Darf die Bundeswehr ein Privatgrundstück betreten?

8 Antworten

Wenn du dir das Gelände der Marinetechnikschule in Parow anschaust wirst du sehen das die dort genug Gelände haben auf dem sie so was üben können.

https://www.google.de/maps/place/Marinetechnikschule+Parow/@54.3685512,13.0758215,14.38z/data=!4m5!3m4!1s0x47ab619595f95f25:0x84cd5547ca12e3b1!8m2!3d54.3629745!4d13.0769385

Ansonsten übt die Bundeswehr in aller Regel auf Standort- oder Truppenübungsplätzen. Die schlagen ihr Biwak z.B. nicht einfach so in einem Wald auf.

Wälder dürfen sie natürlich betreten, dafür gibt es in den Landeswaldgesetzen ein allgemeines Betretungsrecht.

Früher sind die mit dem Panzer auch schon mal bei Bauer Huber über den Acker gefahren, dafür gibt es dann eine Ausnahmegenehmigung und die Bundeswehr muss für den Schaden aufkommen.

Wenn es zu einem Unfall oder anderen Zwischenfall (z.B. Absturz eines Luftfahrzeuges) kommt kann die Bundeswehr einen militärischen Sicherheitsbereich erklären in dem dann niemand, nicht mal Polizei oder Feuerwehr, Zutritt hat. https://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rischer_Sicherheitsbereich

Natürlich gehen die Soldaten nicht "einfach so" auf fremde Grundstücke.

Sollten bei einer Übung Flurschäden entstehen, werden die Eigentümer entschädigt.

Übungen finden aber fast zu 100 % auf speziellen Truppenübungsplätzen statt.

Vielleicht solltest Du irgendwann mal anfangen, Deine Informationen von seriösen Quellen und nicht vom Teenieheaven Jutub zu beziehen.

Inferno69 
Beitragsersteller
 28.11.2016, 21:20

Ich hab schon oft genug gesehen, dass die irgendwo gelegen oder drübergegangen sind, da ich in der Nähe einer Kaserne wohne. Mir kam die Frage nur vorhin in den Sinn

Ich denke dass das Budget der Bundeswehr doch so grade noch ausreicht um 2 oder 3 Felder, bzw. ein kleines Waldstück zu pachten. Sollte dem nicht so sein, vielleicht haben sie ja auch den Landwirt in der Umgebung "nett gefragt". 

Einfach so, ohne Erlaubnis, darf die Bundeswehr natürlich nicht auf Privatgrundstücken irgendwelche Übungen ausführen.

Befriedete Grundstücke -> nein. Aber über Felder und Flurstücke kann man auch als Zivilist frei gehen.

Die Bundeswehr spricht aber vorher mit den Pächtern und Besitzern, so dass keine Probleme entstehen und alles geklärt ist. Öfters sind die Soldaten aber sowieso in Übungsgebieten, so dass niemand stören kann.