15.01.2015, 19:02
@SaVer79

Danke, hätte ich anders formulieren müssen..

wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde holt sich die Versicherung das Geld und die fordert doch gerad 600€ denke das macht sie nicht aus jux

m.l.G. ;)h

Loroth  16.01.2015, 16:35
@himako333

Es gibt keine Selbstbeteiligung in der Haftpflicht, schon gar keine über 600 €.

Und die Forderung kommt auch nicht von der Versicherung, sondern vom Anwalt des Geschädigten.

Lesen bildet!!!

Was ist für dich daran ungewöhnlich?Du hast einen Unfall gebaut ist bist daran schuldig.Das der Geschädigte nun Ansprüche stellt ist doch selbstverständlich oder bist du davon ausgegangen,dass er die Reparatur selbst bezahlt?Nach deiner Unfallschilderung bist du mit 600€ aber sehr günstig bei weggekommen.Warum sollte deine Versicherung den Schaden nicht begleichen denn dazu ist ja die Versicherung da.

Mixershaker 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 18:55

Nein ungewöhnlich ist das nicht ich hab nur Angst das ich auf den Kosten sitzen Bleibe ich bin Lehrling und das ist sehr viel Geld :(

Peter501  15.01.2015, 18:57
@Mixershaker

Leite die Forderung an deine Versicherung weiter und warte ab.

wissen wir auch nicht, frag bei deiner versicherung nach.

es sollte in dem schreiben des rechtsanwalt doch etwas dazu stehen