Uneidliche Falschaussage welche Strafe?
Hallo Leute, ein Kumpel hat folgendes Problem. Und zwar wurde er vor Gericht vorgeladen und hat dort als Zeuge ausgesagt.
Er konnte den Täter, der die Tat schon zugegeben hat, leider nicht wiedererkennen und identifizieren und wurde nun von der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht einer uneidlichen Falschaussage beschuldigt. Er ist nicht vorbestraft und hat nun Angst, dass er in den Bau muss. Mindeststrafe soll ja 3Monate sein, jedoch ist er nicht vorbestraft. Wird das zur Bewährung ausgesetzt und der Kolleg kriegt eine Vorstrafe? Danke für Antworten
3 Antworten
Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Ohne Vorstrafe wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt. Dabei kann es zu Bewährungsauflagen kommen, die wiederum u.a. in einer Geldzahlung bestehen können.
Wenn er unschuldig ist, sollte er gar nicht verurteilt werden.
Erstmal wurde er nur beschuldigt,der Staatsanwalt muss ihm die Falsschaussage ersteinmal nachweisen was in dem Fall schwierig werden sollte,wenn er ihn nicht wiedererkannt hat dann ist das eben so,das kommt ständig vor,ich bin mir recht sicher da kommt auch nichts mehr nach.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-falschaussage-was-ist-strafbar-und-was-nicht_110880.html