Unberechtigte betreten eines Privatgrundstück?
Hallo, heute kam ein Mitarbeiter von der Zulassungsstelle und kratzte den Zulassungsstempel von meinem Anhänger ab. Weil ich zu Spät die Versicherung bezahlt hatte.
Der Anhänger stand im eingezäunten Vorgarten.
Einen Zahlungsnachweis hatte ich.
Doch das interessierte ihn nicht.
Durfte er mein Grundstück betreten und meinen Anhänger entstempeln?
4 Antworten
Wieso denn unberechtigt?
Es war zugängig, also muss er. Zudem ist das ja eine Straftat, die hier begangen wurde.
Und wer die vielen Mahnungen und sogar die Kündigung seiner Versicherung wegen rd.15 EUR nicht beachtet, auch die Verfügung der Zulassungsstelle mißachtet, kennt doch die Folgen und sollte hier nicht rumnölen.
Und bezahlt hilft ja keinem, wie auch. Eine VB muss zur Zulassungstelle, wer hat sich denn da verzockt?
Nein, durfte er nicht.
Dass der Vorgarten eingezäunt ist, reicht als inoffizielle Erklärung, dass er da nicht rein darf. Und er gehört nicht zu den Personen mit Sonderzugangsrecht.
Möglicherweise durfte er auch nicht entstempeln, je nachdem, wie lange der Zahlungsverzug war. Du hattest ja inzwischen wohl bezahlt.
Beschwere dich beim zuständigen Straßenverkehrsamt, schriftlich, damit du Nachweise hast.
ABER: War das denn sicher ein Mitarbeiter der Zulassungstelle, oder war der vom Zoll? DER darf auf dein Grundstück. Die vom Zoll weisen sich allerdings aus.
Sonderzugangsrecht
Unter einem Sonderzugangsrecht versteht man die Befugnis, auch gegen den Willen eines Hausrechtsinhabers einen Hausrechtsbereich betreten zu dürfen, ohne dabei einen Hausfriedensbruch zu begehen.
Nur bei Gefahr im Verzug oder mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben u.a. folgende Institutionen ein Sonderzugangsrecht:
Polizei
Staatsanwaltschaft
Gerichtsvollzieher
Zoll
Steuerfahnung
Für Steuersachen und so ist der Zoll zuständig. Bei Privatforderungen der Gerichtsvollzieher.
https://www.wiki-fuer-schutz-und-sicherheit.de/wiki/Sonderzugangsrecht
Allerdings schreibst du Nichts davon, dass die Person sich ausgewiesen hat.
Er sagte, er wäre von der Kreisverwaltung und wenn man ihn daran hindert, holt er die Polizei zur Unterstützung
Wenn er den Fahrzeughalter gar nicht angetroffen hat, darfst der Gerichtsvollzieher/zollmitarbeiter auch das Fahrzeug in dessen Abwesenheit entstempeln.. die kleben dann so einen Knall Orangen /roten Aufkleber auf die Scheibe
So wie ich das sehe, ist das Landfriedensbruch. Allerdings hätte er, wenn du ihn mit dem Hinweis darauf deines Grundstückes verwiesen hättest, bei der uniformierten Polizei um Amtshilfe gebeten. Und die hätten dann mit einem Gerichtsbeschluß dein Grundstück betreten dürfen und dem Mitarbeiter der Zulassungsstelle den Zugang ermöglicht.
Außer, dass du auch noch die Gerichtskosten hättest bezahlen müssen, hättest du also nichts gewonnen.
Ja, darf er
das Tor muss ja offen gewesen sein, denn der wird nicht über den Zaun klettern
Nein, darf er NICHT. Der Vorgarten war EINGEZÄUNT und damit als Privat erkenntlich. Da ist es egal. ob das Tor offen ist.
Glaubst du ernsthaft die riskieren ne dienstaufsichtsbeschwerde wenn die sich ordnungswidrig verhalten?
ich denke nicht
ich wage sogar zu behaupten das das öffentliche Interesse ein unversichertes Fahrzeug an der Teilnahme am Straßenverkehr zu hindern höher zu bewerten ist, als das öffnen eines unverschlossenen Garagentores
Seit wann ist das so? Besoffenen Fahren geht ja auch nicht, wenn son Ding öffentlich zugängig ist.
Nee.
§ 125 Landfriedensbruch(1) Wer sich an
1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.