Wann beginnt meine Arbeitszeit als Busfahrer im Kranken- und Behindertenfahrdienst?
In meinem Arbeitsvertrag finde ich dazu keine klare Aussage. Mein Chef ist der Meinung, dass die Arbeitszeit erst beim Zustieg des ersten Patienten beginnt und begründet dies damit das wir das Dienstfahrzeug täglich mit nach Hause nehmen können. Meine Arbeitsstelle ist nur wenige Minuten von meinem Wohnort entfernt, ich habe aber mit Anfahrt und Heimfahrt meist täglich gute zwei Stunden unbezahlt im Dienstwagen verbracht. Damit wäre die Anfahrt zum ersten Kunden und der Weg nach dem der letzte ausgestiegen ist der Arbeitsweg, welcher nicht vergütet wird. Was ist dann aber bei einem evtl. Unfall mit dem Dienstfahzeug und evtl. gesundheitlichen Schaden - ist das dann gar kein Arbeitsunfall obwohl mit dem Dienstfahrzeug verursacht.
4 Antworten
Das sollte eigentlich dann die Anfahrt zum Arbeitsplatz sein. Auch ich habe ein Dienstfahrzeug, das ich mit heimnehmen kann. Allerdings fängt meine Arbeitszeit nicht mit dem Besteigen des Fahrzeugs an, sondern dann, wenn ich an meinem Arbeitsplatz erscheine. Sollte während der Fahrt etwas passieren, so ist es ein Wegeunfall.
Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause gelten immer als Arbeitsunfall (genauer: als Arbeitswegeunfall), auch dann, wenn die Zeit nicht als Arbeitszeit gilt.
Bei uns in der Firma gilt die Regelung: Wenn der Weg zum Kunden länger ist als der zum Büro (Adresse, die im Arbeitsvertrag steht), dann gilt die darüber hinaus gehende Zeit als Arbeitszeit.
Beispiel: Anfahrtszeit von zuhause zum Kunden = 2h, Fahrt von zuhause ins Büro = 0,5h, dann sind 1,5h Arbeitszeit.
Wenn der Weg in die Firma länger ist als der zum Kunden, dann gilt das natürlich nicht.
Bei uns in der Firma wurde diese Regel mehrfach geändert - ich denke daher, dass der Chef bei dieser Regel mitzureden hat.
In dieser Art wird es auch bei uns in der Firma (Handwerk) gehandhabt. Eine Regelung, von der normalerweise beide Seiten profitieren: Unnötige Fahrten werden minimiert, gelegentlich kann man etwas länger liegen bleiben.....
Ich bin kein Jurist, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir: Deine Arbeitszeit beginnt, wenn Du morgens ins Auto steigst und endet abends beim Aussteigen !
Genau so sehe ich es ja auch da das Dienstfahrzeug - in meinem Fall ein Bus mit 16 Sitzplätzen und Rampe für Rollstuhltransport - auch mein unmittelbarer Arbeitsplatz ist.
Nein! Nur weil man den Vorteil hat, ein Firmenfahrzeug für den Arbeitsweg nutzen zu dürfen, schließt es nicht den "Vorteil" mit ein, seinen Arbeitsweg als Arbeitszeit zu deklarieren. Und ich warne davor, bei der jeweiligen Geschäftsführung solche Privilegien einzufordern. Könnte damit enden, dass man das Fahrzeug zu Feierabend "auf den Hof der Firma" stellt und deutlich früher aufsteht und los muß....dafür aber auch später zuhause ist. Dann doch lieber Kompromisse eingehen, oder?
Hi. Ich steige zu Hause in meinen Privatwagen und fahre zur Firma, stelle mein Auto ab und steige in den Bus. Diese Fahrt ist für mich der Weg zur Arbeit. Ab Firma bis zum ersten Patienten beginnt für mich die Arbeitszeit . Die fahrt zum ersten Patienten dauert 20min. Sollte der erste Patient krank sein fahre ich zum nächsten, wieder 15min der dann mitfährt.Wenn ich Dich richtig verstehe bin ich bis dahin 35min umsonst gefahren.Oder????? Das Firmenfahrzeug befindet sich vor und nach der Patiententour immer auf dem Firmengelände da es nach beenden der Krankenfahrten bei Bedarf an Vereine ect weiter verliehen.
Für mich ist der Bus mein Arbeitsplatz und nicht der erste Patient.Richtig oder falsch:-)
Ich meine das der Gesetzgeber sagt:" sobald du das Fahrzeug startest, deine Arbeitzeit beginnt".
Das wäre eine völlig akzeptable Lösung auch für mich, werde dies mal bei der nächsten Möglichkeit in der Firma ansprechen. Interessant für mich ist aber gibt es dafür eine arbeitsrechtliche Grundlage oder ist das reine "Chefsache"?