wiesen betreten erlaubt?
hey hätte mal wieder ne frage :D
und zwar mein nachbar hat eine wiese und ich gehe immer über diese in den wald.. nun hat er mir hausverbot gegeben weil ich sonst alles herruntertrete .. er meinte nächstes mal macht er ein foto und zeigt mich an .. dann bin ich heute wieder drüber gegangen und er hat ein foto gemacht.. nun meine frage .. falls er mich anzeigt kann mir dann was geschehen? weil ich habe gelesen dass man wiesen von 1.april-oktober nicht betreten darf wegen der aufwuchszeit.. also ich weis nicht ob das stimmt deswegen frage ich .. ausserdem habe ich gelesen dass man hausverbot nur auf das grundstück geben kann auf dem das haus steht oder im falle einer wiese nur falls diese eingezäunt ist ( was seine nicht ist ) ..
stimmt das so ? ich danke euch jetz schon für eure antworten :)
5 Antworten
Hausrecht hat er auch auf unbefriedetem Gelände. Ich denke das was du da meinst ist Hausfriedensbruch - da ist das dann so ähnlich (ich sage bewusst so ähnlich, weil das etwas komplizierter ist).
wenn deinem nachbar die wiese gehört, er sie also besitzt, und dir verboten hat, sie zu betreten, dann ist das auch verboten! klar kann er dich anzeigen:
"Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt dann vor, sobald ein anderer vorsätzlich gegen Deinen Willen Dein Grundstück betritt. Dem Täter muss dabei bewusst sein, dass Du seine Anwesenheit nicht wünschst."
und:
I. Einwilligung des Besitzers
Grundsätzlich ist zum Betreten eines Nachbargrundstücks die Einwilligung des Besitzers erforderlich. Ansonsten liegt der Tatbestand des Hausfriedensbruches nach § 123 Abs. 1 StGB vor. Der § 123 Abs. 1 StGB besagt, dass, wer u.a. in das befriedete Eigentum eines anderen ohne dessen Erlaubnis eindringt oder dort verweilt, sich des Hausfriedensbruches schuldig macht. Das individuelle Hausrecht ist ein geschütztes Rechtsgut, das Haus- und Grundbesitzern die rechtliche Befugnis einräumt, über in ihrem Besitz befindliche Bereiche frei zu verfügen. Hausfriedensbruch wird mit einer Geldstrafe bestraft und kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahre nach sich ziehen.
ausnahme nur in gefahrensituation.....
Wenn man kopiert (http://www.juraforum.de/lexikon/betreten-des-nachbarlichen-grundstuecks) sollte man das kopierte wenigstens verstehen, keineswegs ist für das Betreten eines Nachbargrundstücks eine Einwilligung nötig. Bei befriedeten Grundstücken mag das sein, nicht jedoch bei unbefriedeten.
Ich sehe hier bei einer offenen Wiese keinen Hausfriedensbruch gegeben, dieser ist nur bei befriedeten Besitztümern möglich, nicht jedoch bei unbefriedeten (vgl. § 123 Abs. 1 StGB).
Gegen das Betreten muss er zivilrechtlich vorgehen, sprich auf Unterlassung klagen.
Auch wenn da kein Zaun ist, hast du auf einem fremden Grundstück nichts verloren. Wenn er dir bereits Hausverbot erteilt hat, kann er dich wegen Hausfriedensbruch anzeigen, wenn du dich nicht daran hältst. Ganz unabhängig davon, ob das Gras als Heu benötigt wird.
Auch hier weise ich dich wieder auf die Unterscheidung von Zivil- und Strafrecht hin, DerHans. Das betreten eines fremden Grundstücks mag zwar zivilrechtlich relevant sein, bei unbefriedeten Grundstücken strafrechtlich aber völlig irrelevant sein, vgl. den Wortlaut des § 123 Abs. 1 StGB.
wie sieht die strafe für einen fast 17 jährigen aus ?
Nur falls es eingezäunt ist.