Schadensregulierung nach Unfall. Wie lange dauer es bis die Versicherung zahlt?
Am 06.07 ist mir vor der Haustür eine frau beim ausparke in mein auto reingefahren . Polizei wurde dazu gerufen die frau hat ihre schuld zugegeben und wurde alles auch so dann aufgenommen. Einen Gutachter habe ich inanspruch genommen sowie einen Rechtsanwalt . Der RA hat das gutachten mit der geforderten Summe am 11.07 zur versicherung losgeschickt . Hat jemand vielleicht ne ahnung wie lange sich die versicherungen da zeit lassen mit der auszahlung des schadens ?
4 Antworten
Laut Internet dauert es durchschnittlich 4-6 Wochen ab Eingang der Forderung, bis die Haftpflichtversicherung den geforderten Betrag überweist.
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-zahlt-versicherung-nach-unfall/
Hoppla. Irgendwie funktioniert der Link nicht ganz, habe ich gerade festgestellt. Ich versuch`s nochmal:
https://www.bussgeldkatalog.org/wann-zahlt-versicherung-nach-unfall/
Der RA hat das gutachten mit der geforderten Summe am 11.07 zur versicherung losgeschickt
Du willst also den Schaden nicht reparieren lassen.
Dann zahlt die Kfz-Versicherung auch nicht die geforderte Summe.
Zumindest wird die MwSt. abgezogen.
Bedeutet dann aber auch, dass der Schaden in der HIS-Liste des GDV Verbandes eingetragen wird, und bei einem weiteren Schaden geprüft wird, ob der vorherige Schaden richtig repariert wurde. Ansonsten gibt es beim neuen Schaden Abzüge.
Und außerdem wird geprüft, ob die eingereichte Schadenshöhe mit einer Kfz-Werkstatt (nicht Autohaus des Herstellers) passt.
Aso und wie lange dürfen sich die versicherungen für sowas zeit lassen mit der prüfung der schadenshöhe ? Hatte was gelesen von 4-6 wochen ?
Dies kann man so pauschal nicht beantworten.
Kommt darauf an, ob das Gutachten korrekt ist, bzw. der Versicherer noch ein Gegengutachten beauftragt.
Außerdem ob die Schuldfrage geklärt ist.
Oft kommt es vor, dass die angeblich Schuldige einen Anwalt nimmt und dieser herausfindet, dass die Schuld nicht eindeutig geklärt wurde. Unter Umständen bekommen beide Parteien dann eine Schuld von XX % zugesprochen.
Möglich ist auch eine Gerichtsverhandlung um die Schuldfrage zu klären.
Ah ok . Die schuld hat die frau zugegeben wurde auch polizeilich festgehalten . Wenn die versicherung jetzt ein gutachter schicken sollte , habe ich gelesen dass ich das verweigern darf , da es ein neutraler gutachter sein muss stimmt das ?
Dann hast du was falsches gelesen.
Den 1. Gutachter hast du doch schon bestellt.
Wenn der Versicherer mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, kann er einen 2 damit beauftragen. Wenn du ihn ablehnst, zahlt der Versicherer nichts.
Und selbst wenn die Frau ihre Schuld eingestanden ist, kann deren Rechtsanwalt trotzdem die Meinung vertreten, dass du auch haftest.
"Bei geklärter Schuldfrage ist ein Zeitraum von ca. 4 Wochen üblich. Im optimalen Fall erfolgt die Erstattung auch schon nach wenigen Tagen."
Das habe ich von der Webseite vom IKS aus Stuttgart.
kommt auf die versicherung an. ich bin meinem nachbarn 8 wochen hinterhergelaufen ehe der scheck der versicherung kam. da du gutachter und anwalt eingeschaltet hast, wird die versicherung alles doppelt und dreifach prüfen da sie ja zusätzlich zum schaden auch noch anwalt (überflüssig, schuldfrage ist ja geklärt) und gutachter (war der schaden so kompliziert?) zahlen muss.
Naja ob der anwalt überflüssig ist würd ich mal nicht so sagen . Den hab ich eingeschaltet da der gutachter mir dazu geraten hat da die versicherungen versuchen die gutachten wo sie nur können zu kürzen ...
du hast doch 2 möglichkeiten:
1.den wagen in die reparatur zu geben und die werkstatt rechnet mit der gegnerischen versicherung direkt ab.
2. kostenvoranschlag einer anerkannten werkstatt einholen, diese bei der versicherung mit der bitte um regulierung auf kostenvoranschlag einreichen. dann bekommst du die summe des voranschlages minus mwst ausgezahlt und kannst den wagen von deinem schwager privat reparieren lassen.
die versicherungen prüfen nur ob auf dem voranschlag mehr steht als eigentlich nötig wäre da es genügend schwarze schafe gibt, die sich auf kosten der versicherungen altschäden reparieren lassen wollen.
du hast jetzt erstmal zusatzkosten verursacht die nur dann nötig gewesen wären, wenn denn die versicherung irgendwas gestrichen hätte.
2. kostenvoranschlag einer anerkannten werkstatt einholen, diese bei der versicherung mit der bitte um regulierung auf kostenvoranschlag einreichen. dann bekommst du die summe des voranschlages minus mwst ausgezahlt und kannst den wagen von deinem schwager privat reparieren lassen.
Dieser Schaden wird dann in der HIS-Liste des GDV-Verbandes eingetragen und bei einem weiteren Schaden wird geprüft ob dieser Schaden ordnungsgemäß repariert wurde, denn sonst gibt es Abzüge in der neuen Schadens-Regulierung.
Dies sollte man wissen.
Ich rate keinem dies in dieser Form zu tun, denn das Erwachen kommt nach dem nächsten Schaden.
Und außerdem zahlt er die Kosten für diesen Kostenvoranschlag an die Werkstatt selbst.
Genau den schaden werde ich selber reparieren lassen , das mit den 19% ist mir klar das hat der gutachter ja alles schon ausgerechnet im gutachten .